Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

AW: HILFE! Lastschrift aber wofür??

webwatcher schrieb:
sphings schrieb:
P.S.: Vielleicht könnte mal nen Mod den Theard Titel in was sinvolles umbenennen!
Mach einen Vorschlag, der Thread ist nicht von uns gestartet worden.
Für redaktionelle Nachbearbeitung sind Moderatoren eigentlich nicht zuständig.
Gefunden haben es die Poster bisher auch mit diesem Titel.

ww

wie wärs mit "Seltsame Abbuchung von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95" oder so in der Art ...
 
Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

DJ-Dance schrieb:
Vor allem auch das nette ist, die IP Adresse stimmt nicht weil ich die seit mehr als einem Jahr lückenlos mitlogge und die , die ich DEN Tag gehabt haben soll stimmt absolut nicht überein mit der die ich hatte...
Nun, dann liegt doch der Verdacht nahe, dass sich jemand mit fremden Daten angemeldet hat.

sphings schrieb:
Ich werde morgen früh Anzeige erstatten!
Wieso nur wollen hier so viele zur Polizei rennen? Es liegt an dem Anbieter solche Schritte zu unternehmen, an niemand sonst. Eine Entlastung aus der Rechnung kann man mit einer Strafanzeige nicht erzielen, das läuft parallel.
Wer sich (seiner Meinung nach) nirgends angemeldet hat, dem obliegt es lediglich der Forderung oder/und der Lastschrift zu widersprechen, fertig. Es ist Aufgabe des Anbieters einen bestehenden Vertrag nachzuweisen.
 
Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

Wusstest du das es eine Straftatbestand ist von einem Konto Geld abzubuchen ohne eine Einzugsermächtigung zu haben ?!?
Übrigens auch unaufgeforderte Post kann ab nem gewissen maß als Belästigung gelten ...
Das meiste ist zwar Zivilrecht aber auf den Schlipps treten kann man Sochen "Briefkasten Firmen" Leuten immer ...
 
Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

sphings schrieb:
Wusstest du das es eine Straftatbestand ist von einem Konto Geld abzubuchen ohne eine Einzugsermächtigung zu haben ?!?
Soooo, welcher denn?

Für das automatisierte Lastschriftverfahren braucht es nicht mal eine Unterschrift irgendwo sondern nur die übliche Kontrolle durch den Kontoinhaber. Bei ungeklärter Buchung hat er die Möglichkeit des Widerspruchs bei seiner Bank und die Kosten dafür gehen zu Lasten des Abbuchers, nicht des Kontoinhabers - das ist die einzige Strafe, die mir in dem Zusammenhang einfällt.
 
AW: Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

Hallo,

bei mir das gleiche Spiel!
Scheint ausser mir noch ne Menge anderer Betroffener zu geben. Müsst nur mal nach Vanilla Verlag Gogglen !
Was mich wundert ist, dass die mir ne Email an eine Email Adresse geschrieben haben, die direkt von meinem Provider ( [email protected]) stammt, und noch nie von mir genutzt worden ist. Ich wusste gar nicht mehr dass ich die habe.

Woher haben die also meine Daten ? Klar, Kontonummer kein Problem. Ebay usw. lässt grüßen.
Aber woher diese Email Adresse ?

Was ich auch gerne von den Betroffenen wissen würde, was macht ihr jetzt ?
Hab keine Lust wegen solchen Abzockern extra meine Zeit beim Anwalt verbringen zu müssen, und die 18,70 € zahlen kommt ja wohl auch sicher nicht in Frage :)

PS: Was steht denn bei euch genau als Termin, an dem ihr euch eingetragen habt ?

Bei mir wäre es am 04.05.2006 um 22.50.35 Uhr gewesen.
 
AW: Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

Reducal schrieb:
sphings schrieb:
Wusstest du das es eine Straftatbestand ist von einem Konto Geld abzubuchen ohne eine Einzugsermächtigung zu haben ?!?
Soooo, welcher denn?

