Verwaltungsgericht Köln bestätigt Sperrungsverfügung in NRW

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/58122
Die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf hat eine weitere juristische Hürde genommen: Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem am heutigen Donnerstag bekannt gegebenen Urteil (Aktenzeichen 6 K 7151/02) die Klage eines Kölner Providers gegen die Verfügung zurückgewiesen. Die Bezirksregierung hatte im Jahr 2002 über 80 Provider mit Sitz in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, zwei nationalsozialistische Webseiten zu sperren, die in den USA gehostet werden.
http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressem/2005/p050331.htm
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20050401002358.html
Gegen das jetzt ergangene Urteil im Hauptsacheverfahren hat das Gericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zugelassen. Über diese hat, wenn sie eingelegt wird, wieder das Oberverwaltungsgericht Münster zu entscheiden.

cp
 
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