Neue TKG-Novellierung 2005

So sieht leider die Zukunft auus . . .

Blacky schrieb:
Hier können die abrechnenden Diensteanbieter ohne jegliche Kontrolle schalten und walten wie sie wollen.

Damit rechtlich keine weiteren Schwierigkeiten zu erwarten sind, sollen weitere tangierende gesetzliche Rahmenbestimungen im Sinne der mitverdienenden TK-Anbieter "angepasst" werden.
Dies geht deutlich aus einem Kommentar des BITKOM zum Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes unter dem Stichwort Micropayment hervor.

http://www.bitkom.org/files/documents/Entwurf_RDG_09-04.pdf

Wer ist denn einer der größten Beitragszahler (anteilig zum anrechenbaren Fimenumsatz) des BITKOM?

http://www.bitkom.org/de/aktuelles/default_31909.aspx
http://www.bitkom.org/files/documents/050527_BITKOM-Stellungnahme_zum_Entwurf_RDG.pdf
 
Die nächste TKG-Novellierung 2006 kommt bestimmt

Kaum wurde die aktuelle TKG-Novellierung 2005 durch die Neuwahl zu den Akten gelegt, wird im BMWA schon über einen erneuten Anlauf in 2006, jetzt wahrscheinlich unter Stoiber, nachgedacht.
Wahrscheinlich kommt es im 1. Quartal 2006 zur Neuauflage einer überarbeiteten Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV), allerdings mit identischen anbieterfreundlichen Inhalten aus dem bekannten TKG-Artikelgesetz von Juli 2005.
Diese Vorgehensweise nennt man dort freie Marktwirtschaft zur Vermeidung einer Überregulierung bzw. weiter sonst aufgeblähten Bürokratie. Ob die Justiz dann flächendeckend weiterhin mit "Kleinstverfahren" behelligt wird, die dann irgendwann zu Grundsatzentscheidungen heranreifen, trifft dann eine andere öffentliche Kostenstelle.
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=12174
 
Re: Ran an den nächsten Abgeordneten, oder Klappe halten

Jupp schrieb:
Wer also an praktikablen TKG-Änderungen interessiert ist, sollte sofort seine nächst erreichbaren l o k a l e n Abgeordneten (Adresse unter www.bundestag.de) mit Hinweis auf die dringend aufzuarbeitenden Kundenrechte kontaktieren, ...
Was versprichst Du Dir davon?
Ich habe keine Lust irgendeinen Hinterbänkler nebst seiner "Privatsekretärin" zum Wochenende in ein Luxushotel einzuladen, damit er mir überhaupt zuhört.
Um Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen, braucht es finanzstarke Organisationen, die notfalls auch wirksame Druckmittel einsetzen können und v.A. permanent "am Mann" sind.
Dazu gehört auch, druckreife Gesetzesvorlagen in einer positiv stimmenden Umgebung ansprechend und überzeugend (= $) zu präsentieren.
Beispiele von Auto bis Zahnarzt finden sich jede Menge.
Es wird laufen, wie es immer läuft: Die Politik betreibt Auftragsgesetzgebung, deren krasseste Auswirkungen nach Jahren durch Mediendruck und hartnäckiges Prozessieren von Verbraucherverbänden etwas gemildert werden.

Gruß A. John
 
Re: Ran an den nächsten Abgeordneten, oder Klappe halten

A John schrieb:
Jupp schrieb:
Wer also an praktikablen TKG-Änderungen interessiert ist, sollte sofort seine nächst erreichbaren l o k a l e n Abgeordneten (Adresse unter www.bundestag.de) mit Hinweis auf die dringend aufzuarbeitenden Kundenrechte kontaktieren, ...
Was versprichst Du Dir davon?
Ich habe keine Lust irgendeinen Hinterbänkler nebst seiner "Privatsekretärin" zum Wochenende in ein Luxushotel einzuladen, damit er mir überhaupt zuhört.
Um Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen, braucht es finanzstarke Organisationen, die notfalls auch wirksame Druckmittel einsetzen können und v.A. permanent "am Mann" sind.
Dazu gehört auch, druckreife Gesetzesvorlagen in einer positiv stimmenden Umgebung ansprechend und überzeugend (= $) zu präsentieren.
Beispiele von Auto bis Zahnarzt finden sich jede Menge.
Es wird laufen, wie es immer läuft: Die Politik betreibt Auftragsgesetzgebung, deren krasseste Auswirkungen nach Jahren durch Mediendruck und hartnäckiges Prozessieren von Verbraucherverbänden etwas gemildert werden.

