tricky.at - mp3-Player geschenkt?

Hallo,
na zum Glück hab ich erst hier rechachiert. Vielen Dank für die Infos hier.
Mein kleinerer Bruder bekamm gestern eine e-mail von denen in der es hieß er hätte sich am 17.02 bei w*w.tricky.at angemeldet und solle jetzt 120euro überweisen an:

Rechnungsbetrag ( Brutto ): 120,00 EURO Rechnungsnummer: ***** Bank: Nord-Ostsee Sparkasse Kontonr: 0163003999 BLZ: 21750000 IBAN: DE36217500000163003999 SWIFT-BIC: HSHNDEH1SLG Wir möchten Sie bitten die Rechnung bis zum 11.03.2006 auszugleichen. Es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren bewahrt. Mit freundlichen Grüßen Mobile Premium Credits LTD Westerstr. 63 24955 Harrislee Deutschland Tel: 01805 004 148 9 Fax: 01805 055 110 014 85 Mail: Kontakt @ Tricky.at Ust-ID: Beantragt h*tp://www.tricky.at ht*p://www.tricky.at/teilnahme.php

Hab erstmal versucht die Anzurufen da geht aber niemand ran nun ja überweisen wird der nix da er sich nie dort angemeldet hat deshalb kamms mir auch so komisch vor. Ein Wiederruf ist eigentlich nicht mehr möglich da 14Tage bereits rum sind dennoch wird ein Einschreiben an die raus gehen.
Habt ihr noch andere Ideen?
 
Mischa82 schrieb:
Ein Wiederruf ist eigentlich nicht mehr möglich da 14 Tage bereits rum sind dennoch wird ein Einschreiben an die raus gehen.
Habt ihr noch andere Ideen?
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich nicht 14 Tage ab Anmeldung, sondern 14 Tage ab gesetzeskonformer Widerrufsbelehrung.

Lies Dich einfach ein bisschen hier ein (hier geht's los, sind ja "erst" 80 Postings...), vielleicht findest Du dann "noch andere Ideen".

Zu der Frage, ob man an Online-Abos gebunden ist und ob man sich davon wieder lösen kann, siehe die grundsätzlichen Ausführungen hier: "Grundlagen zur Bindung an Online-Abos" (blaue Schrift anklicken). Darin auch grundsätzliche Überlegungen zu den Handlungsmöglichkeiten (unter "Und was mache ich jetzt?"). Diese Ausführungen können nur einen Überblick geben, eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall aber nicht ersetzen. Rechtsberatung erhält man bei den Verbraucherzentralen und bei Anwälten.
 
@rolf76
Es ist mir durchaus auch schon in den sinn gekommen das da evtl etwas nicht stimmt. Das ist ja nunmal en öffendliches Forum wo sich jeder anmelden kann und schnell herausfinden kann wer wie weit gehen wird.

Mfg
losti
 
re: habe mich bei tricky aber nicht angemeldet

na da werden doch meine daten für irgend einen [edit] verwendet

Wieso Du? Wenn jemand missbräuchlich Deine Daten verwendet hat ist Tricky geschädigt und somit dran, eine Anzeige zu erstatten. Das muss Dich demnach kaum kümmern, auch wenn es für Dich ärgerlich ist.
 
Mischa82 schrieb:
Wir möchten Sie bitten die Rechnung bis zum 11.03.2006 auszugleichen. Es ist der einzige Weg, der Sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren bewahrt.
Stimmt nicht.

"Prozess gewinnen" funktioniert auch ... :evil:
 
