Verbraucherschützerin fordert klarere Preisangaben in Webshops

Captain Picard

Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96882
Nach Ansicht von Verbraucherschützern dürfen Internet-Versandhändler bei ihren Preisangaben nicht die zusätzlich anfallenden Versandgebühren oder die Mehrwertsteuer unterschlagen. "Wenn ein Anbieter diese Zusatzkosten versteckt und der Kunde sie erst mühsam suchen muss, dann dürfen sie nicht gelten", sagte E. C. von der Verbraucherzentrale Hamburg der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Wenn das für Zusatzkosten gefordert wird, um wieviel mehr sollte das für "Hauptkosten" gelten....
 
AW: Verbraucherschützerin fordert klarere Preisangaben in Webshops

Das sagt der BGH:
Dort waren die Angaben hinter diversen Menüpunkten versteckt. Kaufinteressenten mussten von sich aus die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sowie den Menüpunkt "Service" durchsuchen, um zu erfahren, wie teuer der Versand ist und ob der Preis Umsatzsteuer enthalte. (Az: I ZR 143/04 vom 4. Oktober 2007)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96906

Ob da der in den AGBs versteckte Preis der Abofallen ausreichend sein wird?
 
AW: Verbraucherschützerin fordert klarere Preisangaben in Webshops

Ob da der in den AGBs versteckte Preis der Abofallen ausreichend sein wird?
Die Frage dürfte damit geklärt sein: Nein, genügt nicht. Jedenfalls würde ich dieses Urteil immer in meine Erwiderungsschrift einbauen und somit dem zuständigen Gericht vorlegen, wenn aus Abofallen geklagt werden sollte.
 
AW: Verbraucherschützerin fordert klarere Preisangaben in Webshops

wenn aus Abofallen geklagt werden sollte.
Würde eher sagen "falls jemals" . Bezweifle, dass die Herschaften allzu oft nach
den bereits bisher erfolgten Niederlagen weitere Ohrfeigen kassieren wollen.

PS: Man "begnügt " sich mit den geschätzten 30% der User, die aus Unwissenheit und/oder
Furcht freiwillig bezahlen. Prozesskosten sind nicht mit einkalkuliert.
Bisher sind aus der "Kostenlosbranche" nicht mal gerichtliche Mahnbescheide bekannt.
 
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