Gruß A. John

Soweit das Klischee. Dennoch der Vorschlag von Jupp hat was. Die Wähler nehmen die auch sehr ernst, vielleicht mehr als Du denkst.
Die Lobby-Arbeit von Unternehmen wirkt nur, wenn der Abgeordnete den Eindruck hat, dass er sich, wenn er dem Vorschlag des Unternehmens folgt, nicht gegen seine Wähler stellt.
 
Re: Ran an den nächsten Abgeordneten, oder Klappe halten

Der Jurist schrieb:
Soweit das Klischee. Dennoch der Vorschlag von Jupp hat was. Die Wähler nehmen die auch sehr ernst, vielleicht mehr als Du denkst.
Mag sein, 2 Wochen vor der Wahl vielleicht. Wenn sie mit Blümchen und Handzetteln durch die Fußgängerzone latschen und das blaue vom Himmel herunter lügen.
Dummerweise hatten wir gerade Wahlen und das Wählergedächtnis ist kurz. Aus den Medien, aus dem Sinn.

Der Jurist schrieb:
Die Lobby-Arbeit von Unternehmen wirkt nur, wenn der Abgeordnete den Eindruck hat, dass er sich, wenn er dem Vorschlag des Unternehmens folgt, nicht gegen seine Wähler stellt.
Da kann sich der Abgeordnete ziemlich sicher sein. Der Weg eines Gesetzes durch die Gremien und Ausschüsse über Parlament, Länderkammer und Vermittlungsausschuss ist für Außenstehende derart undurchsichtig, das jeder Beteiligte später sagen kann: Sorry, aber ich hab's versucht, musste mich aber leider der Mehrheit beugen.
Die - im Wortsinne - Verantwortungslosigkeit bezüglich ihres Handelns und die fehlende Amtshaftung auf allen Verwaltungsebenen tragen IMO ganz wesentlich dazu bei, dass Politik und Behörden so nachhaltig gegen Gemeinwohl und Bürgerinteressen handeln können.

Gruß A. John
 
Re: Ran an den nächsten Abgeordneten, oder Klappe halten

Der Jurist schrieb:
Soweit das Klischee. Dennoch der Vorschlag von Jupp hat was. Die Wähler nehmen die auch sehr ernst, vielleicht mehr als Du denkst.
Die Lobby-Arbeit von Unternehmen wirkt nur, wenn der Abgeordnete den Eindruck hat, dass er sich, wenn er dem Vorschlag des Unternehmens folgt, nicht gegen seine Wähler stellt.
Also, ein wenig mehr als Klischee ist es schon. Ich würde soweit gehen, trotz der Vereinfachung, die A. John da bemüht, dass seine Beschreibung der real existierenden Politik verdammt nahe kommt. Und was den Abgeordneten die Wähler gelten, kann man derzeit bei der Regierungsbildung wunderbar beobachten: nämlich nichts. Es geht vor allem um Posten, Macht, Mammon, Partei. Das Volk, die Wähler und deren mehrheitliche Interessen kommen gar nicht vor. Nicht einmal an das Geschwätz des Vortages will man sich bei den Parlamentariern erinnern. Was insgesamt nicht wirklich wundert, angesichts der Tatsache, dass die Realität und die politischen Worthülsen, die seit langem unisono zur angeblichen Zustandbeschreibung verwendet werden, kaum etwas gemein haben.

M. Boettcher
 
Ran an den neuen Abgeordneten, gejammert wird später

Der Jurist schrieb:
Der Weg eines Gesetzes durch die Gremien und Ausschüsse über Parlament, Länderkammer und Vermittlungsausschuss ist für Außenstehende derart undurchsichtig . . . .