nur mal ein paar fragen bzw. überlegungen zu den agb von tricky.at
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Mobile Premium Credits LTD, Westerstr. 63, Harrislee, Deutschland (im Folgenden: Dienstleister) und dem Kunden.
vertragspartner wird augenscheinlich die LTD
§ 3 Vertragsleistungen
(1) Durch den Vertrag verpflichtet sich der Dienstleister, dem Kunden Zugriff auf eine Liste von Gutscheinen zu gewähren, die Gutscheine haben einen Wert von mindestens 200€. Die Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
(2) Der Zugriff auf die Gutscheine ist kostenpflichtig. Die Kosten finden Sie unter § 6 Zahlungsbedingungen.
(3) Die MP3-Player Sonderaktion gilt nur für Mitglieder von Tricky.at
(4) Falls der MP3-Player "Skantic MP-350" nicht mehr verfügbar ist wird ein funktional vergleichbarer MP3-Player versandt.
wie lange hält denn die vertragsleistung des dienstleisters? wie wird man mitglied bei tricky.at ? kann man überhaupt eine mitgliedschaft bei einer internet domain erwerben ?
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Kosten belaufen sich auf 120,00 Euro einmalig und berechtigen zum Zugriff auf eine Liste mit Gutscheinen im Wert von mindestens 200,00€ welche in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Der Mitgliedsbeitrag wird Ihnen im Voraus in Rechnung gestellt.
(2) Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben worden sein. Bei schuldhafter Verzögerung ist der Dienstleister berechtigt, den durch den Verzug verursachten Schaden von dem Kunden ersetzt zu verlangen.
(3) Preise auf der Rechnung sind stets, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, Kundenendpreise inklusive Mehrwertsteuer.
wie lange hat das mitglied bzw. der kunde denn zugriff auf die gutscheine ?
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Gesamtbetrag für die Restlaufzeit des Vertrages sofort in voller Höhe fällig, sofern der Kunde trotz einer weiteren Zahlungsaufforderung des Dienstleisters den geschuldeten Betrag nicht leistet.
welche restlaufzeit ?
§ 8 Preisänderungen
(1) Der Dienstleister behält sich insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder der Tarifstruktur vor, die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere zu erhöhen. Die Änderung teilt der Dienstleister dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung durch E-Mail oder Brief mit. Erhöhungen der Entgelte geben dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Übt der Kunde sein außerordentliches Kündigungsrecht nicht aus, so gilt die Preiserhöhung als genehmigt.
kann eine preisänderung schon bspw. nach 3 monaten erfolgen ? welcher neue abrechnungszeitraum? wenn der kunde/ mitglied es versäumt einer preiserhöhung zu widersprechen, wird dann per inkassobüro versucht die forderung einzutreiben ?
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung für die Gültigkeit der Gutscheine oder erreichbarkeit der Server.
heisst das nicht, trotz zahlung ,keinen anspruch auf leistung ?
§ 11 Kündigung
(1) Die Kündigung kann entweder nur schriftlich unter § 1 Absatz 1 genannten Adressen erfolgen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere in den Fällen des schuldhaften Verstoßes gegen die in § 4 geregelten Pflichten wie auch im Falle einer Preiserhöhung nach § 8 vor. Im Falle eines Verstoßes gegen eine der in § 4 geregelten Pflichten ist vor der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung auszusprechen.
warum kündigen ,wenn nur von einer einmaligen zahlung von 120 euro die rede ist ?
wo ist der hinweis auf eine kündigungsfrist ? ist eine fristangabe überhaupt notwendig ?
(2) Der Dienstleister ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Der Dienstleister wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
da darf man gespannt sein , wie evtl. änderungen dem kunden bekannt gegeben werden.
 
Hallöchen ihr [...],
ich bin auch wie viele andere auf diese besch****** Internetseite reingefallen. Ich hab gedacht ich guck nich richtig, als am 02.03.06 eine Rechnung i.H.v. satten 120 Euro in meinem Postfach war.
Hab gleich hingeschrieben, dass ich meine Vetragserklärung am 24.02.06 per E-Mail widerrufen habe. Was anderes ist mir so schnell nich eingefallen. Das war am 03.03.06. Heute hab ich nochmal hingeschrieben, per Mail, mit dem schönen Text aus dem Forum. Ich bin ja mal gespannt, ob da überhaupt jemand reagiert. Die auf der Seite angegebene Nr is ja wohl'n Witz. Man zahlt kräftig und keiner geht ran. Meine Tante und mein Bruder haben sich ebenfalls wegen dem MP3-Player angemeldet. Die haben dann noch innerhalb der 14-tägigen Frist den Vetrag widerrufen. Leider kam da aber noch keine Bestätigung.
Ob sich da Ganze auch außergerichtlich klären lässt. Darauf hab ich ja nun gar keine Lust.
Ich bin ja auch selber Schuld, dass ich mir die AGB's nicht vorher durchgelesen habe.
Ich hoffe ja, dass sich das Ganze via E-Mail oder meinet wegen auch Schriftverkehr klären lässt. Aber erreicht man tricky.at überhaupt per Post? Bitte haltet mich auf dem Laufenden, was bei euch passiert.

Da sich ja anscheinen BIZZ der Sache annimmt, werd ich da mal auch noch meinen Fall klagen, um so mehr um so besser.

Für weitere hilfreiche Tipps, so wie der fertige Text, sind bei mir jeder Zeit willkommen.

