Vorbereitung einer ganz neuen Entgeltsystematik?

T

TK-Insider

Die Bundesnetzagentur hat eine beratende Projektgruppe zum Thema „Rahmenbedingungen der Zusammenschaltung IP-basierter Netze“ eingerichtet. Die Projektgruppe wird von der Bundesnetzagentur geleitet und besteht im Übrigen nur aus hochrangigen Vertretern von Telekommunikationsanbietern. TK-Kunden oder Vertreter TK-Anwenderverbänden sind nicht eingeladen worden.
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...lekommunikation/IP-Zusammenschaltung_1xs.html
Zur Unterstützung der Arbeit der Projektgruppe hat die Bundesnetzagentur ein Expertengutachten (Auftragsvorgabe wurde nicht veröffentlicht, daher Zielsetzung nicht wirlich transparent) in Auftrag gegeben. Es sollen Antworten zum veröffentlichten Fragenkatalog sowie zu weiteren Gesichtspunkten (Welche?) gefunden werden. Dabei wird für die nähere Zukunft, d.h. vorbereitend für die Etablierung von NGN-Netztopologien, sowohl die einführung paralleler Interconnectionstrukturen für einen Übergangszeitraum, sowie die Migration von der heutigen zu einem zukünftigen Entgeltregime thematisiert.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6202.pdf
Die dargelegte Herleitung kommt m.E. besonders dem ehemaligen Monopolisten entgegen, wobei eine gewisse Tendenz zur Verschiebung der Abrechnungsgrundlage vom Originator (z.B. Anrufer) unter künftiger Einbeziehung des Terminator (Zielanschluß DSL-Zugang) nicht von der Hand zu weisen ist. Bei einführung der erläuterten Verrechnungskonzeption B&K (Bill and Keep) würden sich sicherlich die Kostenanteile einer Übertragung zum Nachteil der heutigen Flatrate-Tendenz verändern. Die Studie lässt allerdings (!) gewisse Annahmen und etablierte Rahmenbedingungen außer Betracht. Darunter gehört ein wirklicher und nachhaltig flächendeckender Wettbewerb bei der Teilnehmeranschlussleitung (kein Resale); den zu erwartenden Einfluß ausländischer IP-Dienstleister bei der nicht mehr netzgebundenen Leistungserbringung, das Fehlen eines belastbaren Qualitätsmaßstabes und die Gefahr einer proprietären IP-Abgrenzung über punktuelle "Protokollveränderungen" außen vor. Von einer legitimen Entgelttransparenz gegenüber Endkunden in zukünftigen IP-Netztopologien wird überhaupt nicht gesprochen.
Die sehr akademischen Betrachtungen (Leider wurden auch nicht die Einflüsse wurden wesentlicher Kostenblochanteile untereinander sowie der Faktor Zeit bei der Wettbewerbsentwicklung unzulässiger Weise vernachlässigt), mit einer gewichteten Heranziehung selektiver Aussagen aus anderen Untersuchungen, lassen nur den Schluss zu, dass sich hier die Bundesnetzagentur für eine bestimmte Regulierungsargumentation aufmunitionieren will. Es sieht dabei nicht so aus, dass weder dir TK-Kunden noch gerade die unterversorgte Fläche von einer derartigen Betrachtung profitieren werden.
 
Dramatische Angebotsreduzierung?

Die sehr akademischen Betrachtungen (Leider wurden auch nicht die Einflüsse wesentlicher Kostenblockanteile untereinander sowie der Faktor Zeit bei der Wettbewerbsentwicklung in unzulässiger Weise vernachlässigt), mit einer gewichteten Bewertung selektiver Aussagen aus anderen Untersuchungen, lassen nur den Schluss zu, dass sich hier die Bundesnetzagentur für eine bestimmte Regulierungsargumentation aufmunitionieren will.

Wird der dargelegte Ansatz konsequent zu Ende gedacht, entfällt mit einer Verbreitung von Bill&Keep die komplette Geschäftsgrundlage für alle Verbindungsnetzbetreiber; also jeden TK-Infrastrukturanbieter der nicht über eigenständige Teilnehmeranschlüsse (Originator, Terminator) mit Entgeltabrechnungsoptionen verfügt. Damit würden die Kunden wieder dem Preis- und Servicediktat lokaler Netzbetreiber unterworfen. Helfen würde eine solche Vorgehensweise nur dem ehemaligen Monopolisten; weil er in manchen Regionen überhaupt keinen zweiten echten Netzanbieter fürchten muss (die Kunden können dort nicht weglaufen) und bei einem immer noch verbreiteten Resale (ohne Vorleistungsbereitstellung) von Anschlußleitungen entstehenden Tarif-Unmut auf seinen Reseller lenkt (weil er selbst gar nicht in Erscheinung treten muss).
Die Dummen sind dann mal wieder die Kunden. Entweder wegen der faktischen Anbieterreduzierung, oder durch zusätzliche FLAT-Aufschläge (also verdeckte Preiserhöhungen), jetzt auch für ankommenden IP-Verkehr. SUPER !
 
