Probleme mit Talkline und dtms/Nexnet

A

Anonymous

Hallo,

habe mein Problem schon im Teltarif erklärt, bekam aber nur eine –allerdings gute- Antwort. Deshalb folgt nur hier der 2. Versuch. Vorweg: Es geht um Sprachtelefonie, nicht um Dialer.

Wir hatten und habe bis heute noch nie (!!!) mit anderen Anbietern außer der Dt. Telekom telefoniert. Rechnung pro Monat etwa 25 €. Einen Internetanschluss haben wir nicht. In den Rechnungen Nov/Dez 02 tauchten Beträge anderer Anbieter für Flirtlines und von der Dt. Telekom für 0190- und 01379 Nummern auf. Lt. nachträglichen EVN´s immer für Verbindungen an Werktagen zwischen 12.00 und 16.00 Uhr. Dauer zwischen 7 Sekunden und 20 Minuten. Dauer zwischen den Verbindungen teilweise weniger als 15 Sekunden. Das Ganze konzentrierte sich auf 7 Werktage. Zu diesen Zeiten waren entweder meine Frau oder ich zu Hause, so dass immer jemand bei den (kleinen) Kindern war, die damit außer Verdacht sind. Beide gleichzeitig waren wir zu diesen Zeiten nachweislich nie zu Hause. Wir haben zu Hause nur im Wohnzimmer ein altes Telefon mit Schnur, sogar ohne Wahlwiederholung. Der Hausanschluss wurde nicht manipuliert.

Nun in Stichpunkten weiter:

Firma Takline:
ca. 200,-- €, Widerspruch, reger Schriftverkehr mit Intrum und (...), EVN bzw. nachträgliche Aufschlüsselung angefordert und bekommen, Prüfprotokoll angefordert, nicht bekommen, Legitimation von (...) angefordert, auch nicht bekommen. Ruhe seit Mai 2003.

Firma dtms bzw. Nexet:
ca. 11,--€, Schriftverkehr wie bei Talkline, Ruhe seit Okober 2003

Firma 01019:
ca 2,-- €, Widerspruch, danach schriftlicher Verzicht von 01019

Firma klick Tel:
ca. 1,50 €, Widerspruch, nichts mehr gehört

Firma Ventelo:
ca. 1,50 €, Widerspruch, nichts mehr gehört

Dt. Telekom:
ca. 20,-- €, Widerspruch, EVN zugesandt, Prüfprotokoll angefordert, Verzicht von Telekom aus "reiner Kulanz".

Habe Talkline und Nexnet sowie frühzeitig mitgeteilt, dass meine Weigerung zu zahlen, entgültig ist. Bisher habe ich noch keinen Anwalt eingschaltet.

Habe ich mich richtig verhalten?
Wie wird es voraussichtlich weitergehen?
Welche Chancen habe ich vor Gericht?
Gibt es schon Urteile, die zu meinem Fall passen würden?



Gruß Wibu
 
@ Wibu


Das oben genannte Urteil betrifft Sprachtelefonie. Nach meiner Übersicht über entsprechende Gerichtsurteil haben Verbraucher da eher weniger Chancen als bei Dialern im Internet.

Das Anfordern eines Prüfprotokolls ist in jedem Fall richtig. Du schreibst, dass der Hausanschluss nicht manipuliert wurde. Woher hast Du die Erkenntnis.

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Probleme mit Talkline

Hallo Jurist,

ich habe ein Einfamilienhaus ohne Einliegerwohnung. Der Hausanschluss "sieht aus wie immer".

Habe übrigens im Dez. 02 die Nummerngassen 0190, 0900, 010, 118 sperren lassen. Seit dem ist Ruhe.

Kann es sich um einen Abrechnungsfehler handeln oder ist auch eine Fremdaufschaltung möglich? Schließlich haben alle Firmen außer Talkline und dtms/Nexnet Ruhe gegeben. Diese machen jedoch noch nicht einmal den Versuch, die Richtigkeit zu beweisen, sondern verschicken lediglich Formschreiben. Hätten die doch eigentlich gar nicht nötig, wenn die Verbindungen korrekt berechnet worden wären.


Wibu
 
Hallo, Gast

habe mir das OLG Urteil angesehen. Hier hatte die Telekom eine technische Vollprüfung durchgeführt, die die Richtigkeit der Verbindungen bestätigte.

