Rechstschutzversicherung Vs Computerbetrug

A

Anonymous

Hi!
Hilft eine Rechtschutzversicherung denn bei einer Anklage wegen Computerbetrug?

Vielen Dank für nützliche Infos!
 
Das kommt darauf an.
Im allgemeinen zahlt eine Rechtschutzversicherung nur, wenn sie ein Deckungszusage gegeben hat.
Insofern: einfach mal anfragen.

Grundsätzlich sollte sie aber zahlen. Im Einzelfall könnte das anders sein.
 
Hallo,
ein Betrugsdelikt ist ein vorsätzliches Vergehen.
Bei Vorsatz zahlt keine Rechtschutzversicherung.
Die Anwaltskosten müssen vom Angeklagten selbst übernommen werden.
Kann der Angeklagte nachweisen,dass er mit dieser "Tat" nichts zu tun hat,
kann es sein,dass die RV zahlt.Wahrscheinlicher ist,dass sie nicht zahlt.
Gruss
Tschenger
 
@Tschenger:
Richtig. Ich bin in meiner Einfalt vom umgekehrten Fall ausgegangen, also daß "Arno Nymus" jemanden verklagt.

Wir sollen mal zusammenfassen:

1. Fall: Du verklagst jemanden
In diesem Fall zahlt die Rechtschutzversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit.


2. Fall: Du wirst wegen Computerbetrug verklagt
In diesem Fall zahlt die Rechtschutzversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht, da Du einen Betrug nur schwerlich fahrlässig begehen kannst. Und bei vorsätzlich begangenen Straftaten zahlt die Rechtschutzversicherung nicht.

So, ich hoffe, das wird jetzt klarer.
 
Anonymous schrieb:
Hi!
Hilft eine Rechtschutzversicherung denn bei einer Anklage wegen Computerbetrug?

Vielen Dank für nützliche Infos!

Die Frage hört sich zuerst recht einleuchtend an, aber beim genaueren hinsehen ist sie eigentlich recht (entschuldige) schwachsinnig ;)

1.) Sagst Du uns, wie Heiko bereits erwähnt hat, nicht ob es eine Versicherung für den Kläger oder den Beklagten ist.
2.) Ist der Schaden denn schon eingetreten?
Wenn ja, wieso fragst du dann nicht Deine Versicherung ?
Wenn nein, hast Du dann vor einen Schadensfall herbeizuführen ?
Das wäre ja Vorsatz und den zahlt bestimmt niemand.
Wenn Du aber ne Versicherung abschließen willst für einen Schaden, der schon entstanden ist, oder sich bereits anbahnt, kannst Du das auch vergessen. Denn sobald auch nur ein Erignis vor Betragsbeginn ist zahlt keine Versicherung mehr.

Dann müßte man natürlich noch sehen, ob der Fall privat oder geschäftlich ist und was für eine Rechtsschutzversicherung Du hast.
Dann kommt es sicher darauf an, wie der Fall genau gelagert ist, wie hoch der Streitwert ist und wie die Chancen zu gewinnen aussehen und bis zu welcher Instanz Du prozessieren willst.
Meine Erfahrung:
Meistens ist es so wie immer, der Fall, der einen gerade selber betrifft, wird oh Wunder ;) von der Versicherung gerade einmal nicht gedeckt. Aber wenn man den Versicherungsvertreter befragt, findet der meist einen Weg einen ersten Kontakt mit einem Rechtsanwalt vielleicht doch noch zu finanzieren. Ein weiteres Vorgehen wird dann Zusammen mit dem Rechtsanwalt und der Versicherung unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte besprochen.

mfg Rahmat
 
Oftmals ist das auch eine Frage der Formulierung.
Damit meine ich nicht, daß man unwahre Sachen angeben soll, sondern daß man gut überlegen sollte, welche Formulierungen man bei einer Schadensmeldung verwendet.
Gerade auch bei Haftpflichtversicherungen ist es oftmals eine Frage der Beschreibung des (feststehenden) Sachverhalts ob die Versicherung zahlt oder nicht.
Bei Rechtschutzversicherungen ist das sicher nicht gänzlich anders.
 
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