[Ein Wort entfernt. (bh)]
 
lisi05 schrieb:
Für weitere hilfreiche Tipps, so wie der fertige Text, sind bei mir jeder Zeit willkommen.

Soweit dies eine Bitte zur konkreten Beratung zum rechtlichen Vorgehen abzielt, darf und wird hier keine Antwort/Textvorgabe mitgeteilt werden.
Wenn die Lektüre der hier allgemein gehaltenen Überlegungen nicht ausreicht, wird anheim gestellt, konkrete rechtliche Hilfe bei zugelassenen Beratungsstellen gem. Rechtsberatungsgesetz zu suchen, z.B. bei Anwälten oder Verbraucherzentralen.
Auf die Nutzungsbedingungen (NUBs) wird ergänzend hingewiesen.
:stumm:
 
Fipps schrieb:
Die Frage lautet also ironisch verkürzt:
rolf76 schrieb:
Erhöhung der einmaligen Kosten "zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums", sofern man nicht "entweder nur schriftlich" kündigt?
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=138520#138520

@scharni: Was schließt Du aus diesen Ungereimtheiten in den AGB?

z.b. eine sofortige kündigung ,nach erhalt der rechnung, müsste möglich sein.
sofern natürlich noch keine leistung in anspruch genommen wurde.
die agb widersprechen dieser möglichkeit m.e. nicht.
 
Ich denke mal der Herr T.O. ist schon untergetaucht. Habe per E-mail, per Fax und per Einschreiben widerrufen aber bis heute nichts gehört. Einschreiben liegt bei der Post dort in Harrislee jetzt, da der gute Herr T.O. leider nicht anzutreffen war.

Wichtig ist nur nicht zu zahlen, das Geld bekommt man doch nie wieder.
 
www.tricky.de

Hallo!

Auch ich bin auf diese Anzeige mit dem kostenlosen MP3 Player reingefallen.

Also ich habe den Betrag laut Rechnung auf jeden Fall nicht überwiesen. Ich habe die Firma deswegen nochmal angeschrieben und dann Anzeige bei der Polizei wegen Betruges erstattet. Mal sehen, ob das was bringt.

Viele Grüße
 
rolf76 schrieb:
DTM444 schrieb:
Musste aber festellen das die Westerstraße bei Nummer 51 endet. Also per Post schicken bringt garnichts, da es eine Pseudo-Adresse ist.
Einfach nicht zahlen und fertig.
Ich habe den Verdacht, dass dieser Hinweis nicht richtig ist.

Er könnte möglicherweise nur dazu dienen, die Betroffenen davon abzuhalten, Einschreiben mit Rückschein an die auf tricky.at angegebene Adresse
Mobile Premium Credits LTD.
Westerstr. 63
D - 24955 Harrislee
zu senden.

Denn eine kurze Google-Recherche zeigt, dass diese Adresse von weiteren Firmen angegeben wird und auch in einem Immobilien-Angebot genannt wurde. Außerdem hat bisher noch niemand hier mitgeteilt, dass sein Einschreiben als unzustellbar zurückgesendet wurde.

Ja da gibt es einen Buchhandel direkt an einem alten BW-Standort aber der liegt am Pattburger Bogen in Harrislee, welcher aber in die Westerstraße übergeht. Könnte natürlich sein das das die Hausnummer 63 ist, denn von der Straßenseite her kommt es hin. Werde dort mal anrufen und nachfragen. Fakt ist aber das der Urheber in Harrislee sesshaft ist aber das ist wieder eine ganz andere Straße. Wenn er mir eine Mahnung schickt oder ähnliches dann (...editiert...)
Allein schon das nicht auf E-mails und Anrufe reagiert wird ist Fakt genug.
 
Anonymous schrieb:
Ja da gibt es einen Buchhandel direkt an einem alten BW-Standort aber der liegt am Pattburger Bogen in Harrislee, welcher aber in die Westerstraße übergeht.
http://www.skanbog.de/deutsch/index.html
Westerstr. 63 • D-24955 Harrislee • skanbog(at)t-online.de
whois gibt allerdings eine andere Adresse an
Skandinavisk Boghandel
Descr: Industrieweg 10
ob in dem 120 qm großen Anwesen noch ein Untermieter wohnt, ist nicht zu ermitteln

cp
 
Aka-Aka schrieb:
Anonymous schrieb:
Ja da gibt es einen Buchhandel direkt an einem alten BW-Standort aber der liegt am Pattburger Bogen in Harrislee
welche Höhe des Pattburger Bogens?