Für das automatisierte Lastschriftverfahren braucht es nicht mal eine Unterschrift irgendwo sondern nur die übliche Kontrolle durch den Kontoinhaber. Bei ungeklärter Buchung hat er die Möglichkeit des Widerspruchs bei seiner Bank und die Kosten dafür gehen zu Lasten des Abbuchers, nicht des Kontoinhabers - das ist die einzige Strafe, die mir in dem Zusammenhang einfällt.

Das stimme ich Reducal in jedem Fall zu. Du kannst eine Lastschrift bis zu 6 Wochen von der Bank zurück holen lassen. Die Rücklastschrift kostet 5 € und ein paar gequetschte. Sollte sich rausstellen das das Geld rechtens abgebucht wurde kann dir der Empfänger diese Rücklastschriftgebühr abverlangen. Es gibt keine § soweit ich weiß der einer Firma vorschreibt das sie eine Unterschrift brauchen für LS.
 
AW: Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

Bei mir am 04.05 um 22:36:17 Uhr.

Die E-Mail Addy ist die die ich für private Zwecke verwende. Also nichts was mit kaufen und verkaufen zu tun hat sondern auschließlich Private Dinge...... Naja egal.

Wiederspruch -> Verbraucherschutz -> Abwarten und ein bischen "Vanille-Tee" trinken *gg*
 
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Guten hallo!

Ach herrjeeeeeee heute fand ich auf meinem Konto auch so ne Lastschrift :wall:
Ich weiss von überhaupt nix!
Mir ist jetzt aber nicht ganz klar was ich machen soll nachdem ich hier die Beiträge gelesen habe...
Lastschrift zurückholen, aber was wenn sich jemand doch mit meinen Daten angemeldet hat? Dann zahl ich 18 statt 9,95€...
und nützt ein blinder schriftlicher Widerspruch? Ich weiss zwar nicht was ich fürn Abo haben soll aber ich weiss ja zumindest die Kundennummer falls KD diese ist und kann alles widerrufen (und/oder kündigen) was diese betrifft? Kann ich damit zumindest größeren Schaden verhindern oder ist es nur reine Geldverschwendung? (Einschreiben mit Rückschein is ned billig -.-)
Wat mach ich denn nu??:unzufrieden:
 
AW: Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

Melchior schrieb:
Du kannst eine Lastschrift bis zu 60 Wochen von der Bank zurück holen lassen. Die Rücklastschrift kostet 5 € und ein paar gequetschte.
Stimmt weder noch , es gibt überhaupt keine Frist , wie der BGH bereits 2000
entschieden hat. ( Anderslautende Behauptungen in unendlich vielen Foren und Postings sind schlichter Unfug )

http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift
Widerruf

Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift widersprechen. Der Belastungsbetrag wird dann mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutgeschrieben und dem Konto des Zahlungsempfängers wieder belastet. Der Widerruf muss unverzüglich nach Entdeckung der fehlerhaften Buchung erfolgen. Nach Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses ist eine Rückgabe jedoch nicht mehr möglich, so die AGB der meisten Banken. Diese Klausel ist jedoch unzulässig und damit wirkungslos, wie der BGH entschied (BGH, Urteil vom 6. 6. 2000 - XI ZR 258/99 in NJW 2000, 2667). Der Widerruf ist unbefristet möglich bis zur Genehmigung durch den Kontoinhaber. (Die Genehmigung kann dabei - auch wenn es die AGB anders formulieren - nicht im Schweigen des Inhabers gesehen werden, so der BGH in der angegebenen Entscheidung). Die Zahlstelle ist berechtigt, der ersten Inkassostelle für die Rückgabe eine Gebühr in Rechnung zu stellen. Diese wird dann meist durch die erste Inkassostelle an den Zahlungempfänger weitergegeben.
der Widerrufskosten trägt der nicht der Bezogene, sondern der Lastschriftabrufende.

cp
 
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Ferdl schrieb:
Woher haben die also meine Daten ? Klar, Kontonummer kein Problem. Ebay usw. lässt grüßen.

