Hallo,
eine Frage ist trotz intensiver Recherche für mich noch unbeantwortet geblieben. Wie ist das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Dialeranbieter zu beurteilen, wenn der Dialer
a) nicht registriert aber an sich gesetzeskonform ist.
b) registriert ist und den Anforderungen der RegTP (siehe Verfügung 54) nicht genügt.
c) nicht registriert und nicht gesetzeskonform ist, der Benutzer den Dienst aber wie angeboten annehmen wollte.
Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass Dialer gem 43b (5) registriert werden müssen, über die Konsequenzen schweigt es. Ist ein Vertrag zwischen Kundem und Dialeranbieter bei nicht erfolgter Registrierung automatisch nichtig ? Wenn ja, warum (Verstoss gegen ein gesetzliches Gebot/Verbot gem 138 BGB?) ?
Insbesondere erscheint es unbillig, wenn der Nutzer von der Nichtregistrierung weiss, den Dienst dennoch bewusst und gewollt in Anspruch nimmt und sich letztendlich auf die nicht erfolgte Registrierung beruft.
Habe ich was elementares übersehen oder stehe ich schlichtweg auf dem Schlauch ? Denn auch die aktuellen Urteile gehen nicht auf einen möglichen Verstoss gegen die Registrierungspflicht ein.
Beste Grüsse soweit,
Remsen
eine Frage ist trotz intensiver Recherche für mich noch unbeantwortet geblieben. Wie ist das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Dialeranbieter zu beurteilen, wenn der Dialer
a) nicht registriert aber an sich gesetzeskonform ist.
b) registriert ist und den Anforderungen der RegTP (siehe Verfügung 54) nicht genügt.
c) nicht registriert und nicht gesetzeskonform ist, der Benutzer den Dienst aber wie angeboten annehmen wollte.
Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass Dialer gem 43b (5) registriert werden müssen, über die Konsequenzen schweigt es. Ist ein Vertrag zwischen Kundem und Dialeranbieter bei nicht erfolgter Registrierung automatisch nichtig ? Wenn ja, warum (Verstoss gegen ein gesetzliches Gebot/Verbot gem 138 BGB?) ?
Insbesondere erscheint es unbillig, wenn der Nutzer von der Nichtregistrierung weiss, den Dienst dennoch bewusst und gewollt in Anspruch nimmt und sich letztendlich auf die nicht erfolgte Registrierung beruft.
Habe ich was elementares übersehen oder stehe ich schlichtweg auf dem Schlauch ? Denn auch die aktuellen Urteile gehen nicht auf einen möglichen Verstoss gegen die Registrierungspflicht ein.
Beste Grüsse soweit,
Remsen