tuxedo
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/61618
Heise berichtet gerade über eine Entscheidung des BGH zu einem Fall, in welchem ein mehr oder weniger freiwilliger Kunde eines Online-Verlag gegen eben diesen Online Verlag geklagt hat, weil nach Meinung des Kunden der Vertrag über die Kosten hinwegtäuschte.
Zwar unterlag der Kläger, aber der BGH hat dem Betrug trotzdem nicht Tür und Tor geöffnet. Denn:
Matthias
Heise berichtet gerade über eine Entscheidung des BGH zu einem Fall, in welchem ein mehr oder weniger freiwilliger Kunde eines Online-Verlag gegen eben diesen Online Verlag geklagt hat, weil nach Meinung des Kunden der Vertrag über die Kosten hinwegtäuschte.
Zwar unterlag der Kläger, aber der BGH hat dem Betrug trotzdem nicht Tür und Tor geöffnet. Denn:
undUnwirksam ist ein Vertrag, in dem erst im siebten Satz des Kleingedruckten auf die Kosten für einen Grundeintrag hingewiesen wird.
Grußber auch widersprüchliche Angaben im Anschreiben begründen ein Anfechtungsrecht mit der Folge, dass trotz Unterschrift nicht gezahlt werden muss. Nach einer Entscheidung des AG Düsseldorf (Az. 52 C 7882/03) darf der Kunde dann von der Gebührenfreiheit ausgehen, wenn im Formular mehrfach von einem kostenlosen Inserat die Rede ist.
Matthias