MIR 2009, Dok. 022: OLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2009 - Az. 1 W 57/08 - "Kennst Du mich noch?" - Zur Streitwertbemessung im Fall des E-Mail-Spam und zur Zurechnung von eigenen, die Beeinträchtigung verstärkenden, Handlungen des Unterlassungsglä
Im Fall der einmaligen Zusendung einer Spam-E-Mail und der hierdurch ausgelösten SMS-Benachrichtigung des Empfängers ist ein Streitwert von 4.500,00 EUR als angemessen anzusehen