Rechteinhaber fordern Vorratsdatenspeicherung

Heiko

root
Teammitglied
Bereits Anfang Mai 2011 hat die GEMA auf ihrer Internetsite ein Positionspapier veröffentlicht, das sie zusammen mit anderen Interessensvertretern von Rechteinhabern verfasst hat.
In dem Papier wird

eine zeitlich ausreichende gesetzliche Speicherverpflichtung der Internetzugangsanbieter hinsichtlich der für die Beauskunftung von Inhabern bestimmter IP-Adressen erforderlichen Daten

gefordert. Dabei sollen dann diese Daten

auch zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verwendet werden können
Das Positionspapier geht sogar noch weiter und fordert weitere Maßnahmen, so zum Beispiel eine "ernstzunehmende Sanktion gegen den Nutzer, die auch technischer Art sein kann".

Irgendwie fühlt man sich da an die USA erinnert.

Dabei ist schon allein die Vorratsdatenspeicherung nicht unumstritten. Aus meiner persönlichen Sicht ist eine sinnvoll angelegte Vorratsdatenspeicherung zwingende Voraussetzung für eine funktionierende Strafverfolgung im Internet. Die Forderung aber, diese Daten für andere Zwecke als der Aufklärung von Straftaten zu verwenden, geht weit am sinnvollen Ziel vorbei. Dass Vorratsdaten auch Begehrlichkeiten wecken, ist klar. Ich bin aber der Meinung, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, die Nutzung der Daten klar zu regulieren und auf die unmittelbare Verfolgung von Straftaten zu beschränken.

Zum Artikel in der Computerwoche...
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