simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil II

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ham die jetzt eigentlich wirklich Verstanden was ich den geschrieben habe ?? *lach*
Ich frage mich, ob Du verstanden hast, was die geschrieben haben.
Kündigung zum Ende der Laufzeit heisst wohl, nach zwei Jahren.
Aber erst nach Zahlungseingang, wobei dann im nächsten jahr die zweite Rate fällig wäre.
 
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Ich frage mich, ob Du verstanden hast, was die geschrieben haben.
Kündigung zum Ende der Laufzeit heisst wohl, nach zwei Jahren.
Aber erst nach Zahlungseingang, wobei dann im nächsten jahr die zweite Rate fällig wäre.

Eben deswegen ja, das widerspricht sich ja. Nach dem Eingang von den 99 € kommt keine weitere Zahlung auf mich zu....und wo sind die 99 € vom 2ten Jahr? Ne ne ne, nicht mit mir. Das was die da machen ist nicht rechtsgültig und damit basta. Ich reagier da einfach nicht mehr drauf und fertig.
 
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Hallo,
ja ich bin auch so ein dummes Opfer, dass auf SMSFREE100.de rein gefallen ist. Ich habe natürlich auch die AGBs nicht gelesen und den Bestätigungslink per E-Mail sofort betätigt um die SMS zu erschicken. Bin "leider" auch volljährig...
Ich habe gottseidank die [......] - Rechnung von 99 Euro trotz Angabe "free SMS" - noch rechtzeitig (bis 23:59 Uh des Aktivierungstages) bemerkt und sofort eine Kündiung an info @ smsfree100.de gesendet. Eigentlich sollte ich ja damit aus der Sache raus sein, aber irgendwie bin ich immer noch sehr beunruhigt und wollte fragen, ob eine Kündigung per E-MAil rechtskräftig ist oder ich besser noch eine schriftliche Widerrufung per Brief schickn sollte?

Bin ich wirklich aus der Sache raus?

Vielen, vielen Dank,
die sehr beunruhigte Klexxio

Wort wegen rechtlicher Bedenken editiert. MOD/BR
 
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Normalerweise bist du raus. Aber bei diesen Leuten weiß man nie so recht. Am besten ist, du speicherst deine Widerspruchsmail und meldest dich, sobald dir dein "Anbieter" auf den Pelz rücken will.

Damit du dich noch mehr beruhigst, sollte es dir den Zeitaufwand wert sein und dich durch den gesamten Thread lesen. Glaub mir, dann wirst du besser schlafen können.
 
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Gemäß §312c BGB müssen AGB und Widerspruchsbelehrung dem Verbraucher in Textform mitgeteilt werden.

Auf den besagten Seiten von smsfree***.de sind sowohl ABG als auch Widerrufsbelehrung aber als GIF-Dateien abgelegt. GIF ist ein Grafikformat und nicht Textform. Demnach sind weder die ABG wirksam einbezogen noch ist die Widerrufsbelehrung wirksam erfolgt.

Fazit: ganz entspannt zurücklehnen...
 
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Eigentlich sollte ich ja damit aus der Sache raus sein, ..........

Bin ich wirklich aus der Sache raus?
Warst Du überhaupot richtig drin????

Gemäß §312c BGB müssen AGB und Widerspruchsbelehrung dem Verbraucher in Textform mitgeteilt werden.

Auf den besagten Seiten von smsfree***.de sind sowohl ABG als auch Widerrufsbelehrung aber als GIF-Dateien abgelegt. GIF ist ein Grafikformat und nicht Textform. Demnach sind weder die ABG wirksam einbezogen noch ist die Widerrufsbelehrung wirksam erfolgt.

Fazit: ganz entspannt zurücklehnen...
Richtig, denn allein daran hapert es schon.

An deiner Stelle würde ich ohnehin erst etwas unternehmen, wenn was per Post kommt.
Lies doch mal in dieser >> Fundstelle
 
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Vielen Dank an all die lieben Helfer hier. Ihr konntet mich echt beruhigen - aber das heißt jetzt nich, dass ma die seite nutzen kann oder??? (Nicht das ich das tun würde, ich bin echt total verschreckt worden und hatte Angst jetzt echt einem [ edit] aufgesessen zu sein! *puhhh)

@ Don Pablo: Also ich denke schon, dass ich da richtig drin bin/war, da ich ja ne SMS verschickt habe.
 
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Vielen Dank an all die lieben Helfer hier. Ihr konntet mich echt beruhigen - aber das heißt jetzt nich, dass ma die seite nutzen kann oder??? (Nicht das ich das tun würde, ich bin echt total verschreckt worden und hatte Angst jetzt echt einem [ edit] aufgesessen zu sein! *puhhh)

@ Don Pablo: Also ich denke schon, dass ich da richtig drin bin/war, da ich ja ne SMS verschickt habe.
hm ich würde gern den letzten post editieren, aber kann irgendwie nicht:
und zwar sind das ja echt [ edit] , aber ich dachte ich müsste jetzt tatsächlich zahlen.

editiert und Verwarnung
noch eine Editierung und der Account wird gesperrt
 
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GMX bietet SMS für 9 ct an, man muss da nur einen Freemail-Account haben und am Lastschriftverfahren teilnehmen. Benutze ich seit Jahren und bin vollstens zufrieden. Der Empfänger kann nicht unterscheiden ob die SMS von meinem Handy oder über GMX gesendet wurde.
 
