Wie lange nachweisbar?

hege93

Frisch registriert
Hallo Forenmitglieder.

Ich habe folgende Frage: Wie lange ist es nachweisbar, dass wenn sich Person X bei einem Anbieter anmeldet und somit einen Account eröffnet, dass dieser Account auch tatsächlich Person X gehört?

Gruß
 
AW: Wie lange nachweisbar?

Was soll das genau heissen?
Dass einige Anbieter (also Internetprovider) Daten ihrer Kunden kurzzeitig speichern. Unter Umständen ist es möglich (aber nicht für den Privatmann) zumindest den Anschlussinhaber zu ermitteln - das jedoch ist oft weit entfernt von der Person, die tatsächlich für eine umstrittene Internetsession verantwortlich war.
 
AW: Wie lange nachweisbar?

Dass einige Anbieter (also Internetprovider) Daten ihrer Kunden kurzzeitig speichern. Unter Umständen ist es möglich (aber nicht für den Privatmann) zumindest den Anschlussinhaber zu ermitteln - das jedoch ist oft weit entfernt von der Person, die tatsächlich für eine umstrittene Internetsession verantwortlich war.
Ich versteh nicht wirklich was du meinst^^

Angenommen jemand meldet sich für einen shoutboxservice an, den er nicht lange benutzt und benutzt...

Wie lange könnte man noch nachweisen, dass diese Shoutbox tatsächlich diesem jemand gehört?
 
AW: Wie lange nachweisbar?

Wie lange könnte man noch nachweisen, dass diese Shoutbox tatsächlich diesem jemand gehört?
Wie Heiko schon schrieb: Das kommt auf den Anbieter an. Ein bestimmter freemailer löscht den account zum Beispiel, wenn 180 Tage nicht genutzt. Und wenn es dazu keine Rechnung gibt, dann bestehen auch keine Aufbewahrungspflichten (z. B. Buchführung). Also können die Daten 180 Tage nach der letzten Nutzung wech sein.

Können. Je nach Anbieter.
 
AW: Wie lange nachweisbar?

Wie Heiko schon schrieb: Das kommt auf den Anbieter an. Ein bestimmter freemailer löscht den account zum Beispiel, wenn 180 Tage nicht genutzt. Und wenn es dazu keine Rechnung gibt, dann bestehen auch keine Aufbewahrungspflichten (z. B. Buchführung). Also können die Daten 180 Tage nach der letzten Nutzung wech sein.

Können. Je nach Anbieter.
Man ist ja eigentlich nur über der IP eindeutig identifizierbar, oder? Wenn es keien Rechnungen etc gibt. Und diese bewahrt der Provider 1Jahr auf. Also ist man auch 1J identifizierbar, oder sehe ich das falsch?
 
AW: Wie lange nachweisbar?

Das kommt auf den Anbieter an.
Ich wiederhole mich nocheinmal:

Der Anbieter hat nur die IP, unter der sich dieser Jemand ein einziges Mal eingeloggt hat. Er hat weder eine Bestätigung, dass die Adresse etc. die angegeben wurde, auch tatsächlich zu diesem Jemand gehört.

Der Provider speichert die IP doch i.d.R. ein Jahr. Also hätte der Anbieter genau ein Jahr Zeit, diese Person zu identifizieren, so ist meine Ausführung.

Was soll das dann bitte mit dem Anbieter zu tun haben?
 
AW: Wie lange nachweisbar?

Könntest du mir dieses ''Kommt drauf an'' etwas näher erläutern? Was für Kriterien sind bestimmen dafür, wie lange man jemanden identifizieren kann?
Es kommt darauf an, wie lange die Provider die Zuordnung zwischen IP-Adresse und Kunde speichern.
Es gibt Provider, die speichern (rechtskonform) bei Flatratekunden überhaupt nichts, es gibt Provider die 30 Tagen speichern, es gibt Provider die 180 Tage speichern.
 
AW: Wie lange nachweisbar?

Es kommt darauf an, wie lange die Provider die Zuordnung zwischen IP-Adresse und Kunde speichern.
Es gibt Provider, die speichern (rechtskonform) bei Flatratekunden überhaupt nichts, es gibt Provider die 30 Tagen speichern, es gibt Provider die 180 Tage speichern.
Achso, dann kommt es also nur ganz darauf an, wie lange der Provider die IPs speichert?
 
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