Wie kündigt man bei 1&1?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das für 1&1 ein Hindernis darstellt. Eher schicken die Wechselwillige in der Beklopptenhotline von Pontius zu Pilatus, bis das System auflegt.
Ich habe es auch nicht mehr probiert.
 
Was sagt denn die Bundesnetzagentur dazu?
Ja, ich weiß - man soll einen Sesselpfurzer nicht wecken. Aber wenn die BNETZA da nicht tätig wird, kann man das ja durchaus auch mal öffentlich mit diskutieren.
 
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/korrektes-kuendigen-bei-service-vertraegen-a-845265.html
Auf keine meiner Warteschleife-Kolumnen habe ich derart viel Feedback erhalten wie auf die Beschreibung des schikanösen Kündigungs-Procederes beim Internetanbieter 1&1. Hunderte Warteschleife-Leser berichten von verlustig gegangenen Kündigungsschreiben, von absurden Regeln und Formularen. Das Gros der Mails bezog sich auf 1&1, aber auch andere Unternehmen scheinen derart kundenfeindlich zu verfahren.

Viele wissen nicht, wie sie mit dem Problem umgehen sollen. Dabei können sich Verbraucher gegen Kündigungsschikanen relativ einfach zur Wehr setzen. Deshalb habe ich einen kleinen Kündigungsleitfaden für Service-Guerilleros zusammengestellt. Er sollte Ihnen helfen, renitente DSL-Anbieter, Fitnesscenter oder Kreditkartenfirmen mit einem Maximum an Effizienz und einem Minimum an nervlicher Belastung loszuwerden.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/in...digung-per-fax-sorgt-fuer-frust-a-837849.html
Als mein Kündigungsschreiben surrend in der Faxmaschine verschwindet, verspüre ich ein Gefühl des Triumphs. Es war nicht ganz einfach, an den notwendigen Formularvordruck zu gelangen - der Internetdienstleister 1&1 hat mir die Sache nicht leicht gemacht. Das Gerät gibt ein Bestätigungsfiepen von sich. Auf Nimmerwiedersehen! Marcell D'Avis, Leiter Kundenzufriedenheit 1&1, und ich - wir gehen fortan getrennte Wege.

Das zumindest glaubte ich in jenem Moment. Inzwischen weiß ich, dass unsere zerrüttete Problembeziehung noch nicht ganz vorbei ist. Denn der Marcell, der klammert.
Sicherlich sei die komplizierte Kündigungsprozedur dazu da, "Leute davon abzuhalten, zu kündigen", erklärt er. Man setze eben "auf die Faulheit des Kunden".
 
Nachdem ich 2011 innerlich vor 1&1 kapituliert hatte, habe ich es zwischenzeitlich geschafft.
Ich bin jetzt Kunde der Deutschen Telekom AG. Der Weg dorthin war allerdings steinig:

Nachdem in 2014 der VDSL-Ausbau in meinem Ort abgeschlossen war, bin ich als nicht ganz freiwilliger 1&1-Kunde auf die Idee gekommen, VDSL über 1&1 nutzen zu wollen. 1&1 wirbt ja fleißig mit 1 Tag, 1 Anruf, 1 Monat alle Produkte ausprobieren...

Also habe ich über deren Webseite meinen VDSL-Anschluss mit ein wenig zusätzlicher Hardware bestellt. Ich dachte mir: Sei realistisch, von heute auf morgen wird das alles nicht funktionieren - Aber zwei Wochen kannst Du denen zugestehen. Das erste Lebenszeichen erhielt ich von 1&1 satte 13 Tage später. Ein Schaltungstermin wurde mir für mehr als zwei Monate später genannt und das war mir schlicht zu spät. Also habe ich widerrufen.

Und ab diesem Zeitpunkt befand ich mich wieder im Bekloppten-Universum von 1&1...
Ich muss kurz in Erinnerung rufen: 1&1 hat sich vor dem OLG Koblenz in 2012 ein Urteil zur Praxis eingefangen, Bestandskunden das Widerrufsrecht zu verweigern. Genau so, wie es mir schon zuvor passiert ist. Die Kollegen von Teltarif berichten unter anderem hier.