Aber woher diese Email Adresse ?
TheCatcher schrieb:
Nur einen Fehler haben die gemacht die haben eine eMail Adresse benutzt, die es so nachweislich schon seid 2 Jahren nicht mehr gibt! (Die dazugehörige Domain wurde vor 2 Jahren gekündigt)

Diese Frage wegen der E-Mail-Adresse wird Euch nur der Anbieter oder stellvertretend für den die Vanilla beantworten können. Da wurde womöglich von jemanden der Dienst genutzt, bei dem man lediglich eine E-Mail-Adresse angeben sollte. Viele Billigdienste im Internet haben aber die Eigenschaft, dass die angegebene E-Mail-Adresse gar keine Bedeutung für die Anmeldung hat, da diese Anmeldung (und damit der angebliche Vertrag) bereits mit dem Absenden der Daten einsetzt.
Die etwas "bessern" Dienste nutzen die angegebene E-Mail-Adresse, um zumindest über einen zugesandten Bestätigungslink oder PIN-Verfahren die Anmeldung erst abzuschließen.

Aber in allen beiden Fällen gilt - der Anbieter muss in der Lage sein einen gültigen Vertrag mit dem Kunden nachzuweisen. Damit´s aber schneller geht, verzichten viele auf ernstzunehmende Sicherheitsvorkehrungen. Das Protokollieren allen, nutzt denen eigentlich gar nichts.

Ich will die Angelegenheit nicht beschönigen, das Problem freilich stellt sich. Auch einen gewissen Anfangsverdacht gegen Forderungssteller bzw. Anbieter möchte ich nicht völlig vom Tisch fegen. Der Sache dienlich wäre mal eine eingescannte, anonymisierte Rechnung von Vanilla.
 
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Captain Picard schrieb:
Melchior schrieb:
Du kannst eine Lastschrift bis zu 60 Wochen von der Bank zurück holen lassen. Die Rücklastschrift kostet 5 € und ein paar gequetschte.
Stimmt weder noch , es gibt überhaupt keine Frist , wie der BGH bereits 2000
entschieden hat. ( Anderslautende Behauptungen in unendlich vielen Foren und Postings sind schlichter Unfug )

http://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift
Widerruf

Der Zahlungspflichtige kann der Belastung aus einer Lastschrift widersprechen. Der Belastungsbetrag wird dann mit derselben Wertstellung seinem Konto wieder gutgeschrieben und dem Konto des Zahlungsempfängers wieder belastet. Der Widerruf muss unverzüglich nach Entdeckung der fehlerhaften Buchung erfolgen. Nach Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses ist eine Rückgabe jedoch nicht mehr möglich, so die AGB der meisten Banken. Diese Klausel ist jedoch unzulässig und damit wirkungslos, wie der BGH entschied (BGH, Urteil vom 6. 6. 2000 - XI ZR 258/99 in NJW 2000, 2667). Der Widerruf ist unbefristet möglich bis zur Genehmigung durch den Kontoinhaber. (Die Genehmigung kann dabei - auch wenn es die AGB anders formulieren - nicht im Schweigen des Inhabers gesehen werden, so der BGH in der angegebenen Entscheidung). Die Zahlstelle ist berechtigt, der ersten Inkassostelle für die Rückgabe eine Gebühr in Rechnung zu stellen. Diese wird dann meist durch die erste Inkassostelle an den Zahlungempfänger weitergegeben.
der Widerrufskosten trägt der nicht der Bezogene, sondern der Lastschriftabrufende.

cp

Da merke ich wieder wie lange ich keine Probleme mehr hatte mit LS.

CP kennt sich aus das merkt man :-p Aber immerhin gab es die 6 Wochen regel mal lag ich doch nicht so falsch.
 
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Ich hoffe die Rechnung ist halbwegs zu lesen.
 

