Präventive Abschaltung missbräuchlich genutzter 0900-Nummern ist zulässig

Dieses Thema im Forum 'Recht und Gesetz' wurde von dvill gestartet, 27 April 2010.

Heiko

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  1. dvill Sehr aktiv

    Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 226/10
  2. AW: Präventive Abschaltung missbräuchlich genutzter 0900-Nummern ist zulässig

    Ein Schritt in die richtige Richtung, aber:

    Zitat:
    "Für den Fall des Verstoßes gegen die Anordnungen drohte sie ein Zwangsgeld i. H. v. 1.000,-- Euro an."

    Man schmeißt wieder mit Wattebäuschchen um sich :(

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