Ungewollte WEB.DE Club Mitgliedschaft durch Anklicken?

Dieses Thema im Forum 'Allgemeines' wurde von xkabunga gestartet, 28 September 2004.

Heiko

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  1. tribun Guest

    Hallo zusammen,
    bin heute aus Zufall auf diesen Thread gestossen und mich, trotzdem ich aktuell nicht von dieser Abzockermafia betroffen bin, ein wenig durch geackert.
    Allerdings hatte ich selbst vor einigen Jahren auch "Geburtstag" bei Web.de, ordentlich gekündigt und bin trotzdem angemahnt worden. Nachdem mir diese Schreiben zuviel wurden, habe ich angerufen und anfangs in ruhigen, sachlichen Ton meine Verwunderung zum Ausdruck gebracht, mit unberechtigten Forderungen konfrontiert zu werden. Der Pimpf am Telefon wurde irgend wann pampig (Den Name hatte ich!), worauf ich ihm versprach, das umgehend persönlich mit ihm zu klären. Mir wäre kein Weg zu weit und ich würde in Nullkommanix über gute Verbindungen seine relevanten Daten heraus bekommen. Jeden weiteren Brief in der Sache würde ich persönlich nehmen und nur ihm anlasten. Es herrscht seitdem Sendepause! Ist sicherlich nicht jedermanns Sache, aber so bin ich eben.

    Zur Sache:
    Es wird immer von durch web.de eingeschalteten Inkassobüros geschrieben. Das diese zum betreiben der Forderung eine Originalvollmacht mit leserlicher Unterschift (Kopiert, mit z.b eingescannter Unterschrift langt nicht !!!) gem. §§ 174,410 BGB und die eigentliche Forderung, spezifiziert in einer detaillierten Aufstellung, vorlegen müssen, wird leider oft übersehen.

    Dazu ein Urteil:

    Ein kurzes Schreiben an die Abkassierer könnte in etwa so aussehen:

    Selbstredend per Einschreiben/Rückschein verschicken!

    Solange auch nur eine der unbedingt nötigen Unterlagen (Originalvollmacht und/oder detaillierte Forderungsaufstellung) fehlt, ist jede Kostenerstttung seitens der Abkassierer null und nichtig!!!

    Inkassofirmen und - anwälte sind nicht berechtigt, strittige Forderungen einzutreiben. Strittig ist eine Forderung dann, wenn Sie z. B. den Vertrag angefochten haben UND strittige Forderungen sind nicht Schufa-fähig!

    In Google findet man bei Eingabe von "Vollmacht Inkassofirma" gut 92.000 Einträge.

    Hier ein paar Links dazu

    adf-inkasso.de

    vorsicht-im-netz.de

    Stern

    juraforum.de

    banktip.de

    Ich hoffe, geholfen zu haben. ;)
  2. Teleton Sehr aktiv

    Doch, das ist sogar deren Beruf.
    Klar mit dem Vollmachtsgedöhns kann man die etwas zanken wenn man möchte. Letzlich betrifft das aber nur die Frage, ob derzeit von genau von der Inkassotruppe gefordert werden kann. Und eine Forderungsaufstellung ist nicht erforderlich um fordern zu können. Und es geht ja nicht nur um Kostenerstattung sondern auch die vermeintliche Hauptforderung.

    Die bisherigen Empfehlungen hier im Thread klappen auch ganz gut ohne eine Brieffreundschaft starten zu müssen.
  3. Sgt. Pepper Mitglied

    Das trifft aber nur auf unseriöse Butzen zu, denn das Eintreiben von strittigen Forderungen ist nicht die Sache von Inkassofirmen. Wenn eine Forderung bestritten wird, stellt der Schuldner klar, dass er nicht bereit ist zu zahlen. Um die Sache zu klären müsste der Gläubiger dann entweder gleich Klage erheben oder auf die Forderung verzichten.
  4. Teleton Sehr aktiv

