Ratenzahlung

Dieses Thema im Forum 'Infos und Grundsatzartikel zu Recht und Gesetz' wurde von Der Jurist gestartet, 2 Januar 2009.

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Heiko

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  1. Der Jurist Moderator

    Was ist, wenn der Nutzer sich auf Ratenzahlung eingelassen hat und eine Rate bereits gezahlt hat?

    Klassische Juristen-Antwort: Es kommt darauf an.

    Es kommt darauf an, wie es zu der Ratenzahlung gekommen ist. Welche Erklärungen im Vorfeld abgegeben wurden.

    Etwa ob ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht gezahlt wurde oder ob in gewisser Weise die Forderung anerkannt wurde.

    Wurde dies etwa schriftlich erklärt oder nur konkludent.

    Fragen, über Fragen.

    Kurz: Dieser Fall eignet sich nicht, dass man dazu generell etwas sagen kann.

    Es kommt ganz auf den Einzelfall an.

    Wenn es aber auf die genauen Umstände im Einzelfall ankommt, ist dies nur durch Rechtsberatung in diesem Einzelfall zu klären.

    Das machen bzw. wollen wir hier im Forum aber nicht machen.

    Also: Geht zur Verbraucherzentrale oder gleich zum Rechtsanwalt Eures Vertrauens.

    Generell wird man sagen können: Gezahltes Geld dürfte auf jeden Fall weg sein - unabhängig, ob man Recht haben sollte oder nicht, weil die Rückforderung ins Leere läuft (Von wem kann ich wo etwas heraus verlangen. Klagen in Dubai oder London?).

    Aber völlig hoffnungslos ist die Sache dennoch nicht: Denn es wird genau zu untersuchen sein, ob nicht noch Gestaltungsrechte geltend gemacht werden können, also Anfechtung (entweder des Vertrages oder sogar des Anerkenntnis selbst) oder Widerruf (weil bei falscher Belehrung die Frist etwa noch nicht um ist). Außerdem bleibt ja noch "Treu und Glauben" zu prüfen.

    Jedenfalls kann für die Zukunft möglicherweise noch etwas repariert werden, aber nur wenn sachkundiger Beistand dabei hilft.
  2. Der Jurist Moderator

    AW: Ratenzahlung

    Einzelheiten zur Frage, ob mit Zahlung eine Forderung anerkannt wird oder nicht. Link führt zur Entscheidung des BGHs XI. Zivilsenat vom 21.10.2008 AZ. XI ZR 256/07

    Das Urteil ist gedacht, es zum Rechtsanwalt mitzunehmen. Es ist für Laien nicht auf Anhieb zu verstehen, Dein Rechtsanwalt wird es sofort verstehen und Dir übersetzen.
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