Welche Pflichten hat der Regulierer im Zeitalter von NGN- und NGI-Netzen

Studie Bundesnetzagentur schrieb:
Die Leistungsmerkmale von Sprachdiensten (Abrechnung, Verfügbarkeit der Verbindung, Skalierung, Protokollstabilität, Sicherheit sowie GoS/QoS), die in das NGN bzw. NGI integriert werden, sind (mit Ausnahme der Abrechnungseigenschaften) als vergleichbar mit denen des PSTN/ISDN einzustufen. Bis jedoch diese Netze vollständig implementiert sind und Sprachdienste daher über einen Übergangszeitraum durch hybride Infrastrukturen realisiert werden müssen, sind Einschränkungen hinsichtlich Skalierung, Protokollstabilität, Sicherheit sowie GoS/QoS vor allem im NGI-Konzept zu erwarten.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7106.pdf (u.a. S.23)
Wenn die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt schon durch selbst beauftragte Studien auf solche bedenklichen Übergangsszenarien hingewiesen wird, muss die nachhaltige Frage nach einem konkret abzuarbeitenden Maßnahmenplan mit gegensätzlicher, exakt terminierter Zielsetzung zugelassen werden. Sollte die BNetzA auch hier wieder einmal die Auffassung vertreten, die weitere "technische" Entwicklung dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen, so stellt diese Haltung einen unmittelbaren Verstoß des BNetzA-Präsidiums gegen § 87f Abs. 1 des Grundgesetzes dar. Dann ist im Zuge der Rechtsaufsicht das Bundeswirtschaftsministerium an eine direkte und unmißverständliche Anweisung zu erinnern. Ein erster Schritt wäre die zeitnahe Entwicklung von praktikablen und daher qualitativ jederzeit einzuhaltender Mindeststandards, die von allen öffentlichen Netzanbietern mit partiellen Paketvermittlungsstrukturen (IP, ATM) nicht nur im eigenen Netzbereich sondern auch beim Interconnection wären. Hier wird doch wohl nicht darauf gehofft das einzelne Netzbetreiber in Vorlage treten. Nicht nur die verschiedenen TK-Technologien stehen untereinander in einem regulatorisch fragwürdigen (Kosten)Wettbewerb.
Somit ist man zwangsläufig bei einer neuen, ggf. nur nationalen Diskussion des künftigen Universaldienstbegriffes, den die BNetzA nicht beginnen möchte und sich nicht nur hier hinter künftigen ECNS-Regulierungstendenzen versteckt.
http://ec.europa.eu/information_soc...entation/public_consult/review_2/index_en.htm
Leider konnte sich die BNetzA bisher durch unzulängliche (überwiegend im konjunktiv formulierte) Tätigkeitsvorgaben im TKG vor einer strategischen bzw. präventiven Aufgabenerledigung drücken.
Nicht nur Notrufe (Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei), sondern weite Teile der Wirtschaft (elektronisch gestützter Zahlungsverkehr, die telekommunikationstechnische Administrationsunterstützung bei anderen Grundbedürfnissen wie Wasser, Strom, Gas, sowie eine Erfassung und Steuerung von Verkehrsbewegungen aller Art) sind nur mit stabilen TK-Strukturen handlungsfähig.
Bis zum Beweis des Gegenteils muss die BNetzA zusätzlich belegen, dass sie diesbezügliche Regulierungsaktivitäten nicht dazu benutzt, dem Platzhirschen (z.B. über eine regulatorische NGN-Migrationsbevorzugung) zumindest einen zeitlichen Vorteil zu verschaffen. In Verbindung mit einer abrechnungstechnisch noch unzulänglichen Transparenzverpflichtung (an zukünftige Diensteanbieter im NGN-/NGI-Zeitalter) gegenüber Endkunden wäre dies volkwirtschaftlich hirnrissig, weil sich die international weiter entwickelnde IP-Netzevolution nur zeitlich begrenzt mit Verfahrenstricks begrenzt aufhalten lässt. Hier wäre echtes "Leadership" gefragt. Daran mangelt es in Deutland leider auch an anderer Stelle.
 
