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TK-Insider
Die Bundesnetzagentur hat eine beratende Projektgruppe zum Thema „Rahmenbedingungen der Zusammenschaltung IP-basierter Netze“ eingerichtet. Die Projektgruppe wird von der Bundesnetzagentur geleitet und besteht im Übrigen nur aus hochrangigen Vertretern von Telekommunikationsanbietern. TK-Kunden oder Vertreter TK-Anwenderverbänden sind nicht eingeladen worden.
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...lekommunikation/IP-Zusammenschaltung_1xs.html
Zur Unterstützung der Arbeit der Projektgruppe hat die Bundesnetzagentur ein Expertengutachten (Auftragsvorgabe wurde nicht veröffentlicht, daher Zielsetzung nicht wirlich transparent) in Auftrag gegeben. Es sollen Antworten zum veröffentlichten Fragenkatalog sowie zu weiteren Gesichtspunkten (Welche?) gefunden werden. Dabei wird für die nähere Zukunft, d.h. vorbereitend für die Etablierung von NGN-Netztopologien, sowohl die einführung paralleler Interconnectionstrukturen für einen Übergangszeitraum, sowie die Migration von der heutigen zu einem zukünftigen Entgeltregime thematisiert.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6202.pdf
Die dargelegte Herleitung kommt m.E. besonders dem ehemaligen Monopolisten entgegen, wobei eine gewisse Tendenz zur Verschiebung der Abrechnungsgrundlage vom Originator (z.B. Anrufer) unter künftiger Einbeziehung des Terminator (Zielanschluß DSL-Zugang) nicht von der Hand zu weisen ist. Bei einführung der erläuterten Verrechnungskonzeption B&K (Bill and Keep) würden sich sicherlich die Kostenanteile einer Übertragung zum Nachteil der heutigen Flatrate-Tendenz verändern. Die Studie lässt allerdings (!) gewisse Annahmen und etablierte Rahmenbedingungen außer Betracht. Darunter gehört ein wirklicher und nachhaltig flächendeckender Wettbewerb bei der Teilnehmeranschlussleitung (kein Resale); den zu erwartenden Einfluß ausländischer IP-Dienstleister bei der nicht mehr netzgebundenen Leistungserbringung, das Fehlen eines belastbaren Qualitätsmaßstabes und die Gefahr einer proprietären IP-Abgrenzung über punktuelle "Protokollveränderungen" außen vor. Von einer legitimen Entgelttransparenz gegenüber Endkunden in zukünftigen IP-Netztopologien wird überhaupt nicht gesprochen.
Die sehr akademischen Betrachtungen (Leider wurden auch nicht die Einflüsse wurden wesentlicher Kostenblochanteile untereinander sowie der Faktor Zeit bei der Wettbewerbsentwicklung unzulässiger Weise vernachlässigt), mit einer gewichteten Heranziehung selektiver Aussagen aus anderen Untersuchungen, lassen nur den Schluss zu, dass sich hier die Bundesnetzagentur für eine bestimmte Regulierungsargumentation aufmunitionieren will. Es sieht dabei nicht so aus, dass weder dir TK-Kunden noch gerade die unterversorgte Fläche von einer derartigen Betrachtung profitieren werden.
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...lekommunikation/IP-Zusammenschaltung_1xs.html
Zur Unterstützung der Arbeit der Projektgruppe hat die Bundesnetzagentur ein Expertengutachten (Auftragsvorgabe wurde nicht veröffentlicht, daher Zielsetzung nicht wirlich transparent) in Auftrag gegeben. Es sollen Antworten zum veröffentlichten Fragenkatalog sowie zu weiteren Gesichtspunkten (Welche?) gefunden werden. Dabei wird für die nähere Zukunft, d.h. vorbereitend für die Etablierung von NGN-Netztopologien, sowohl die einführung paralleler Interconnectionstrukturen für einen Übergangszeitraum, sowie die Migration von der heutigen zu einem zukünftigen Entgeltregime thematisiert.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6202.pdf
Die dargelegte Herleitung kommt m.E. besonders dem ehemaligen Monopolisten entgegen, wobei eine gewisse Tendenz zur Verschiebung der Abrechnungsgrundlage vom Originator (z.B. Anrufer) unter künftiger Einbeziehung des Terminator (Zielanschluß DSL-Zugang) nicht von der Hand zu weisen ist. Bei einführung der erläuterten Verrechnungskonzeption B&K (Bill and Keep) würden sich sicherlich die Kostenanteile einer Übertragung zum Nachteil der heutigen Flatrate-Tendenz verändern. Die Studie lässt allerdings (!) gewisse Annahmen und etablierte Rahmenbedingungen außer Betracht. Darunter gehört ein wirklicher und nachhaltig flächendeckender Wettbewerb bei der Teilnehmeranschlussleitung (kein Resale); den zu erwartenden Einfluß ausländischer IP-Dienstleister bei der nicht mehr netzgebundenen Leistungserbringung, das Fehlen eines belastbaren Qualitätsmaßstabes und die Gefahr einer proprietären IP-Abgrenzung über punktuelle "Protokollveränderungen" außen vor. Von einer legitimen Entgelttransparenz gegenüber Endkunden in zukünftigen IP-Netztopologien wird überhaupt nicht gesprochen.
Die sehr akademischen Betrachtungen (Leider wurden auch nicht die Einflüsse wurden wesentlicher Kostenblochanteile untereinander sowie der Faktor Zeit bei der Wettbewerbsentwicklung unzulässiger Weise vernachlässigt), mit einer gewichteten Heranziehung selektiver Aussagen aus anderen Untersuchungen, lassen nur den Schluss zu, dass sich hier die Bundesnetzagentur für eine bestimmte Regulierungsargumentation aufmunitionieren will. Es sieht dabei nicht so aus, dass weder dir TK-Kunden noch gerade die unterversorgte Fläche von einer derartigen Betrachtung profitieren werden.