Telekom akzeptiert Kündigung nicht

Wie kann man seine Unkosten im Zusammenhang mit einer Klage wieder reinbekommen, wenn der Gegner einfach schnöde und feig die Klage zurücknimmt? Geht das? Ist das kompliziert?
Ist alles in §269 ZPO geregelt. Auf Antrag nach §269 Absatz 4 stellt das Gericht fest wer grundsätzlich zahlen zahlen muß. Dann kann man die konkreten Kosten (z.B. Post und Kommunikationskosten) im Kostenfestsetzungsverfahren anmelden. Die Kosten eines Anwaltes hätte man darüber auch zurückholen können. Entgangene Urlaubsfreude gibts leider nur im Reiserecht §651f Abs2 BGB.
 
Zurück
Oben