Bericht der IP-Projektgruppe bei der BNetzA vorgelegt

Zugegeben, die vorgelegten Papiere sind nicht ganz einfach zu lesen und manchmal stellt sich schon die Frage nach der praxisrelevanz einzelner Argumentationsketten. Das insgesamt Handlungsbedarf besteht wird wohl kein TK-Insider bestreiten. Der entscheidende Punkt ist nur wer ist eigentlich am Zug, mit welcher Ausrichtung oder Verbindlichkeit und wie werden diesbezügliche Aktivitäten endlich auf dem Zeitstrahl sortiert und dementsprechend zielführend abgearbeitet.
http://www.bundesnetzagentur.de/eni...lekommunikation/IP-Zusammenschaltung_1xs.html
Rechtlich fragwürdig ist hierbei, dass legitime Kundenrechte (Transparenz und nachvollziehbare Abrechnungsgrundlagen in der Zukunft) oder Anwendungsinteressen (selbst bewertbare Qualitätsgesichtspunkte oder Grundlagen für erweiterte Applikationsservices) überhaupt nicht in die Überlegungen einbezogen wurden. Selbst die Problematik von Mehrwertdienstangeboten (vgl. Ausführungen in Anlage 2) oder die weiterhin sicherzustellende Geschäftsgrundlagen für weiterhin auswählbare Verbindungsnetzbetreiber wurde nur in Nebensätzen erwähnt.
Dabei müsste doch jedem Insider klar werden, das mit der Bereitstellung allgemeiner TK-Zugänge im Festnetz auf Dauer kein Anbieter wirtschaftlich überleben kann und daher auf erweiterte Vermarktungsmöglichkeiten seiner Infrastruktur angewiesen ist. Bis eben auf die Mobilfunker; aber die fielen ebenfalls aus der Betrachtungsweise heraus.
Im Zuge der begonnenen und im Bericht bereits unterstellten Migration auf NGN-Konzeptionen wäre die BNetzA nach erster Bewertung der eigenen Zusammenfassung unmissverständlich gefordert, bei dieser Thematik präventiv vorzugehen. Dazu gehören Empfehlungen und allgemein einzuhaltende Richtlinien unterhalb von Regulierungsverfügungen. Allerdings nicht nur aus Sichtweise von großen Netzbetreibern, sondern auch mit Blick auf mittlere und kleinere TK-Anbieter aller Art und vor allen Dingen einzubindender Kundenstandpunkte in einer völlig virtuellen Betriebsumgebung, ohne eigene Einsichtsmöglichkeiten für welche konkreten bzw. grundsätzlich zugesagten TK-Leistungen (Volumen, Services, Qualität, Terminierungsstabilität, uvm.) zukünftig gezahlt werden soll. Ohne aufsichtsrechtliche Verpflichtung zur Moderartion von technisch komplexen Themen mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite ist leider zu befürchten, das die BNetzA in der bewährten Form des aktiven Liegenlassens erst wieder über Beschlusskammerverfahren in das Geschehen eingreift, wenn sich der Wettbewerb partiell nicht einigen kann.
Von legitimen Interessen geschäftlicher Anwender in einem globalisiertem Wettbewerb aller Branchen außerhalb des TK-Sektors, allerdings mit einer ganz anderen lokalen Unterstützung im eigenen Land, redet sowieso keiner.
 
AW: Vorbereitung einer ganz neuen Entgeltsystematik?

@Devilfrank,

es geht um die Differenzierung von Terminierungsgebühren zu VoNGN (also die Next Generation Networks, die allerdings IP-basiert sind) und VoIP Anschlüssen. Hier wollen die Telcos eine IMHO künstliche Trennung ihrer eigenen IP-basierten Netze von offenen Netzanbietern. D.h. ein reiner VoIP Anbieter muss mehr Geld bezahlen für die Terminierung im Netz eines echten Netzbetreibers, als er für Anrufe erhält, die ihm über IP zugeführt werden (warum er hier behauptet, gar nichts zu bekommen, frage ich mich allerdings auch).
 
BNetzA-Chef Kurth vernebelt weiterhin künftige Regulierungsziele

Bundesnetzagentur schrieb:
Auf lange Sicht könnte die neue Marktordnung auf eine wahrscheinlich für viele Telefongesellschaften heute noch exotisch wirkende Möglichkeit hinauslaufen: "Am fernen Horizont stehen so genannte Bill-and-Keep-Systeme, das heißt: Jeder behält, was er von seinen Kunden bekommt, so ähnlich wie es im Internet beim Peering ist", erläuterte Kurth.
http://www.manager-magazin.de/it/artikel/0,2828,457219-2,00.html

