Telekom muss Dialerkosten abrechnen

Aka-Aka

Chaostheoretiker
http://www.teltarif.de/arch/2005/kw28/s17856.html

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 4. Mai (Az.: VI-U (Kart) 6/05) eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, dass die Deutsche Telekom verpflichtet ist, die Abrechnung auch für Datenmehrwertdienste durchzuführen, die zeittarifiert sind. Soweit die Verbindung mittels Dialer hergestellt wird, müssen die für den Verbindungsaufbau eingesetzte Dialer bei der Regulierungsbehörde registriert sein. Der durch die Weigerung entstehende Schaden führt zu einem Schadensersatzanspruch gegenüber dem Mehrwerteanbieter.

nur zitiert, nicht kapiert
aka
 
Ich verstehe dass so, dass die Telekom im vorliegenden Fall sich nicht weigern kann, Mehrwertdienste abzurechnen, wenn der betreffende Dialer ordnungsgemäß bei der RegTP registriert ist.

Wobei die zitierte Formulierung doch etwas arg seltsam klingt. Fast schon ein bisschen wie jemand der um den heißen Brei herum zu reden versucht...

Matthias
 
Aka-Aka schrieb:
Der durch die Weigerung entstehende Schaden führt zu einem Schadensersatzanspruch gegenüber dem Mehrwerteanbieter.
Diesen Satz versteh ich nicht. Nach Satz 1 kann sich „Weigerung“ nur die Deutsche Telekom beziehen. Aber warum sollte die einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Mehrwerteanbieter haben, wenn sie sich weigert, die Abrechnung für ihn durchzuführen? Das kann eigentlich nur umgekehrt sein. Der Satz 3 muss wohl heißen: „Der durch die Weigerung entstehende Schaden führt zu einem Schadensersatzanspruch des Mehrwerteanbieters gegenüber der Deutschen Telekom.“

D.Opfer
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Mein Vorschlag für das Unwort des Jahres: Mehrwertdienste
 
D.Opfer schrieb:
Der Satz 3 muss wohl heißen: „Der durch die Weigerung entstehende Schaden führt zu einem Schadensersatzanspruch des Mehrwerteanbieters gegenüber der Deutschen Telekom.“

Achso!
Jo, das stimmt. Sehe ich genau so.

Matthias
 
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