    Bei einer unstrittigen Forderung benötigt man keine Inkassobude. Die Beauftragung ist dann m.E. ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht für die gleichen Kosten könnte man die Forderung im Mahnverfahren titulieren.
  5. Sgt. Pepper Mitglied

    Braucht man die überhaupt? Inkassobuden sind doch überflüsig wie ein Kropf.
  6. Reducal Fraud-Analyst

    Leutz, ich glaube Teleton meinte strittige Forderungen allgemein und er nahm damit den Ball von tribun auf. Tribun meinte aber womöglich bestrittene Forderungen. Wortklauberei, aber der Widerspruch war angebracht.
  7. Phil_th Frisch registriert

    Hey Ihr - hier wieder ein kurzes update.

    Heute ist ein Anwaltsschreiben hineingeflattert. Mittlerweile sind es mit Zinsen etc 124,00 EUR und bei nicht bezahlen werden Sie ihrem Mandanten raten vor Gericht zu gehen.
    Ich werde diese jetzt weiterhin ignorieren, oder soll ich nochmal widersprechen?

    Grüße,

    Phil
  8. Goblin Mitglied

    Eine Leiche wird nicht toter wenn man darauf schießt

    Gute Wahl :)
  9. ~JB~ Frisch registriert

    Weiter ignorieren. Ich zweifle stark, dass die vor Gericht gehen werden - das lohnt sich einfach nicht.
    Goblin gefällt dies.
  10. Phil_th Frisch registriert

    ok ich hoffe mal - fühlt sich schon komisch an nen anwaltsbrief zu ignorieren...
  11. Hippo Moderator

    Eine Sache - auch schon hundertmal geschrieben - Mitteilung an die Schufa daß die Forderung strittig ist. Dann darf sie nicht eingetragen werden
  12. 19bjk03 Frisch registriert

    Hallo!

    Habe jetzt auch ein gelben Mahnbescheid bekommen. Das ganze sieht folgendermaßen aus:

    http://forum.computerbetrug.de/attachments/widerspruch-jpg.4877/

    Um sicher zu gehen wollte ich fragen, ob es genügt, dass ich einen Kreuz bei Punkt 2. und meine Unterschrift bei Punkt 12. mache, und dass ganze dann per Einschreiben-Rücksendung zum Amtsgericht Mayen, 56723 Mayen abzuschicken.

    Danke im Vorraus für die Antworten.
  13. Goblin Mitglied

    Ja,das reicht wenn Du der Meinung bist,dass die Forderung zu Unrecht besteht
  14. Phil_th Frisch registriert

    Habe jetzt auch einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen - ich werde jetzt Widerspruch einlegen und hoffen, dass nichts mehr kommt ...
  15. jupp11 Mitglied

    In den acht Jahren, seitdem dieser Thread existiert, ist weder hier noch sonst
    im WWW etwas von weiteren rechtlichen Schritten z.B Klage bekannt
  16. Phil_th Frisch registriert

    alles klar - dann bleib ich mal zuversichtlich ;)
  17. tobiobi7 Frisch registriert

    Guten Tag :)

    folgendes Ich hab vor ein paar tagen folgenden Musterbrief and die 1&1 gesendet : http://forum.computerbetrug.de/thre...ei-web-de-gmx-de-wie-werde-ich-das-los.33167/

    darauf kam heute eine Antwort des Unternehmens zurück :
    Sehr geehrter Herr ******,

    vielen Dank für Ihre Nachricht, welche uns von der Pressestelle zur Bearbeitung weitergeleitet wurde.

    Gerne erklären wir Ihnen die Hintergründe.

    Der Vertrag wurde online am 10.03.2012 über Ihr FreeMail-Postfach *********** abgeschlossen.

    Zum Abschluss des WEB.DE Club-Testvertrages kommt es nur durch die Eingabe des Nutzernamens und des Passwortes. Zudem ist es erforderlich, die Nutzungsbedingungen zu bestätigen.

    Hierdurch ist sichergestellt, dass nur der Postfachinhaber die Leistung beantragen kann und die Bestellung bewusst erfolgt.