Zu interessieren scheint das in Montabaur aber niemanden. Auf meinen Widerruf erhalte ich die Antwort, dass meinem Wunsch nach Stornierung nicht nachgekommen werden kann, weil der Vorgang zu weit fortgeschritten sei. Auf meinen höflichen Hinweis, dass es sich hier nicht um eine Storno, sondern einen wirksamen Widerruf handelt, erhalte ich eine weitere Antwort: Bestandskunden steht ein Widerrufsrecht nicht zu...

Und so erhalte ich zwei Wochen vor Schaltungstermin die nicht bestellte Hardware, der erstmals AGB mit einer Widerrufsbelehrung beiliegen. Also versuche ich es ein weiteres Mal mit demselben Ergebnis: Man versteift sich auf eine bloße Inhaltsänderung des bestehenden Vertrages, die ein Widerrufsrecht ausschließt. Obwohl 1&1 richtig belehrt, verhält man sich also anders. Inhaltsänderung? Ich erhalte ein neues Produkt und man geht von einer neuen Vertragslaufzeit aus... Eine Inhaltsänderung ist das sicherlich nicht.

Und siehe da: 1&1 schaltet meinen Anschluss zum anvisierten Termin auf VDSL um. Mein alter ADSL-Router ist damit nutzlos. Die Kosten für die neue Hardware werden per Lastschrift von meinem Konto abgebucht. Ich widerspreche, entziehe die Lastschrift-Genehmigung und buche zurück. Hier wird es ein weiteres Mal seltsam: Ich erhalte kurz danach eine Mahnung zur Rechnung, die noch etwa die Hälfte des Rechnungsbetrages anmahnt. Ein paar Tage später erhalte ich eine weitere Mahnung, in der die Kosten noch einmal nach unten korrigiert sind.

In Rücksprache mit meinem Anwalt rät er mir trotz Widerspruch gegen die Rechnung dazu, die Kosten unter Vorbehalt zu begleichen, um unter der Bagatellgrenze des § 45k Abs. 2 Satz 1 TKG (75€ Verzug) zu bleiben. Das versuche ich dann auch: Ich bezahle die letzte Mahnung, verweise im Betreff ausdrücklich auf die Mahnung und stelle die Zahlung unter Vorbehalt.

Zwischenzeitlich hat 1&1 die Forderung an den BID übergeben. Von dort erhalte ich also eine Forderungsaufstellung, die das Wunder mit den Mahnungen erklärt:
In den Mahnungen wurden die Kosten für die Hardware geteilt. Um welchen Teil der Lieferung und der Rechnung es sich handelte, ging aus den Mahnungen aber nicht hervor. Man hat also den Router und das in derselben Kiste liegende Zubehör separat angemahnt und entsprechend doppelt Mahngebühren berechnet.

Ich rufe in der 1&1-Hotline an, weil ich vom BID für Kosten angemahnt werde, die bereits beglichen sind und erhalte zur Auskunft, dass mein bei 1&1 geführtes Konto ausgeglichen ist. Das gebe ich auch so an den BID weiter. Verstehen kann ich das erst später: Übergibt 1&1 Forderungen ans Inkasso, werden die dort ausgebucht. Meine zweckgebundene Überweisung hat man zuerst mit aufgelaufenen Telefongebühren aufgerechnet, die laut Rechnung noch gar nicht fällig waren und den Restbetrag auf die Hardware angerechnet. Super...

Etwas später tue ich das, was man als Anschlussinhaber nicht tun soll, wenn man keine Zwangspause ohne Telekommunikationszugang riskieren will: Ich kündige selbst fristgerecht zum ursprünglichen Kündigungstermin bei 1&1. Und erhalte eine Kündigungsbestätigung zum Jahresende 2014. Und später noch eine zum Ende der neuen Laufzeit in 2016. Parallel beauftrage ich meinen neuen Provider mit der Übernahme des Anschlusses und der Rufnummern zum Jahresende 2014.