Talkline und dtms/Nexnet haben bei mir keine technische Überprüfung durchgeführt. Sie schreiben lediglich, dass die Abrechngssysteme zertifiziert seien.

Ach ja, die zugeschickten EVN hatte überigens die Überschrift "Einzelverbindungsübersicht", nicht -nachweis.

Ich denke, dass das Urteil nicht passt.


Wibu
 
Wibu schrieb:
Hallo, Gast


Talkline und dtms/Nexnet haben bei mir keine technische Überprüfung durchgeführt. Sie schreiben lediglich, dass die Abrechngssysteme zertifiziert seien.

Ach ja, die zugeschickten EVN hatte überigens die Überschrift "Einzelverbindungsübersicht", nicht -nachweis.

Wibu

Es ist KEIN Abrechnungssystem weder von Telkom noch von Talkline zertifiziert. Quelle: T-com.
deswegen wichtig vergleiche Verbindungs daten mit T-com und Talkline.
und man unteschiede in der Verbindungs zeit und dauer festellen.
 
Talkline hat eine Kopie eines Zertifikats vorgelegt, das zur Abrechnung von Mehrwertdienstleistungen und CbC berechtigt. Vermutlich bekommt das jeder zugeschickt, der Einwände hat, zusammen mit dem EVN.

Beweiskraft hat dieses Zertifikat jedenfalls nicht.

Ach ja, meine Anfrage zwecks Zusendung des Prüfprotokolls hat TL wie folgt beantwortet:

"Wir haben Ihre Rechnung eingehend überprüft, konnten eine Fehlabrechnung im Verbindungszeitraum nicht feststellen. Die Verbindungen sind an verschiedenen Orten unabhängig voneinander mit denselben Verbindungsdaten erfaßt worden. Die Verbindungen sind daher in der abgerechneten Form und Länge geführt worden und Konnten eindeutig Ihrem Festnetzanschluss zugeordnet werden. Selbstverständlich sind wir gerne bereit, die technischen Abläufe von einem unserer Netztechniker bestätigen zu lassen, sollte eine gerichtliche Klärung wider Erwarten notwendig sein".

Zitat Ende.

Ich gehe mal davon aus, das TL gar nicht in der Lage ist, dieses Prüfprotokoll zu erstellen oder einen evtl. Abrechngsfehler bereits bemerkt hat und trotzdem versucht, die Forderung einzutreiben. Dtms/Nesnet haben sich erst gar nicht die Mühe gemacht, auf meine Forderung um Zusendung des Prüfprotokolls einzugehen.


Wibu
 
Danke, Jurist!

Ich fühle mich jetzt doch gleich wesentlich besser. Zwei Kleine Fragen noch:
Wo wurde das Urteil veröffentlicht und ist dieses Urteil auch auf Sprachtelefonie anwendbar?

Wibu
 
Wibu schrieb:
Danke, Jurist!

Ich fühle mich jetzt doch gleich wesentlich besser. Zwei Kleine Fragen noch:
Wo wurde das Urteil veröffentlicht und ist dieses Urteil auch auf Sprachtelefonie anwendbar?

Wibu


Das ist kein Urteil, sondern ein Auszug aus einem Schriftsatz eines Rechtsanwalts, der viele Betroffene vertritt.

Er hat diesen Teil dankenswerterweise zur Verfügung gestellt und kann von anderen Betroffenen abgewandelt in Schriftsätzen verwendet werden.

Auch wir arbeiten mit Textbausteinen und Standard-Texten: http://forum.computerbetrug.de/viewforum.php?f=29
 
Wibu schrieb:
Code:
Hallo 

Wir hatten und habe bis heute noch nie (!!!) mit anderen Anbietern außer der Dt. Telekom telefoniert. Rechnung pro Monat etwa 25 €. Einen Internetanschluss haben wir nicht. In den Rechnungen Nov/Dez 02 tauchten Beträge anderer Anbieter für Flirtlines und von der Dt. Telekom für 0190- und 01379 Nummern auf. Lt. nachträglichen EVN´s immer für Verbindungen an Werktagen zwischen 12.00 und 16.00 Uhr. Dauer zwischen 7 Sekunden und 20 Minuten. Dauer zwischen den Verbindungen teilweise weniger als 15 Sekunden. Das Ganze konzentrierte sich auf 7 Werktage. Zu diesen Zeiten waren entweder meine Frau oder ich zu Hause, so dass immer jemand bei den (kleinen) Kindern war, die damit außer Verdacht sind. Beide gleichzeitig waren wir zu diesen Zeiten nachweislich nie zu Hause. Wir haben zu Hause nur im Wohnzimmer ein altes Telefon mit Schnur, sogar ohne Wahlwiederholung. Der Hausanschluss wurde nicht manipuliert. 

