OLG Hamm: "Klingeltöne in Jugendzeitschriften III"

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OLG Hamm: "Klingeltöne in Jugendzeitschriften III" Az: 4 U 2

(Urteil vom 24.06.2004 - Az: 4 U 29/04)

Leitsatz:

In Jugendzeitschriften geschaltete Werbung für Handyklingeltöne, die mittels Mehrwertdiensten downloadbar sind, ist wettbewerbswidrigs, da die angesprochenen Kinder und Jugendliche zum Erwerb der Produkte verführt werden, ohne dass sie sich hinsichtlich der hohen Kosten hinreichend orientieren können.

Das vollständige Urteil findet sich unter:

http://www.mehrwertdiensteundrecht.de/urteile/olg_hamm_klingeltoene_jugendzeitschrift.pdf
 
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