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HFM, Hamburger Forderungs-Management

Hi Leute!
Vor einigen Tagen flatterte bei uns eine ominöse Rechnung der Firma HFM ins Haus, in der zur Zahlung von 49,- € Monatsbetrag über eine NICHT angegebene Dienstleistung aufgerufen wurde. Das ominöse daran ist, dass diese Rechnung an meine Mutter addressiert war, obwohl bei der Telekom AG unserem Provider mein Vater als Kunde angegeben ist. Nur auf dem PC, den mein Vater für meine Mutter eingerichtet hat, war ihr Name als Benutzer angegeben. In meinen Augen muss also der Dialer die Daten des PCs, auf dem er sich in meinen Augen unrechtmäßig selbst installiert hat, ausgelesen haben, und an der Anbieter übermittelt haben. Wenn ich mich nicht irre ist das doch in jeder Weise illegal und ein Verstoß gegen §236 a StGB, sowie ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz, oder?
Was ratet ihr mihr, wie wir uns Verhalten sollen? Die Zahlung schriftlich ablehnen? Für einen Betrag von 49,- € wollten wir es eigentlich nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Obwohl die Firma darauf spekuliert, dass die "Kunden" eingeschüchtert sind und es selbst nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würden.

Es wäre freundlich, wenn ihr mir detailliert sagen könntet, wie ich vorgehen soll, am besten noch, wenn ihr mir die betreffenden Paragraphen im StGB sagen würdet. Ich glaube nämlich, wenn man denen gleich klar macht, dass man seine Hausaufgaben gemacht hat und mit Gegenklage o.ä. droht, die es nicht drauf ankommen lassen.
Naja, wie gesagt, ich bitte um Hilfe

MFG Azrael
 
Grete1968 schrieb:
Hat man wirklich durch einen bloßen Klick auf einen Werbebanner einen Vertrag abgeschlossen ( siehe Rückseite der Rechnung, Vertragsbedingungen, Punkt 3 : (Zitat: "Der Vertrag mit dem Kunden kommt regelmäßig durch schriftliche, mündliche oder elektronische Angebote des Kunden die HFM ausdrücklich oder durch Erbrbingen von Leistungen annimmt oder durch Abruf einer Leistung von HFM per HFM durch den Kunden zustande").

"Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die .... Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden .... rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen, .... die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen."

§ 312e BGB,
Artikel 241 der Rechtsverordnung im BGB-Einführungsgesetz,
§ 3 BGB-Informationsverordnung

Das heißt doch, dass der "vermeindliche Kunde" auch willentlich aktiv tätig geworden sein muss und nicht unbewusst durch einen Mausklick (hat der überhaupt in der von HFM behaupteten Form stattgefunden ?) angeblich eine Willenserklärung abgegeben hat ?

Enttäuschenderweise glaubte der BGH nicht darüber entscheiden zu müssen, ob in einem derartigen Fall erst gar kein Vertrag geschlossen worden sei, oder ob der Überrumpelte Anschlußinhaber "nur" ein Recht zur Anfechtung seiner vertragsschließenden Willenserklärung (wg. Irrtums und/oder arglistiger Täuschung) habe (welches nur innerhalb der Anfechtungsfrist, und nur durch Erklärung gegenüber dem "richtigen" Anfechtungsgegner ausgeübt werden könne):

" .... bedarf es keiner Entscheidung, ob eine vertragliche Beziehung zwischen der [Mutter eines 16-jährigen Sohnes, von dessen PC aus eine unbemerkte Dialer-Verbindung aufgebaut wurde] und dem Mehrwertdiensteanbieter(!) ausscheidet, weil es bei der Herstellung der Verbindungen zu dem Dienst am Erklärungsbewußtsein des Sohnes der Beklagten fehlte (...), oder ob eine mögliche Willenserklärung des Anschlußnutzers wegen Inhaltsirrtums oder arglistiger Täuschung anfechtbar ist und ob hier eine Anfechtungserklärung dem richtigen Anfechtungsgegner gegenüber abgegeben worden ist."

