Wer verfolgt Verstöße gegen das UWG?

Dieses Thema im Forum 'Recht und Gesetz' wurde von rolf76 gestartet, 21 März 2006.

Heiko

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  1. rolf76 Winkel-Abokat

    Wer verfolgt Verstöße gegen das UWG?

    Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bietet schnelle und effektive Instrumente zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs: Abmahnung, einstweilige Verfügung und Unterlassungsklage. Beispiele unlauteren Wettbewerbs sind Irreführende Werbung, Verstöße gegen Preisangaben etc. Hierunter fällt auch die irreführende Werbung mit scheinbaren Gratis-Angeboten.

    Allerdings stehen Verbrauchern bei Verstößen gegen das UWG keine eigenen Ansprüche zu. Die Verbraucher können sich jedoch an die nach dem UWG klagebefugten Personen und Einrichtungen wenden und diese auffordern, Wettbewerbsverstöße und Missstände zu unterbinden. Ansprüche nach dem UWG stehen gemäß § 8 Abs. 3 UWG zu:

  2. rolf76 Winkel-Abokat

    AW: Wer verfolgt Verstöße gegen das UWG?

    1. Mitbewerber

    Die Mitbewerber gelten als die aufmerksamsten Wächter über das Geschäftsgebaren ihrer Konkurrenten. Es ist daher möglich, dass ein in direktem Wettbewerb stehender Konkurrent Hinweise von Verbrauchern zum Anlass nimmt, den unlauter handelnden Mitbewerber abzumahnen. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG ist
    2. Klagebefugte Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen3. Qualifizierte Einrichtungen

    Zur Durchsetzung des UWG im Interesse der Verbraucher berufen sind vorrangig die Verbraucherzentralen (die beim Bundesverwaltungsamt auf der Liste qualifizierter Einrichtungen ( pdf Stand: 20.03.2006) eingetragen sind).
    Anmerkung: Bei den Verbraucherzentralen und bei den hier aufgelisteten Stellen kann man sich als Verbraucher auch beraten lassen.

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