Widerrufbarkeit eines beim Probetraining geschlossenen Fitnessstudiovertrages

dvill

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Haustürgeschäfte sind allerdings - anders als es die Bezeichnung vielleicht vermuten lässt - nicht nur an der Haustür geschlossene Verträge (Stichwort: Staubsaugervertreter), sondern auch solche, die im öffentlichen Straßenraum oder im Rahmen von Freizeitveranstaltungen geschlossen werden. Mit “Freizeitveranstaltungen” sind vor allem die viel zitierten “Kaffeefahrten” gemeint. Aber nicht nur.

Das LG Koblenz urteilte, dass auch der im Rahmen eines Probetrainings geschlossene Fitnessstudiovertrag ein solches Haustürgeschäft sein kann.
Sind dann nicht auch Kostenfallen-Verträge virtuelle Haustürgeschäfte?
 
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