Forderung von JUPP:
Im Zuge der begonnenen und im Bericht bereits unterstellten Migration auf NGN-Konzeptionen wäre die BNetzA nach erster Bewertung der eigenen Zusammenfassung unmissverständlich gefordert, bei dieser Thematik präventiv vorzugehen. Dazu gehören Empfehlungen und allgemein einzuhaltende Richtlinien unterhalb von Regulierungsverfügungen. Allerdings nicht nur aus Sichtweise von großen Netzbetreibern, sondern auch mit Blick auf mittlere und kleinere TK-Anbieter aller Art ...
... Ohne aufsichtsrechtliche Verpflichtung zur Moderartion von technisch komplexen Themen mit erheblicher wirtschaftlicher Tragweite ist leider zu befürchten, das die BNetzA in der bewährten Form des aktiven Liegenlassens erst wieder über Beschlusskammerverfahren in das Geschehen eingreift, wenn sich der Wettbewerb partiell nicht einigen kann.
In Anbetracht der inzwischen vielfältigen Einzelinteressen im bundesdeutschen TK-Markt stellt sich die unabweisbare Frage nach den Absichten der BNetzA, die über diesbezüglich vage Äusserungen weiterhin öllig im Dunkel bleibt. Wer soll denn sonst die betriebswirtschaftlichen Übergangszeiträume bis zu welchem Regulierungsziel (NGN-Umgebung) auch immer unter fairen Wettbewerbsbedingungen gestalten ?
Bis zum objektivierbaren Beweis des Gegenteils unterstützt eine solche -beobachtende- Vorgehensweise der BNetzA nur große Festnetzbetreiber. Die Dummen sind wieder einmal die Kunden, die mit Bill&Keep ohne örtliche Alternativen vollständig von den Netzzugangstarifen (incl. FLAT-Gestaltung und Servicegesichtspunkte) lokal auswählbarer Teilnehmernetzbetreiber abhängen. Durch unklare Entgeltabrechnungsprizipien für Zusatzoptionen verliert der TK-Anbietermarkt neben der Basis für Verbindungsnetzbetreiber wesentliche Geschäftsgrundlagen für unabhabhängig gestaltbare TK-Angebotsoptionen von rechtlich Dritten (z.B. TK-Serviceprovider). Und die Mobilfunknetze schauen sich dieses Gewürge sowieso aus einer heute noch relativ sicheren Geschäftsposition an, obwohl innerhalb ihrer Netze (GPRS, UMTS, etc.) schon NGN-ähnlice Betriebsbedingungen etabliert wurden!
 
Schallende Ohrfeige für Regulierer !!! Selbstherrliche Arroganz ohne Beispiel

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat eine beratende Projektgruppe zum
Thema „Rahmenbedingungen der Zusammenschaltung IP-basierter Netze“ eingerichtet. Die
Projektgruppe wird von der Bundesnetzagentur geleitet und besteht im Übrigen nur aus hochrangigen
Vertretern von Telekommunikationsanbietern. TK-Kunden oder Vertreter TK-Anwenderverbänden sind
nicht eingeladen worden.
Nach erster Einschätzung der eingereichten und zum Teil sehr ausführlich erläuterten Kommentare
wird wohl kein Beobachter mehr bestreiten wollen, das sich die BNetzA fachlich nicht nur völlig
verlaufen hat, sondern durch falsche Priorisierung, dilletantische Projektabwicklung, sowie
intransparente Verfahrensbestimmungen einen wettbewerblichen und volkwirtschaftlich gefährlichen
Status entstehen lies, der genau das Gegenteil der verfolgten Absicht darstellt.

Wenn die Führung der BNetzA hier wieder auf Zeit spielt oder immer noch der Auffassung ist, offene
Fragen würden zielführend durch den Wettbewerb gelöst oder könnten auf nachdrücklichen Wunsch
von Betroffenen über Beschlusskammerverfahren moderiert werden; muss spätestens Ende 2007 über
die Politik, bzw. über das aufsichtführende Bundeswirtschaftsministerium eine gegenteilige
"Arbeitsanweisung" gegenüber der BNetzA veranlasst werden.

http://www.bundesnetzagentur.de/eni...lekommunikation/IP-Zusammenschaltung_1xs.html

Wenn auch die jeweiligen Kommentierungen vom eigenen Interessen geprägt wurden; jede Begründung für sich, und erst recht im Kontext der Einschätzungen, bescheinigt der BNetzA, einerseits nur über wenig verwertbare NGN-Fachkenntnisse zu verfügen, kaum an einer echten und praktikablen Lösung interessiert zu sein, und andererseits im schriftlichen Abschlussbericht völlig einseitige Interessen zu forcieren. Eine solche Vorgehensweise ist mit dem Neutralitätsgebot für eine Behörde nicht vereinbar und muss in der Führungsetage sofortige Konsequenzen haben.
Fachlich hat die BNetzA schon genug Porzellan zerschlagen und es ist nicht das erste Mal, dass sie mit ihren Wettbewerbsvorstellungen und Verfügungszielen nicht nur knapp daneben lag.
Als Stichwort soll nur auf immer noch armselige Breitbandversorgung in der Fläche, fehlende Erreichbarkeit von selbst vorgeschriebenen 032-Rufnummern aus allen Netzen, sowie das formal verfügte Unterlaufen der gesetzlichen Anwendungsbegrenzung eines Offline-Billing genannt werden.
 
Zurück
Oben