ImmerÄrger
Frisch registriert
Ich wollte eigentlich nach Jahren den Telefonanbieter wechseln.Ärger mit der T-Com hatte ich nicht. Ich fand den Preis für unser Paket nicht mehr angemessen.
Im Oktober also ordentlich mit Einschreiben/ Rückschein gekündigt und beim lokalen Carrier ein Paket bestellt. Da ich mich eben nicht auf andere verlassen wollte, habe ich den Anschluss selbst gekündigt.
Beim lokalen Carrier hab ich dann unsere Rufnummer zur nachträglichen Portierung angemeldet. Damit nahm das Chaos seinen Lauf.
Ich erhielt einen Schaltungstermin für den 05.01.2010. Diese wurde gecancelt durch einen Schaltungstermin am 03.01.2011. Klärungsversuche bei der Hotline des neuen Anbieters scheiterten. Bei fünf Anrufen erhielt ich sechs verschiedene Aussagen.
Eine Bekannte meiner Lebensgefährtin, die bei der T-Com arbeitet, konnte dann etwas Licht ins Dunkle bringen.
1. Ich hätte meinen Anschluss nicht selber kündigen dürfen.....
( darf ich wirklich nicht selber kündigen ? )
2. Dadurch dass ich meine Nummer zur nachträglichen Portierung angemeldet habe, hätte ich eine Stornierung meiner Kündigung ausgelöst und den Vetrag somit um ein Jahr verlängert.
3. Die Kündigungsbestätigung, die ich von der T-Com erhielt, ist nach Auffassung der T-Com eben keine solche, sondern lediglich ein Schreiben, welchen den Eingang eines Kündigungsschreibens meinerseits bestätigt.
( ????????????????????????)
Ich habe daraufhin die AGB's durchforstet, aber keinen solchen Passus, die nachträgliche Portierung betreffend, gefunden. Der §46 der TKG billigt mir doch die Mitnahme meiner Rufnummer zu.
Ich habe nun über die Bekannte meiner Lebensgefährtin erreicht, dass die T-Com dennoch die Leitung freigibt und ich dann ab mitte Januar mit dem neuen Carrier telefonieren kann.
Tja, stellt sich mit abschliessend die Frage, ob ich in der Tat zu blöde war, Regularien einzuhalten oder ob da alle braunen Haufen unglücklicher Weise auf mich niedergeprasselt sind.
In dem Sinne: Frohes neues Jahr !
Im Oktober also ordentlich mit Einschreiben/ Rückschein gekündigt und beim lokalen Carrier ein Paket bestellt. Da ich mich eben nicht auf andere verlassen wollte, habe ich den Anschluss selbst gekündigt.
Beim lokalen Carrier hab ich dann unsere Rufnummer zur nachträglichen Portierung angemeldet. Damit nahm das Chaos seinen Lauf.
Ich erhielt einen Schaltungstermin für den 05.01.2010. Diese wurde gecancelt durch einen Schaltungstermin am 03.01.2011. Klärungsversuche bei der Hotline des neuen Anbieters scheiterten. Bei fünf Anrufen erhielt ich sechs verschiedene Aussagen.
Eine Bekannte meiner Lebensgefährtin, die bei der T-Com arbeitet, konnte dann etwas Licht ins Dunkle bringen.
1. Ich hätte meinen Anschluss nicht selber kündigen dürfen.....
( darf ich wirklich nicht selber kündigen ? )
2. Dadurch dass ich meine Nummer zur nachträglichen Portierung angemeldet habe, hätte ich eine Stornierung meiner Kündigung ausgelöst und den Vetrag somit um ein Jahr verlängert.
3. Die Kündigungsbestätigung, die ich von der T-Com erhielt, ist nach Auffassung der T-Com eben keine solche, sondern lediglich ein Schreiben, welchen den Eingang eines Kündigungsschreibens meinerseits bestätigt.
( ????????????????????????)
Ich habe daraufhin die AGB's durchforstet, aber keinen solchen Passus, die nachträgliche Portierung betreffend, gefunden. Der §46 der TKG billigt mir doch die Mitnahme meiner Rufnummer zu.
Ich habe nun über die Bekannte meiner Lebensgefährtin erreicht, dass die T-Com dennoch die Leitung freigibt und ich dann ab mitte Januar mit dem neuen Carrier telefonieren kann.
Tja, stellt sich mit abschliessend die Frage, ob ich in der Tat zu blöde war, Regularien einzuhalten oder ob da alle braunen Haufen unglücklicher Weise auf mich niedergeprasselt sind.
In dem Sinne: Frohes neues Jahr !