BGH, Urteil vom 3. März 2004, Az. III ZR 96/03
Keine Mehrwertvergütungspflicht bei heimlicher Einwahlprogramm-Installation

Bei einem einfachen Werbebanner-Klick ohne vorherige Vertragsschluß-Information dürfte ein Vertragsschluß daran scheitern, daß der Diensteanbieter vor dem Hintergrund seiner Informationspflichtverletzung sich nicht darauf berufen können wird, in derr bei ihm eingehenden Mitteilung über den erfolgten "Klick"-Vorgang nach Treu und Glauben eine "willensmängelfreie, auf die Schließung eines Vertrags gerichtete Willenserklärung" erblicken zu dürfen.

gal.
 
Re: HFM, Hamburger Forderungs-Management

Azrael schrieb:
Wenn ich mich nicht irre ist das doch in jeder Weise illegal und ein Verstoß gegen §236 a StGB, sowie ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz, oder?

Was ratet ihr mihr, wie wir uns Verhalten sollen? Die Zahlung schriftlich ablehnen? Für einen Betrag von 49,- € wollten wir es eigentlich nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Obwohl die Firma darauf spekuliert, dass die "Kunden" eingeschüchtert sind und es selbst nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würden.

Es wäre freundlich, wenn ihr mir detailliert sagen könntet, wie ich vorgehen soll, am besten noch, wenn ihr mir die betreffenden Paragraphen im StGB sagen würdet. Ich glaube nämlich, wenn man denen gleich klar macht, dass man seine Hausaufgaben gemacht hat und mit Gegenklage o.ä. droht, die es nicht drauf ankommen lassen.

1.
Hier findet keine "detaillierte" Handlungsanleitung statt, da solcherart Rechtsberatung darstellt und einem Forum als solchem nicht gestattet ist. So etwas erhälts du nur von Anwälten und/oder Verbraucherzentralen.

2.
StGB - Betrug - illegales Handeln
Worte aus dem Bereich des Strafrechts. Der Staat sanktioniert Handeln, welches gegen die Grundwerte unseres Zusammenlebens verstoßen, z.B. Betrug etc. Staatsanwalt klagt an, Gericht verurteilt.
Du musst hierfür nur Anzeige bei Polizei stellen - und die StGB-Paragrafen musst du nicht nennen, die finden sie selbst heraus. Die brauchen von dir nur Sachverhalt und Beweismittel.

3.
Forderung - Zahlung - Gegenklage
Worte aus dem Bereich des Zivilrechts. Bürger behauptet gegen anderen Bürger einen Anspruch, z.B. TK-Firma gegen User oder User (feststellend), dass eben nicht.
Hier wirft einer der Parteien den ersten Stein. Ob dies vorliegend die Gegenseite ist, bleibt abzuwarten - es gibt noch keinen hier bekannten Präzedenzfall.
Zur eigenen Vorgehensweise im Zivilrecht - Forum lesen. Infos findest du hier genug. Suchoption und "HFM" ist ein nutzbarer Einstieg.
 
HFM

Hi Leute!
Ich habe gestern auch eine Rechnung von HFM bekommen, bin mir aber zu 100% sicher das ich keine "kostenpflichtige Erotikseite" besucht hab. Komisch ist auch, dass die Anschlussnummer auf der HFM-Rechnung auf unserer Telefonrechnung als gewählte nummer stand! Es hat diese nummer aber keiner angerufen! Wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich es einfaach Links liegen lassen und garnicht beachten oder den betrag bezahlen? Gibt es schon positive ergebnisse von einigen Betroffenen!
Bitte helft mir!!
 
