Suchmaschinen-Vermüllung wettbewerbswidrig!

Aka-Aka

Chaostheoretiker
http://www.heise.de/newsticker/meldung/49876

heise schrieb:
Das kompendiumartige Auflisten vieler hundert HTML-Metatags ohne jeden inhaltlichen Zusammenhang zu einer Internetseite führe zu einer Manipulation von Suchmaschinen und ist wettbewerbswidrig nach § 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das entschied das Landgericht Essen in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 26. Mai 2004 (Az. 44 0 166/03). Klägerin des Verfahrens war ein rechtsfähiger Wirtschaftsverband.

hmm.
aka
 
Zurück
Oben