teltarif: "BNetzA will 11875 abschalten"

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Bundesnetzagentur will Auskunftsnummer 11875 abschalten
Grund ist ein Verstoß gegen die Zuteilungsregeln


Die Bundesnetzagentur hat die Nutzungsberechtigung für die Auskunftsrufnummer 11875 widerrufen. Das teilte die Bundesnetzagentur auf Anfrage von teltarif.de mit. Grund ist nach Angabe des Regulierers ein Verstoß gegen die Zuteilungsbedingungen.

Die 11875 hat alles andere als einen guten Ruf. Zuletzt machte der Inhaber der Rufnummer, die First Early Bird aus dem schweizerischen Baar, durch seine Eintragungen ins Telefonbuch als "Bahnhof" Schlagzeilen. Auch durch den Eintrag "Straßenverkehrsamt" ist die Nummer bekannt geworden. Entzogen wurde die Nummer nach Angaben der Bundesnetzagentur jedoch nicht wegen dieser Einträge, sondern wegen anderer Verstöße gegen die Zuteilungsregeln. So habe man nach Angaben eines Sprechers selber Dienstleistungen erbracht, zu denen man aber nur hätte vermitteln dürfen. Kassiert wurden etwa im Falle der Bahn-Auskunft pro Minute 2,22 Euro.

Quelle: teltarif.de

Siehe dazu auch:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2895
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=6486
 
Bundesnetzagentur will Auskunftsnummer 11875 abschalten
... und hat es getan:
Nach Beschwerden der Deutschen Bahn und vieler geprellter Kunden hat die Bundesnetzagentur (vormals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) jetzt dem Schweizer Unternehmen First Early Bird untersagt, die Telefonnummer 11875 zu betreiben. Die Behörde erwägt aufgrund des fortgesetzten Betriebs des Auskunftsdienstes weitere Schritte gegen den Anbieter. First Early Bird schaltete diese Telefonnummer für die deutsche Firma T. Schulz aus Dorsten (Nordrhein-Westfalen). Schulz ließ die Telefonnummer bundesweit in Telefonbüchern als örtliche "Bahnhofsauskunft" eintragen und kassierte bei Anrufern pro Minute rund 2,20 Euro per Telefonrechnung ab. Qualifizierte Informationen gab es jedoch nicht.

Quelle: db.de
 
http://www.heise.de/newsticker/meldung/64485
Auskunftsrufnummer 11875 bleibt abgeschaltet

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Auskunftsdiensterufnummer 11875 abschalten zu lassen, hat nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster Bestand. Das Gericht hat den Antrag auf vorläufige Aussetzung der Vollziehung der Abschaltungsaufforderung der Rufnummer bis zur Entscheidung über die Beschwerde abgelehnt. Damit haben laut Bundesnetzagentur das Verwaltungsgericht (VG) Köln und das OVG die Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigt, die Rufnummer am 27. September 2005 abzuschalten.
 
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