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So hab jetzt erstmal die Lastschrift storniert -.-
Also abwarten jetzt oder gleich Widerruf mit Rückschein aufsetzen um ganz sicher zu gehen? Für den Widerruf stehen mir wie gesagt nur Rechnungsnummer und Kundennummer zur Verfügung da ich nie eine Rechnung per Email oder sonst was erhalten habe. Ich würde gerne auf die Mahnung warten aber vllt verstreichen bis dahin irgendwelche Fristen. Die sind ja mit allen Wassern gewaschen! Hab keine Lust nen ganzes Jahr 9,95 im Monat zu zahlen :wall:
 
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Habe das gleiche Problem. 9,95€vom Konto abgebucht, habe es zurückbuchen lassen und heute eine Mahnung bekommen über 18,70€ (inkl. dem "freundlichen" Hinweis, dass ich innerhalb einer Woche zahlen soll, sonst geht das Ding zur Gerichts- und Anwaltsabteilung).
Mir sagt dieses online-Angebot auch nix, war nie auf dieser besagten Homepage und vor allem war ich am besagten 04.05. um 20:06:03 noch nicht mal zuhause.
Erreiche dort niemanden telefonisch.... hat von euch schon mal mit jemanden gesprochen??
 
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Melchior schrieb:
Ich hoffe die Rechnung ist halbwegs zu lesen.
Klasse, hat prima geklapt.

Die Seiten habe ich soeben mal besucht. Leider ist das Angebot von damals nicht mehr dabei. Auffällig ist aber, dass auch dort wieder ein Basic-Angebot für 0,00 € platziert ist. Vanilla gibt in der Rechnung auch deutlich an, das es "IHR" angebot sei - sie also nicht nur Forderungssteller sondern angeblich auch der Anbieter des Inhalts. Blos, welcher Art die genutzte Zugangs-Dienstleistung gewesen sein soll, darüber sagt die Rechnung nichts aus. Also das explizite Projekt oder die Kategorie wurde nicht erwähnt.
 
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DJBarracudaz schrieb:
Erreiche dort niemanden telefonisch....
Das Telefonieren halte ich persönlich für unsinnig - es gehört zum Weichspülersystem, die Kunden nicht unbedingt aufklären zu wollen. Da geht mEn absichtlich keiner ran, da die Mitarbeiter u. a. mit dem Beantworten der schriftlichen Widersprüche beschäftigt und telefonische Diskussionen ohnehin für die Katz sind.
 
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@ Reducal
hast du dir mal den letzten Satz durchgelesen ganz unten links neben dem SALDO.

Da steht doch das die Mitgliedschaft vom Support & Buchhaltungsabteilung zum 03.06.06 beendet wurde...

Das bedeutet für mich eigendlich nach dem was da steht einmal blechen und gut ist. Was ich aus Prinzip nicht machen werde da streite ich lieber ein bischen mit denen :sun:
 
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hat eigentlich jemand die 18 €ier bezahlt? Und war damit die Sache auch wirklich erledigt?
 
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Reducal schrieb:
DJBarracudaz schrieb:
Erreiche dort niemanden telefonisch....
Das Telefonieren halte ich persönlich für unsinnig - es gehört zum Weichspülersystem, die Kunden nicht unbedingt aufklären zu wollen. Da geht mEn absichtlich keiner ran, da die Mitarbeiter u. a. mit dem Beantworten der schriftlichen Widersprüche beschäftigt und telefonische Diskussionen ohnehin für die Katz sind.

Das befürchte ich auch. Aber da auf emails keine Antworten kommen (habe übrigens auch keine email mit Rechnung, Zugangsdaten etc. bekommen, sondern nur eine email mit Zahlungsaufforderung nach Stornierung der Buchung), weiß ich nicht, was ich noch machen soll.
Ich finde es vor allem verwunderlich, dass alle Anmeldungen am gleichen Tag, also dem 04.05. zwischen 20 und 23 Uhr geschehen sein sollen. Alle Mitgliedschaften wurden freiwillig vom Anbieter sofort zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt und in dem ersten Kontaktschreiben fand man schon das Wort "Anwalt"... Schließe das Anmelden durch Hacker eigentlich aus, da die Reaktion des Anbieters für sich spricht (nämlich gar keine.. außer Mahnungen und dem Androhen des Anwalts)
 
AW: Unerklärliche Lastschrift von Vanilla Verlag GmbH über € 9,95

steht bei dir denn auch dass die die mitgliedschaft zum xx.xx.xx beendet haben?
 
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