Ab diesem Zeitpunkt nennt mir 1&1 immer mal wieder Übernahmetermine, die aber nie durch den neuen Provider bestätigt werden können: Von dort erhalte ich immer wieder Auskunft, dass der abgebende Provider (1&1) die Übernahme nicht bestätigt. Übernehmen kann der neue Provider erst später. Im Rahmen eines Eskalationsverfahrens lassen sich die Rufnummern ohne Zustimmung des abgebenden Providers übernehmen. Über diesen Prozess gehen drei Monate ins Land.

Erst als ich einen Termin durch den neuen Provider erhalte, stellt auch 1&1 eine Rechnung über die angefallenen Grundgebühren, die man in vollem Umfang geltend macht. Nach § 46 Abs. 2 Satz 2 TKG steht 1&1 ab dem Zeitpunkt des Vertragsendes nur noch 50% der Grundgebühr zu. Entsprechend stelle ich die Rechnung unter Einrede und versuche telefonisch über die Hotline Gutschriften zu erhalten. Zugesagt wird das mehrfach, jedoch nur für einen kleinen Teil erhalte ich eine Gutschrift.

An zwei Terminen belegt 1&1 meinen Telefonanschluss mit einer Anrufsperre für abgehende Anrufe. Obwohl die Forderungen mit einer Einrede behaftet sind und selbst nach deren schräger Lesart nicht einmal die Bagatellgrenze von 75€ erreicht ist. Will man einen Anruf tätigen, erhält man zur Auskunft, dass der Anschluss aus Sicherheitsgründen für abgehende Anrufe gesperrt ist. Verbunden mit dem Hinweis, dass man eine umgehende Freischaltung mit Erteilung einer Genehmigung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren erreicht.

Bei der ersten Sperre hat im dritten Anlauf eine Dame in der Hotline Erbarmen mit mir: Sie gibt den Anschluss wieder frei, nachdem ich auf die Bagatellgrenze hingewiesen habe. Bei der zweiten Sperre ist das nicht mehr ganz so einfach: Mein Hinweis auf die Bagatellgrenze und die gesetzliche Verpflichtung als abgebender Provider, meinen Anschluss bis zur Übernahme durch den neuen Provider offen zu halten, wird lapidar gekontert: "Kommen sie erst mal ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach und bezahlen sie ihre Rechnungen!" - Die Dame bleibt hart und auch ein weiterer Anlauf verhilft nicht zum Erfolg.

Ich berate mich mit meinem Anwalt: Den Anschluss per EV-Verfahren frei zu bekommen, hält er nicht für erfolgversprechend, weil darüber am örtlichen Gericht zu viel Zeit ins Land geht. Er rät mir zunächst zur Begleichung der unberechtigten Forderung. Ich soll den Betrag später zurückfordern. Nachdem klar ist, dass 1&1 mir immer noch die Möglichkeit zur Teilnahme am Lastschriftverfahren anbietet, verfahre ich so:

Ich weise 1&1 per Mail darauf hin, dass ich ausschließlich den Einzug der nicht strittigen Forderungen gestatte und beziffere die Höhe. Danach trage ich im Control-Center meine Kontenverbindung ein und rufe ein weiteres Mal in der Hotline an. Auch dort erkläre ich die Vorgehensweise und umgehend wird mein Anschluss freigeschaltet.

Und 1&1 bucht ab: Alle strittigen Forderungen in vollem Umfang. Da die Übernahme durch den neuen Provider bevorsteht und das Konto ausreichend gedeckt ist, spielt das an dieser Stelle keine Rolle mehr. Innerhalb der 8-Wochenfrist gebe ich als Ex-Kunde von 1&1 die SEPA-Lastschriften zurück und rechne mit dem durch die widerrechtlichen Anschlusssperren entstandenen Schaden auf. Daraus ergibt sich ein Saldo zu meinen Gunsten. 1&1 hat Schulden bei mir...