Habe ich mich richtig verhalten?
Wie wird es voraussichtlich weitergehen?
Welche Chancen habe ich vor Gericht?
Gibt es schon Urteile, die zu meinem Fall passen würden?

Gruß Wibu

Hallo Wibu,
hier habe ich zwei Urteile über Sprachtelefonie aus den Jahren 2001

25.01.01 - Landgericht München: Nachprüfbarkeit der Gebühren

Wer eine - seiner Meinung nach - überhöhte Telefonrechnung bekommt, muss übrigens nachprüfen können, ob und wie diese Kosten entstanden sind. Auch das ist inzwischen richterlich geregelt. Sperrt die Telekom wegen nicht bezahlter Rechnung einen Telefonanschluss, so ist dies unzulässig, wenn das Unternehmen die gewählten Nummern nicht vollständig mitteilen kann, lautet der Tenor eines Urteils des Landgerichts München (Az. I 15 T 9232/00) aus dem Jahr 2000.

In dem Fall hatte die Telekom einer Frau Telefongebühren über 2000 Mark berechnet, darunter über 1000 Mark für nächtliche Anrufe bei einer 0190-Nummer. Weil die Frau diese Gebühren nicht zahlen wollte, sperrte die Telekom den Anschluss. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Denn aus dem Verbindungsnachweis waren die letzten drei Ziffern der angeblich angerufenen 0190-Nummer nicht ersichtlich. Der Frau sei damit nicht möglich gewesen nachzuprüfen, ob hier nicht sittenwidriger Telefonsex betrieben wurde.

Eine ähnliche Rechtsauffassung vertritt auch das OLG Dresden in einem Urteil vom 25. Januar 2001. Bestreitet der Kunde, bestimmte Gespräche geführt zu haben, muss demnach die Telefongesellschaft beweisen, dass die Telekommunikations-Leistungen tatsächlich in dem behaupteten Umfang in Anspruch genommen wurden. Bestreitet der Kunde die Gespräche tatsächlich geführt zu haben, muss die Telefongesellschaft grundsätzlich die einzelnen zugrundeliegenden Verbindungsdaten vorlegen. Der Kunde kann zwar mit Einwendungen gegen die Rechnung ausgeschlossen werden, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist keinen Einspruch hiergegen erhebt. In diesem Fall ist das Löschen der Einzelverbindungsnachweise für das Unternehmen unschädlich. Dies gilt aber nur, wenn dem Kunden die jeweiligen Rechnungen auch tatsächlich zugegangen sind, was wiederum das Telefonunternehmen zu beweisen hat (OLG Dresden, Urteil vom 25.01.2001 Az.: 9 U 2729/00).


gruß
gunnar
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Talkline schrieb:
Wir haben Ihre Rechnung eingehend überprüft, konnten eine Fehlabrechnung im Verbindungszeitraum nicht feststellen. Die Verbindungen sind an verschiedenen Orten unabhängig voneinander mit denselben Verbindungsdaten erfasst worden. Die Verbindungen sind daher in der abgerechneten Form und Länge geführt worden und konnten eindeutig Ihrem Festnetzanschluss zugeordnet werden. Selbstverständlich sind wir gerne bereit, die technischen Abläufe von einem unserer Netztechniker bestätigen zu lassen, sollte eine gerichtliche Klärung wider Erwarten notwendig sein.

@Wibu:

Ich muss mal ganz blöd fragen: Wann hat Dir Talkline das geschrieben?