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... @ Don Pablo: Also ich denke schon, dass ich da richtig drin bin/war, da ich ja ne SMS verschickt habe.
Das Verschicken einer SMS begründet noch keinen entgeltpflichtigen Vertrag.
Wenn mir eine Brauerei auf der Straße 100 Kästen Freibier verspricht und mir dann eine Kasten liefert, können die auch nicht von einem Vertrag mit Entgelt ausgehen, wenn ich die erste Flasche austrinke.

Also 100 Frei-SMS bleiben 100 Frei-SMS, ob Du welche verschickt hast oder nicht.
Ein Vertrag wird nur bei übereinstimmenden Willenserklärungen über alle wichtigen Vertragsbestandteile geschlossen. Wenn Du von "frei" ausgehen konntest, gibt es nicht einen Vertrag "mit", sondern keinen Vertrag.
 
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Hallöchen!
Also, ich habe heute mal wieder eine Mail bekommen (nach Monaten wieder das erste Zeichen), wo mir mitgeteilt wird, dass das Inkasso-Unternehmen meine Daten an die Schufa weiterleitet, wenn ich nicht in den nächsten 4 Tagen zahle.
Ich hatte mich vor nem Jahr oder so bei spacesms angemeldet, aber nach meinem Widerruf nicht mehr weiter reagiert.
Kann man so eine Mail Ernst nehmen? Ich meine, die Schufa ist ja schon was anderes als irgendein Inkasso-Unternehmen. Aber ich denke, da ich nur wieder mal eine Mail und keinen Brief erhalten habe, bleibe ich weiterhin standhaft. (?)
 
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Och, die Zulassungsstelle des Inkassobüros findet es sicher sehr interessant, wenn zulassungswidrig Schufa-Meldungen über bestrittene Forderungen ergehen ...

Anders herum: Wenn das Inkassounternehmen noch ne Weile existieren will, werden die nicht wirklich melden.

Also doch wieder nur Inkasso-Stalking ...
 
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Also, ich habe heute mal wieder eine Mail bekommen (nach Monaten wieder das erste Zeichen), wo mir mitgeteilt wird, dass das Inkasso-Unternehmen meine Daten an die Schufa weiterleitet, wenn ich nicht in den nächsten 4 Tagen zahle.
Die Schufa hat es immer wieder gerne, über solche Schreiben informiert zu werden.

Ich würde an deiner Stelle schreiben an die
Schufa Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
und den Sachverhalt schildern. Ich würde eine Kopie des Inkassoschreibens beifügen und anmerken, dass die Forderung strittig ist und mir trotzdem mit einem Eintrag gedroht wird.

Eine Kopie des Schreibens an die Schufa würde ich an den für Lizenzerteilungen zuständigen Gerichtspräsidenten des Bezirks senden, in dem das Inkassounternehmen seinen Sitz hat. Auch der freut sich über Post, mal mehr, mal weniger...;)
 
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Drohen die konkret mit dem Eintrag oder wird nur allgemein darauf hingewiesen, dass man Schufamitglied sein und unter bestimmten Voraussetzungen dort einmelden müsse?
 
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Als Vertragspartner der SCHUFA Holding AG weisen wir darauf hin, dass wir Daten über außergerichtliche und gerichtliche Einziehungsmaßnahmen bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, übermitteln. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Eine Übermittlung findet nicht statt, sofern Sie die Forderung uns gegenüber wirksam bestreiten. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessenten zulässig ist.

Möchten Sie diese Schritte vermeiden, zahlen Sie bitte innerhalb der nächsten 4 Werktage Ihren Schuldbetrag unter Angabe Ihres Aktenzeichens auf die u.g. Bankverbindung:
O.g. Text ging mir per PN zu. Was hier wohl unter "wirksam" zu verstehen ist?
 
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bezweifle, dass sie das sind
Falls es der Laden ist von dem ich glaube dass er tätig ist, dann sind die Schufamitglied.
Eine Übermittlung findet nicht statt, sofern Sie die Forderung uns gegenüber wirksam bestreiten.
Schwachsinn wir sind nicht auf einem Schönheitswettbewerb, jedes Bestreiten reicht aus, ob "wirksam" oder nicht. Eine Einmeldung ist dann unzulässig.
 
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Oh Mannooo- ich könnt mich in den Allerwertesten beißen... da ist man nicht grad seit gestern mit so nem Mist beschäftigt und nun krieg ich hier aus dem unmittelbaren Umkreis das gängige Geseier vom Markus W., der als Jurist für die Shiftworx das Geld vom Briefkasten der MikroSD eintreibt :wall:

Jetzt bin ich mal selbst ein MeToo Poster :)
Sammelt einer von euch Regulars hier den Müll oder habt ihr schon genug Kopien/Scans?

Mir jucken die Finger dem wehrten Juristen mal schriftlich die Meinung zu geigen und die mit dem bisherigen, was die Justiz bislang an Urteilen gebracht hat, ihm mal den Tag zu versüßen und eine Kopie an die zuständige Anwaltskammer für die Flensburger zu schicken.

Antwortet der Typ überhaupt auf solche Anfragen? Würde den mal gerne mit diesen Texten hervorlocken und irgendwie so provozieren, daß er vor den Kadi ziehen würde... Wie schätzt ihr den Erfolg ein?

(Ehrlicherweise muß ich zugeben, daß ich mich über diesen Geldeintreiber noch nicht schlau gemacht habe und erst nachfragen muss, ob die schon etwas angezahlt haben oder nicht...*grummel* ... kommen natürlich jetzt erst mit dem ganzen Sch.. auf einen zu)
 
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