HFM

Hallo Leute,

hiermit möchte ich neu anmelden im Kreis der HFM-Geschädigten.
Ich habe die besagte Rechnung ebenfalls erhalten, und zwar letzte Woche Donnerstag, 13.5.04. Ich habe sofort von meinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und den angeblichen Vertrag widerufen. Die Rechnung habe ich im Original an HFM zurückgeschickt und um Stornierung gebeten. Außerdem habe ich mit einer Starfanzeige gedroht. Damit war der Fisch - natürlich! - noch nicht gegessen. Heute erhielt ich ein neues Schreiben von HFM, in dem auch mir gedroht wird, und zwar mit der Beauftragung eines Inkassounternehmens (.......!).
Wie gut, dass ich zur Zeit sowieso einen Anwalt beschäftige (in einer anderen Angelegenheit). Dem werde ich den ganzen Vorgang am Dienstag übergeben. Außerdem werde ich mich noch an die Verbraucherzentrale wenden.
"Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!"
Wie wär's, wenn wir Geschädigten uns zu einer Sammelklage gegen HFM zusammenschließen würden?
So viel für heute: Gruß
Frank

aus rechtlichen Gründen editiert tf mod
 
HFM

Hallo zusammen!!!
Habe letzte Woche auch eine Rechunung von HFM über 49 € für eine "Gebührenpflichtige Serviceleistung" erhalten.
Was muss ich jetzt tun???
Ist es notwendig einen "Einspruck" einzulegen ???
Wenn ja ist das auch via E-Mail möglich ( weil in einem Kommentar steht, dass diese E-Mail-Adresse von HFM nicht exestiert )

Oder ist es sinnvoll einfach nur abzuwarten ???

Über Tipps und Ratschläge wäre ich sehr dankbar !!
MfG
Andi
 
HFM

mich hat es heute auch mit einer Rechnung von 49€ getroffen, nachdem ich eure Beiträge gelesen habe, mache ich mal gar nichts....
danke und gruss
 
cyberservices

Hallo!

Es gibt NUR EINE LÖSUNG:
Anzeige erstatten!

Deis habe ich vor ca. 1 Jahr auch bei der Polizei in Wels/Österreich getan und darauf verwiesen, dass sich auch schon das LKA Hamburg mit der -Firma Cyberservice als auch mit Persolvo befasst hat.
Ich erfuhr noch am gleichen Tag, dass die Polizei in Wels meine Anzeige an das Bundeskriminalamt nach Wien weiterleitete und schliesslich über Interpol auch an das LKA Hamburg weitergeleitet wurde. Dies ging recht rasch, innerhalb weniger Stunden.

Seitdem werde ich weder von Persolvo noch von Cyberservices mehr belästigt.

Hab denen gezeigt, dass ich mich nicht einschüchtern lasse!

Habe Anzeige aufgrund von "Internetbetrug" gemacht, da Cybers. bei meinem Konto auch Beträge abgebucht hat. Meine Bank hat sie Abbuchungen von deren Konten blockiert und die Beträge zurückbuchen lassen.

ALSO GETRAUT EUCH RIHIG UND ZEIGT DIESE GESCHÄFTSLEUTE AN! Nur so hören all die Drohbriefe auf!

Ich habe seit mittlerweile 1 Jahr meine Ruhe!
 
Re: cyberservices

klausauswels schrieb:
...Ich erfuhr noch am gleichen Tag, dass die Polizei in Wels meine Anzeige an das Bundeskriminalamt nach Wien weiterleitete und schliesslich über Interpol auch an das LKA Hamburg weitergeleitet wurde. Dies ging recht rasch, innerhalb weniger Stunden.
Hi Klaus,
toll, dass Du so eine prima Meinung von den österr. Behörden hast. Allerdings scheint mir die Darstellung doch etwas gewagt und es fehlt mir allein der Glaube daran. Strafrechtsangelegenheiten (insbesondere bei einem so geringen Wert) laufen ganz andere Wege und die brauchen mehr als ein paar Stunden. Was auch immer Dir irgend jemand verklickert hat - jetzt habt Ihr beide Eure Ruhe. Allerdings glaube ich eher, dass Du von den Hamburgern nichts mehr gehört hattest, da Du im Ausland bist.
 
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