P
Peter2006
Hallo!
Habe einen Serverpacket im Internet bestellt. (Managed Server)
Nachdem der Server 6 Tage funktionierte, war er plötzlich defekt.
Nach 4 Tagen wurde er reperiert und wieder online gesetellt.
Nach 8 oder 9 Tagen, selbe Problem wieder. Angeblich Festplatte kaputt, diesmal all meine Daten, die drauf waren weg. Habe daraufhin vor lauter Zorn die Kündigung gefaxt.
Diese hat das Unternehmen aber nicht akzeptiert.
Ich glaube aber dass ich Kündigen bzw. Zurücktreten darf.
1. mein Hausverstand sagt mir, das kann doch net sein, dass ich was bestell, es nicht funktioniert, sogar Schaden verursacht und dann muss ich auch noch weiterzahlen?
2. natürlich kann ich mich nicht auf meinen Hausverstand alleine verlassen, und hab mich erkundigt. Die AGBs scheinen mir fehlerhaft zu sein:
Es gibt zwar den Punkt "Dauer und Kündigung", doch dort wird nur die Dauer behandelt, nicht aber die Kündigung. Geschweige denn etwas von Rückgaberecht, kein Wort.
Und ich habe folgenden Text gefunden. (Beim Konsumentenschutz)
Internetbestellungen & Versandhandel
Konsumenten haben auch ein Rücktrittsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden. Dazu zählen:
* Bestellungen bei einem Versandhandel
* Teleshopping
* Internetbestellungen
Die Frist beträgt sieben Werktage (Samstage werden nicht mitgezählt) nach Abschluss des Vertrages über eine Dienstleistung oder ab dem Eingang der bestellten Ware beim Verbraucher. Ein Absenden innerhalb der Frist reicht aus.
Die Rücktrittsfrist verlängert sich auf maximal drei Monate, wenn der Unternehmer seinen Informations- bzw. Bestätigungspflichten nicht nachkommt (z.B. Belehrung über Rücktrittsrecht, Anschrift des Unternehmers etc.).
Es war ganz klar eine Internetbestellung und weder im Vertrag noch in den AGBs steht etwas über "kündigung" noch über ein "rücktrittsrecht".
D.h. eine Belehrung über Rücktrittsrecht lag nicht vor, erst als ich mich selbst erkundigte, fand ich dieses Recht.
Wie auch immer, jetzt flattert schon der 4. Mahnbrief ins haus.
Genauer gesagt, die erste inkasso agentur hats aufgegeben,..
jetzt ist die 2te dran,.. kommt jetzt noch eine 3te?
Ich frag mich langsam, bin ich im unrecht, kann das sein?
Was soll das mit den ganzen Inkassoagenturen, wieso klagt der nicht gleich?
Aber mit dem Rücktrittsrecht und der nichtvorhandenen Belehrung über Rücktrittsrecht, wäre ich doch im recht oder?
Thx,
Grüße Peter
Habe einen Serverpacket im Internet bestellt. (Managed Server)
Nachdem der Server 6 Tage funktionierte, war er plötzlich defekt.
Nach 4 Tagen wurde er reperiert und wieder online gesetellt.
Nach 8 oder 9 Tagen, selbe Problem wieder. Angeblich Festplatte kaputt, diesmal all meine Daten, die drauf waren weg. Habe daraufhin vor lauter Zorn die Kündigung gefaxt.
Diese hat das Unternehmen aber nicht akzeptiert.
Ich glaube aber dass ich Kündigen bzw. Zurücktreten darf.
1. mein Hausverstand sagt mir, das kann doch net sein, dass ich was bestell, es nicht funktioniert, sogar Schaden verursacht und dann muss ich auch noch weiterzahlen?
2. natürlich kann ich mich nicht auf meinen Hausverstand alleine verlassen, und hab mich erkundigt. Die AGBs scheinen mir fehlerhaft zu sein:
Es gibt zwar den Punkt "Dauer und Kündigung", doch dort wird nur die Dauer behandelt, nicht aber die Kündigung. Geschweige denn etwas von Rückgaberecht, kein Wort.
Und ich habe folgenden Text gefunden. (Beim Konsumentenschutz)
Internetbestellungen & Versandhandel
Konsumenten haben auch ein Rücktrittsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden. Dazu zählen:
* Bestellungen bei einem Versandhandel
* Teleshopping
* Internetbestellungen
Die Frist beträgt sieben Werktage (Samstage werden nicht mitgezählt) nach Abschluss des Vertrages über eine Dienstleistung oder ab dem Eingang der bestellten Ware beim Verbraucher. Ein Absenden innerhalb der Frist reicht aus.
Die Rücktrittsfrist verlängert sich auf maximal drei Monate, wenn der Unternehmer seinen Informations- bzw. Bestätigungspflichten nicht nachkommt (z.B. Belehrung über Rücktrittsrecht, Anschrift des Unternehmers etc.).
Es war ganz klar eine Internetbestellung und weder im Vertrag noch in den AGBs steht etwas über "kündigung" noch über ein "rücktrittsrecht".
D.h. eine Belehrung über Rücktrittsrecht lag nicht vor, erst als ich mich selbst erkundigte, fand ich dieses Recht.
Wie auch immer, jetzt flattert schon der 4. Mahnbrief ins haus.
Genauer gesagt, die erste inkasso agentur hats aufgegeben,..
jetzt ist die 2te dran,.. kommt jetzt noch eine 3te?
Ich frag mich langsam, bin ich im unrecht, kann das sein?
Was soll das mit den ganzen Inkassoagenturen, wieso klagt der nicht gleich?
Aber mit dem Rücktrittsrecht und der nichtvorhandenen Belehrung über Rücktrittsrecht, wäre ich doch im recht oder?
Thx,
Grüße Peter