Telekom-Gewinnspiel und "kein technischer Fehler"

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Streit um Telefonrechnung: Telekom muss Einzelverbindungen beweisen

Die Deutsche Telekom muss die Korrektheit einer Telefonrechnung mit einem Einzelverbindungsnachweis belegen, wenn der Kunde dies verlangt. Das geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor. Das Gericht wies die Zahlungsklage der Deutschen Telekom gegen eine Kundin zurück (Az.: 31 C 79/05-83).

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Auch der Hinweis der Deutschen Telekom, wonach die Gebühren "automatisch" von einem Computer erfasst und berechnet würden, ließ das Gericht nicht als Beweis für die Richtigkeit der Rechnung gelten. Es sei bekannt, dass auch Computer nicht fehlerfrei arbeiteten.

Quelle: heise.de
 
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