Widerspruch gegen Mahnverfahren

peterkoller123

Frisch registriert
Hallo

ich habe bei einer Firma für Spieleserver einen Server mieten wollen für 8,50 EUR/Monat.

Als ich bezahlte, hatte ich Zugang zu einer Webseite, die aber diese
vereinbarte Dienstleistung beweisbar nur vorgetäuscht hat.

Sämtliche Kontaktversuche zur gütlichen Einigung scheiterten.
Ich habe dann frühzeitig gekündigt. Dies wurde aber igoriert.

Ich habe Bilder von den Webseiten gemacht sog. Screenshots , die
aber nur ein Sachverständiger als [......] erkennen kann.

Meine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde wegen
der geringen Schadenssumme und den aufwändigen Ermittlungen eingestellt. (Also [......] im Kleinen wird geduldet!).

Diese Firma hat meine frühe Kündigung ignoriert und fordern weiterhin
die monatlichen Beträge jetzt mit einer Inkassofirma.
Bei dem Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren muß ich da
die Beweise mit abgeben ? Ein Richter oder Rechtspfleger kann das
doch auch nicht auf [........] überprüfen ?

Wer muß in dem Fall diesen Sachverständigen bezahlen?

Gruß Peter
 
AW: Widerspruch gegen Mahnverfahren

Bei dem Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren muß ich da
die Beweise mit abgeben ?
Es wird weder von der einen noch der andern Seite irgendetwas geprüft
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html
"Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht."
Erst wenn es zu einem streitigen Verfahren (Prozess) käme, wären die Fragen relevant.

( Beweisen muß immer derjenige, der Forderungen stellt. )
 
Nun Drohung mit Eintrag in Auskunftei

Hallo

Creditreform droht nun mit Eintrag in ihren Auskunfteien.
Ich weiß, die können das nicht machen, wenn die Forderung noch bestritten wird. Vor dem gerichtlichen Mahnverfahren scheuen die sich.

Ich könnte aber jetzt Einstweilige Verfügung beantragen lassen und die Gerichtskosten müßte der Gegner dann wohl tragen.

Aber wie sieht es aus mit den Honorarkosten für meinen Anwalt der diesen
Antrag auf Einstweiliger Verfügung formulieren soll ? Den zahl ich wohl selbst. Oder ?

Oder darf ich, wenn ich die grobe Form vom Prinzip her kopiere,
das selbst (juristischer Laie) beantragen ?



Gruß Peter
 
AW: Widerspruch gegen Mahnverfahren



die haben von mir zwei Faxe bekommen, in denen ich die Forderung ganz klar bestreite.

Das erste Fax haben sie ignoriert. Das Zweite haben Sie sogar indirekt als
empfangen bestätigt. "...hier die von Ihnen geforderte Antwort der Firma XYZ..."

Ich habe Einzelverbindungsnachweise mit kompletter Rufnummer.



Von "unbeantwortet" kann also nicht die Rede sein.
Gruß Peter



Creditreform schreibt, ich zitiere:


"Sehr geehrter Herr ...

in obiger Forderungsangelegenheit haben Sie unsere zahlreichen Mahnungen
bisher unbeantwortet gelassen. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich Ihr Verhalten negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirkt, welches in einer Auskunft über Sie bei Creditreform gespeichert ist. Das heißt, dass unsere Mitgliedsunternehmen aus der gesamten Wirtschaft Zugriff auf Ihr negatives Zahlungsverhalten haben. Somit wird es Ihnen schwer bzw. unmöglich gemacht, selbst kleinste Geschäfte wie Kontoeröffnung, Mobilfunkvertrag, Mietvertrag, Kreditvertrag und Warenlieferungen im Versandwarenhandel zu tätigen.

Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse handeln und sich mit uns innerhalb der nächsten fünf Tage zur gemeinsamen Erstellung eines Abzahlungsplanes in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Creditreform Kassel Dr. Schlegel KG"
 
AW: Widerspruch gegen Mahnverfahren

Die sehen sich als Auskunftei - wie die Schufa. Allerdings kriegst Du bei einem Mobilfunkvertrag oder einer Kontoeröffnung fast immer zwangsläufig die sogenannte Schufaklausel mit untergeschoben. Das heißt, Dein Vertragspartner macht eine Auskunft der Schufa als Bedingung für den Vertragsschluss. Ich frage mich gerade, wo mir schon eine Creditreform-Klausel untergekommen ist.

Ich wäre da neugierig, was die gespeichert haben und an wen weitergeben wollen, bzw. weitergegeben haben.
 
AW: Widerspruch gegen Mahnverfahren

in obiger Forderungsangelegenheit haben Sie unsere zahlreichen Mahnungen
bisher unbeantwortet gelassen. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich Ihr Verhalten negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirkt, welches in einer Auskunft über Sie bei Creditreform gespeichert ist. Das heißt, dass unsere Mitgliedsunternehmen aus der gesamten Wirtschaft Zugriff auf Ihr negatives Zahlungsverhalten haben. Somit wird es Ihnen schwer bzw. unmöglich gemacht, selbst kleinste Geschäfte wie Kontoeröffnung, Mobilfunkvertrag, Mietvertrag, Kreditvertrag und Warenlieferungen im Versandwarenhandel zu tätigen.
Sorry bin etwas spät dran mit der Antwort.
Das ist tatsächlich harter Tobac von den Creditreforms.
Was hält den der Bundesdatenschutzbeauftragte von derartigen Drohungen?
Was ist aus Deiner EV geworden?
 
AW: Widerspruch gegen Mahnverfahren

Die haben natürlich kein gerichtliches Mahnverfahren beantragt oä.

Ich habe erstmal Anzeige erstattet gegen Creditreform wegen
versuchter Nötigung oder versuchter Erpressung. Und ich glaube, dass in diesem Fall öffentliches Interesse besteht. Denn vermutlich sind viele in der Vergangenheit mit diesen Methoden zur Zahlung unberechtigter Forderungen genötigt wurden.

Ich werde

Gruß Peter
 
AW: Widerspruch gegen Mahnverfahren

Anzeige gegen Creditreform wurde angenommen. Das Verfahren wurde aber jetzt (1.07.2009) eingestellt. Bei 12500 Inkassoverfahren hätten die Beschuldigten keinen Überblick mehr, wer den nötigenden Brief geschrieben habe. Und vorsätzliches Handeln sei nicht zu unterstellen.
Ein Mitarbeiter habe das falsche Formular angeklickt.... bla bla bla.

Da wurde aber scheinbar doch ein wenig intensiver ermittelt.

Gruß Peter
 
AW: Widerspruch gegen Mahnverfahren

Da wurde aber scheinbar doch ein wenig intensiver ermittelt.
Bestimmt nicht, da wurde lediglich um Stellungnahme zum Vorgang gebeten. Erfahrene Ermittler legen solche Fälle gleich der StA zur Einstellung vor.

Anzeige gegen Creditreform wurde angenommen.
Wer auch immer so was macht, passiert in D sicher täglich.

....vorsätzliches Handeln sei nicht zu unterstellen. Ein Mitarbeiter habe das falsche Formular angeklickt....
...auch sowas passiert und ist eine prima Rechtfertigung, die geeignet ist jegliche weiteren Ermittlungen im Keim zu ersticken.
 
AW: Widerspruch gegen Mahnverfahren

Wenn die aber wissen, dass sowas öfter mal passiert, könnte man von einem bedingten Vorsatz ausgehen.
 
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