Zur technischen Prüfung nach § 16 TKV gibt es in der neueren Rechtsprechung eindeutige Hinweise:
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/aghamburgstgeorg261103.htm

AG Hamburg St. Georg schrieb:
Nach § 16 Abs. 1 TKV ist dem Kunden jedenfalls dann, wenn er Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte erhebt, das Verbindungsaufkommen nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und es ist eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist. Nach der Regelung des § 16 Abs. 1 TKV handelt es sich um eine Einzelfallprüfung, die nach der Erhebung von Einwendungen zu erfolgen hat. Das von ihr mit Schriftsatz vom 18. September 2003 vorgelegte Zertifikat ist keine Dokumentation über eine Einzelfallprüfung.

Damit wird jede Verwechslungsgefahr zwischen der jährlich notwendigen Prüfung der Abrechnungssysteme nach § 5 TKV und der Einzelfallprüfung nach § 16 TKV ausgeschlossen...

§ 16 TKV sagt netter Weise nicht nur klipp und klar, wann die technische Prüfung zu erfolgen hat( nämlich nach der Einwendung und nicht erst dann, wenn der widerspenstige "Kunde" vor Gericht gezerrt werden soll), sondern auch wo:

§ 16 TKV schrieb:
(3) Dem Anbieter obliegt der Nachweis, die Leistung bis zu der Schnittstelle, an der der allgemeine Netzzugang dem Kunden bereitgestellt wird, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet zu haben. Ergibt die technische Prüfung Mängel, die die beanstandete Entgeltermittlung beeinflusst haben könnten, wird widerleglich vermutet, daß die Verbindungsentgelte des Anbieters unrichtig ermittelt sind...

Da die Schnittstelle, an der der allgemeine Netzzugang dem Kunden bereitgestellt wird, regelmäßig außerhalb des Talkline-Netzes liegt, ist eine Bestätigung der technischen Abläufe von "einem unserer Netzwerktechniker", wie Talkline so schön schreibt so viel wert, wie eine eidesstattliche Versicherung der Putze, dass abrechnungstechnisch alles seine Richtigkeit gehabt hat.
 
@Wibu

kleine Ergänzung zum Vorredner:

1) Takline muß im Prüfbericht mindestens angeben welche Anlagen mit welchem Ergebnis geprüft wurden
2) die Prüfung kann letztlich nur die Telekom durchführen, da ja die mangelfreie Leistungserbringung bis zu deiner Telefondose erbracht werden muß.
3) ein lückenhafter Prüfbericht kann im Gerichtsverfahren zB durch Zeugenbeweis ergänzt werden (vgl OLG Koblenz, Urt. v. 14.11.2003, Az. 8 U 824/02 ).
4) Wenn die technische Prüfung gar nicht nachgewiesen wird, dann muß der Carrier den Vollbeweis erbringen, daß ein Verbindungsvertrag geschlossen wurde. (http://www.dialerundrecht.de/urteile2.htm#punktD6)

Counselor
 
Danke an alle,

ich werde mich jetzt zurücklehnen und bis zum Mahnbescheid alle weiteren Schreiben ingnorieren.

An Haudraufundschluss:

Das freche Schreiben von TL wegen des Prüfprotokolls bekam ich Ende März, also lange vor dem Urteil. Das kannte ich bis jetzt gar nicht.


Wibu
 
Hallo Ralf,

dieser jemand waren immer meine Frau oder ich. Noch was:

@ alle

Mir wurde von Fa. Ventelo eine Verbindung zur Nummer 01989xxx berechnet. Wer weiß, was sich dahinter verbirgt?

Gruß Wibu
 
Wibu schrieb:
Mir wurde von Fa. Ventelo eine Verbindung zur Nummer 01989xxx berechnet. Wer weiß, was sich dahinter verbirgt?
Da die Nummer verkürzt ist, es sich jedoch um eine eines "anderen Anbieters" lt. Deiner Telefonrechnung handelt, kannst Du die vollständige Nummer bei Ventelo erfragen. Ventelo selbst ist ein Unternehmen der QSC AG http://www.ventelo.de/
Du wirst damit rechen müssen, dass Ventelo die Nummer auch nur wieder weiter vermietet hat.
Damit sich für die Zukunft Deine Fragen einfacher beantworten lassen, beauftrage doch den unverkürzeten Einzelverbindungsnachweis bei Deinem Telefonprovider und überlege mal, ob nicht eine Sperrung der 0190/0900er Nummern für Deine Haushaltkasse Erleichterung bringt.
 
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