    Weitere Vertragsinformationen zu Ihrem Dienst finden Sie unter der Seite http://agb.web.de/Club/AGB.

    Die erste Vertragslaufzeit für den WEB.DE Club beträgt 2 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate wenn Sie nicht innerhalb der ersten 2 Monate schriftlich oder telefonisch kündigen.

    Der Club-Beitrag für den 12-Monatsvertrag beträgt 60,- EUR inklusive MwSt. (bei einer vierteljährlichen Zahlungsweise von 15,- EUR).

    Die Gebühr wird nutzungsunabhängig erhoben. Bitte kommen Sie daher Ihrer Zahlungspflicht nach.

    Die in der Presse erwähnten Urteile sind rechtskräftig. Diese beziehen sich auf stark veraltete Angebote, die nicht mehr vertrieben werden und somit nicht mehr bestellbar sind. Rechtsansprüche können auch nach Rechtskraft der Urteile nicht geltend gemacht werden, da sich die Urteile lediglich auf die Werbung selbst bezogen und damit keinen Einfluss auf die seinerzeit abgeschlossenen Verträge haben.

    Des Weiteren möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich das von Ihnen angesprochene Urteil nicht auf Ihren abgeschlossenen Vertrag bezieht.


    Jetz meine Frage an euch : Soll ich denen darauf was antworten was auch nützt ? Oder darf ich jetz wirklich 1 Jahr auf deren Briefe warten und dem kommenden Mahnbescheid reagieren (wäre ja sogar Arbeit :0 :p ) ?
  18. Rüdiger Kunz Fraud-Analyst

    Du kannst nicht antworten, dass es was nützt - dort gibt es eine vorgefertigte Meinung und jeder Betroffene muss es nun ertragen können, dass er mit dieser konfrontiert wird. Du hast eine Antwort bekommen und mit deinem vorangegangenen schreiben erklärt, dass du nicht zahlungswillig bist. Jetzt müssen die webdeler tun, was sie eben tun müssen.
  19. DarkstaR29 Frisch registriert

    Hallo,
    ich möchte mal direkt zur Sache kommen.
    Mir ist folgendes passiert, also ich habe eine Club Mitgliedschaft bei Web.de gemacht weil es für einen Monat kostenlos war. Dies hab ich ohne dem wissen gemacht das es einfach automatisch weitergebucht wird und automatisch ein Abonament in Kraft tritt!
    Ich könnte schwören das es nicht dort gestanden hat... Jedenfalls war dies im August des letzten Jahres.
    Dann nach 5 Monaten kam eine Rechnung von 25 Euro ich habe mich etwas aufgeregt darüber aber dann doch die Rechnung gezahlt und direkt bei Web.de angerufen und den Vertrag gekündigt!

    Ich muss dazu noch sagen das ich auf diesen E-Mail account seit der Kündigung nicht mehr zugreifen kann!

    Damit dachte ich mir sei es dann alles gegessen, doch plötzlich kam dann eine neue Zahlungsforderung vor 1 1/2 Wochen! Diese hab ich dann ignoriert weil ich habe den Vertrag gekündigt und ich sehe es nicht ein dann noch weiter zu zahlen.
    Besonders da ich den Account nicht mehr benutzen kann, da ich nicht reinkomme er wurde anscheinend gelöscht.
    Jedenfalls habe ich nun Post von dem Bayerischen Inkasso irgendwas bekommen.
    Sie verlangen nun 80,01€ wo 45€ Gebühren dazu kommen.
    was soll ich denn nun tun? Ignorieren? Kann ich überhaupt etwas machen?

    Ich hoffe der Fall ist einigermaßen nachvollziehbar und nicht zu lang, ich entschuldige mögliche Rechtschreibfehler ;)

    Gruß
    Richard
  20. Goblin Mitglied

    Die anderen Beiträge lesen. Steht alles schon hier

    Sowas macht man NIEMALS telefonisch !
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