Polizeiliche Vorladung

Goblin

Sehr aktiv
Mal eine Frage an die Experten hier. Wenn auf einer Vorladung "ist Ihre Anhörung als Betroffener erforderlich" steht,ist man dann Beschuldigter oder Geschädigter ? Es geht um Leistungskredibetrug
 
Das scheint man noch im Gespräch klären zu wollen. Häufig sprudeln Betroffene dann Belastendes heraus bevor man sie auf ihren Beschuldigtenstatus und das Recht zu schweigen hinweisen konnte.
Wenn Du es nur entfernt für möglich hältst Beschuldigter zu sein, geh halt nicht hin.

Edit: Betroffener ist der Beschuldigte im Bußgeldverfahren, seltsam wenn es um eine Straftat wie Betrug geht
 
Betroffene werden gern solche Zeugen genannt, deren Status noch offen ist.
Das scheint man noch im Gespräch klären zu wollen.
Das sind z. B. solche, auf deren Namen eMailaccounts oder Telefonnummern registriert sind, es sich aber abzeichnet, dass sie womöglich unbeteiligte Dritte sein könnten.

Auf der Vorladung steht eine Telefonnummer - einfach dort anrufen und den Grund erfragen. Danach kann man immer noch entscheiden, ob man hingehen will oder nicht, den Behörden hilft bei der Sachverhaltsklärung oder eben nicht erscheint. Sollte der Beamte nicht mit der Sprache rausrücken wollen, dann erklärt man ihm einfach, dass man das Erscheinen vom Sachverhalt abhängig machen würde. Gern wird dann gesagt, dass das erst vor Ort erläutert werden würde, weil man ja nicht wissen kann, wer da tatsächlich anruft - auch daran sollte man denken.
 
Mit der Bezeichnung "Betroffener" kann daher nur der Geschädigte gemeint sein. Quelle:...
Deine Quelle ist ein einfaches Mitglied eines anderen Forums.
Die Argumentation überzeugt im Übrigen nicht. Wer sagt dass sich der ladende Beamte an die üblichen Bezeichnungen hält. Ausserdem: Wäre der Geschädigte gemeint könnte man ihn auch so nennen oder halt "Zeuge".
 
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