Rechtswidrige Nutzung der Rufnummern (0)9005 161622, (0)9005 203045 und (0)9005 558820 aufgrund von

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BNetzA schrieb:
Rechtswidrige Nutzung der Rufnummern (0)9005 161622, (0)9005 203045 und
(0)9005 558820 aufgrund von Telefon-Spam


Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit kommen wir auf Ihre Beschwerde zu den Rufnummern (0)9005 161622, (0)9005 203045 und (0)9005 558820 zurück. Sie haben sich an die Bundesnetzagentur gewandt und angezeigt, dass Sie unerwünschte SMS erhalten haben, in dessen Verlauf diese Rufnummern als Kontaktrufnummern für einen Rückruf beworben wurden.

Ihre Beschwerde wurde umfassend geprüft. Aufgrund von Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) haben wir mit Bescheid vom 20.02.13 die Abschaltung der Rufnummern gegenüber dem Netzbetreiber zum 23.02.13 angeordnet. Gleichzeitig haben wir ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen.

Die beanstandeten Rufnummern sind der Firma Voice Media Systems UG, Überseering 25, 22279 Hamburg, zugeteilt.

Das verfügte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot hat zur Folge, dass den betroffenen Verbrauchern ab dem genannten Zeitpunkt die über diese Rufnummern zustande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur greifen jedoch nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollte er dennoch versuchen, das Geld bei seinem Netzbetreiber zurückzufordern. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur hierbei nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.

Verstößt ein Rechnungssteller gegen ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot, so ahndet die Bundesnetzagentur dies. Bitte melden Sie sich daher, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Verbindungen trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind.

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Rufnummern, bei denen Abschaltungen und Rechnungslegungs- und Inkassoverbote verfügt wurden, sind regelmäßig auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de in der Rubrik „Rufnummermissbrauch – Spam – Dialer - Unerlaubte Telefonwerbung“ / „Liste eingeleiteter Maßnahmen“ veröffentlicht. Bitte beachten Sie hierzu auch die aktuellen Hinweise.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesnetzagentur
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