Zwischenzeitlich ist die Forderung für die Hardware bei den RAe Hörnlein & Feyler gelandet, die einen Mahnbescheid beantragt haben. Ich hätte die Abgabenachricht an das zuständige Gericht erwartet, stattdessen erhalte ich weitere Schreiben aus Coburg. Man beschwert sich über die fehlende Begründung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid, den man zur Kenntnis genommen hat und unterbreitet unsinnige Vergleichsangebote. Selbstverständlich aus reiner Nächstenliebe, weil es sonst teuer für mich wird. Merke: Bei berechtigten Forderungen ist ab diesem Zeitpunkt der Klageweg der einfachere...

Die strittigen Telefonrechnungen sind beim BID gelandet. Kurz davor hatte ich noch eine Mail an 1&1 geschickt und ein weiteres Mal um korrekte Abrechnung gebeten. Nach Vertragsende steht dem abgebenden Provider lediglich 50% der Grundgebühr zu. Eine Zusage für eine Abschlussrechnung liegt vor, allerdings besteht man darauf, dass der Vertrag erst zur Übernahme beendet ist. Ergo ist die Berechnung der vollen Grundgebühr richtig. Und nebenbei erhalte ich damit von 1&1 einen dritten Termin zu einem möglichen Vertragsende, der sich endgültig nicht mehr nachvollziehen lässt.

Was und warum der BID fordert, weiß man dort auch nicht so genau: Mit dem letzten, wirklich dicken Schreiben habe ich einen Packen Rechnungen bekommen: Kopien von Rechnungen an mich und an Kunden in mittelbarer Nähe zu meinem Wohnort. Leider steht im Anschreiben nicht drin, ob ich die zustellen soll. Entsprechend chaotisch ist auch die Forderungsaufstellung. Es ist ja schön, wenn man Dienstleistungsverträge behauptet. Aber ob mich das verpflichtet, Rechnungen von Lieschen Müller zu begleichen? Ich bezweifle das mal. Bestimmt geht das demnächst auch an Hörnlein & Feyler weiter und nimmt dort auch seinen traurigen Lauf. Klagen die, wird sich das Dilemma um den Widerruf sicher ganz schnell klären lassen. Und die Kette der beachtlichen Inkompetenz auch. Aber ich befürchte eher das:

Und wenn sie nicht gestorben sind, mahnen die morgen noch. und übermorgen...

Traurig an der Angelegenheit stimmt mich die Überlegung, dass es wahrscheinlich Kunden gibt, die dann aus Angst zahlen. Auch für die wahrscheinlich ebenso widerrechtliche Anschlusssperre von Lieschen Müller...
 
Ich warte erst mal ab, bis die letzte Forderung vom Inkasso an die RAe durchgereicht wird. Das war nicht der erste Mahnbescheid, den ich von denen auf dem Tisch hatte und ich will einfach sehen, ob die noch einen beantragen.
 
Darf man ein Amtsgericht bemühen, nur weil man nicht alle Tassen Akten im Schrank hat?

BGH: Missbrauch des automatisierten Mahnverfahrens ist als Betrug strafbar

Der BGH hat entschieden, dass BGH der Missbrauch des automatisierten Mahnverfahrens auf der Grundlage einer nicht bestehenden Forderung als Betrug strafbar ist.

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Ich denke nicht, dass dieses Urteil auf meinen Sachverhalt übertragbar ist. Was nicht heißt, dass mich freuen würde, wenn es tatsächlich so wäre. ;)
Allgemein landen ja entgegenstehende Rechtsauffassungen vor Gericht und im Idealfall greift ein Urteil eine dieser Auffassungen auch auf. Der Unterlegene müsste dann beinahe automatisch strafrechtliche Konsequenzen fürchten und so weit sollte es dann doch nicht gehen.

Ich sehe mich da momentan auch nicht in Zugzwang: Meine Vergleichsangebote ans Inkasso und die RAe liegen vor - Ich warte erst mal ab.
 
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