Direkt gegenüber von der Straße Westerlücke und direkt rechts neben so einem Dänischen Einkaufszentrum. An dem Gelände des Buchhandels ist ein alter BW-Standort angeschlossen. Der Urheber T. O. wohnt im Petersilienweg und hat dem Anschein nach bereits des öfteren Leute [edit] mit 66sms.de und bei ebay. Werde wohl mal bei dem Vermieter der Geschäftsräume anrufen und ihn informieren was sein Mieter so treibt. Ansonsten werd ich mal bei T.O. Mutter anrufen damit Sie dem Bengel mal die Ohren lang zieht. Ansonsten Anzeige und natürlich nicht zahlen. Solche Leute sollten nie wieder finanziell auf die Beine kommen außer durch ehrliche Arbeit.
 
tricky.at

Hallo ,

bin auch auf den [...] von tricky.at reingefallen.Habe gerade die E-mail gelesen und mir ist einfach nur schlecht. Hatte mich am 19.02.06 angemeldet und habe heute die E-mail von denen erhalten.
Ich bin mir nicht genau sicher was ich jetzt tun soll.Hatte bisher so ein Problem nicht und will durch Unwissenheit die Kosten nicht in die Höhe treiben. Ich will das nicht auf mir sitzen lassen.
 
Hallo zusammen,

ja, ich bin noch ein dummer der auf tricky.at reingefallen ist. :bigcry:

Ich habe die letzten Stunden damit verbracht mich durch alle relaventen Foren und Gesetzestexte zu lesen und will hier kurz meine Vorgehensweise schildern, vielleicht hilfts ja anderen:

Angemeldet habe ich mich am 19.02.
Heute habe ich die bekannte Mail mit der Rechnung als PDF Anhang bekommen.
Zunächst habe ich unter http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/default.asp eine Beschwerde eingelegt. (Eine weitere Möglichkeit wäre auch hier : http://www.dsw-schutzverband.de/de/beschwerdestelle/default.asp?bereich=2 , allerdings denke ich die Wettbewerbszentrale ist in diesem Fall der bessere Angang)
Dann auf https://gateway.hamburg.de/ Strafanzeige wegen Verdachts auf Betrug gestellt. Hier zunächst registrieren dann auf Deinste A-Z->Online Anzeige gehen und Daten eingeben
Nun schreibe ich gleich einen Widerruf, da die Widerrufsfrist (wahrscheinlich) nicht greift, da die Widerrufsbelehrung nicht dem Gesetzlichen ansprüchen entspricht BGB §312e -> EGBGB §241 -> BGB-InfoVo. (Dies ist nur ein rechtlicher Ansatzpunkt es bigt noch einige andere wie z.B. § 305c BGB (überraschende Klausel)) Dieser Brief geht dann als Einwurfeinschreiben und als Einschreiben mit Rückschein an die Adresse der "deutschen Repräsentanz" von tricky.at
Morgen werde ich dann noch die Rechtsabteilung meiner Firma mit der Sache bemühen.

Zusammenfassend kann ich nur sagen: Als ich die Rechnung bekam, dachte ich zwei Sekunden darüber nach ob ich es einfach bezahlen sollte und unter "mal wieder was gelernt" abhacken solle., denn die 120€ tun mir nicht wirklich weh bzw schlimmer noch die Zeit, die ich nun bereits damit verbracht habe mich mit der Sache zu beschäftigen ist mir weit mehr als 120€ wert (soll nicht protzig klingen, ist nur leider so) ABER ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren so einem Menschen Geld in den Rachen zu schieben. Daher kann ich nur allen Betroffenen raten sich nicht einschüchtern zu lassen und mit allen Mitteln gegen diese Firma anzugehen

Ich hoffe ich kann nach dem morgigen Gespräch mit einem Anwalt diese Aussage bekräftigen und werde natürlich auch weitere Infos hier posten.

Eine Frage habe ich noch: Hat bereits irgendjemand eine Mahnung (nicht Rechnung) bekommen?

So long...
 
AndromedaStrain schrieb:
(Dies ist nur ein rechtlicher Ansatzpunkt es bigt noch einige andere wie z.B. § 305c BGB (überraschende Klausel))
Wenn einer Forderung mehrere Einwendungen entgegengehalten werden können, empfiehlt es sich, das auch zu tun und sich nicht auf eine einzelne Einwendung zu verlassen.

Näher dazu im Abschnitt "Und was mache ich jetzt?" (blaue Schrift anklicken)
im Rahmen der grundsätzlichen Überlegungen zu den Grundlagen zur Bindung an Online-Abos
 
Zurück
Oben