Die Aussage ist grundsätzlich nicht falsch, aber einer der Grundlagen wie auch Vorteil einer Demokratie. Es ist immer einen Versuch Wert, wobei die Forderungen kurz und prägnant vermittelt werden sollten und möglicherweise mit einem Textvorschlag (siehe letze Seiten)

http://www.tkrecht.de/tkg_novelle/2003/material/050331_AG-E_Zwischenstatus.pdf

zu verbinden wäre. Weitere Mitstreiter sollten dann allerdings solche Initiativen unterstützten; aber auf keinen Fall den Sachverhalt mit eigenen Worten erneut beschreiben (jede weitere Begrifflichkeit verwirrt nur und dient der Gegenseite oder den Verhinderen als Totschlag- bzw. Bedenkenargument) oder gar an einzelnen Formulierungen mehr oder weniger kleinlich herum mäkeln.

Also packen wirs doch an und kontaktieren den nächst erreichbaren Abgeordneten aus der eigenen Region. Wer nicht Antritt, hat schon verloren. Es ist damit zu rechnen, das die jeweiligen Berichterstatter (d.h. federführende Bearbeiter des Novelleirungsvorgnges) der Parteien neu besetzt werden und somit sich neue Chancen in der Überzeugungsarbeit ergeben.
 
Jetzt aber ran an den eigenen Abgeordneten (MdB)

Jupp schrieb:
Also packen wirs doch an und kontaktieren den nächst erreichbaren Abgeordneten aus der eigenen Region.
Momentan läuft bis zum 31.01.2006 eine öffentliche Anhörungsfrist auf EU-Ebene, mit der Absicht, die national verbindlichen TK-Rahmenvorgaben bis Mitte 2006 zu überarbeiten. Zur ERINNERUNG: Diese Initiative hat erst die Liberalisierung am 01.01.1998 erzwungen.
http://europa.eu.int/information_so.../documentation/public_consult/index_en.htm#re view

Die Bundesregierung (BMWI, Ref. VII) hat in diesem Zusammenhang deutlich erkennen lassen, das aus ihrer Sicht inhaltliche stärkere Regulierungsvorgaben ggf. Durchführungsregeln eigentlich überflüssig sind, da im virtuellen TK-Markt ja das allgemeine Verbraucherrecht ausreicht.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68172

Das bedeutet nichts anderes, dass in der beabsichtigten TKG-Novelle 2006 (die für 2005 ging ja aus Zeitgründen bzw. Neuwahl in die Hose) noch weniger gesetzliche Mindestvorgaben für die Abwicklung und Abrechnung von Mehrwertdienstrufnummer zu erwarten sind.
 
Abzocke im Mobilfunk demnächst legal

Blacky schrieb:
Kaum wurde die aktuelle TKG-Novellierung 2005 durch die Neuwahl zu den Akten gelegt, wird im BMWA schon über einen erneuten Anlauf in 2006, nachgedacht.
Der neue TKG-Novelierungsentwurf 2006 ist da. Gegenüber dem Regelungsansatz 2005 soll jetzt die Mobilfunknutzung von vielen gesetzlichen Auflagen (Einzelentgeltübersicht, Filterungsverpflichtung für Mehrwertdienstsperren bzw . SMS, etc.; jetzt nur noch für Telefon an festen Standorten) entbunden werden.
Höchstgrenzen für Mehrwerttarife sind nur für Premium Services (0900..) vorgesehen. Die restlichen Serviceangebote können ohne Zwangstrennung tarifieren was sie wollen, wobei demnächst sogar Kombinationstarife (Zeit und Ereignis zulässig sein sollen) über die TK-Rechnung eingezogen werden dürfen. Bei einer Realisierung über ein OFFLINE-Billing hat der Kunde am anschluß bzw. Endgerät keine eigene Tarifnachprüfmöglichkeit mehr.
Kommentierungsfrist beim BMWI bis 1.März. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause 2005 verabschiedet werden. Näheres unter
http://www.heise.de/newsticker/meldung/69072
bzw.
http://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/Gesetz/TKG-Aend-2006,property=pdf, bereich=,sprache=de,rwb=true.pdf
 
War es das mit dem TK-Wettbewerb schon ?

Jupp schrieb:
. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause 2005 verabschiedet werden.
.
Wohin die Reise 2006 gehen soll, kann einem EU-Papier des BMWi entnommen werden. Hierbei wird die Telekom als Naturschutzpark angesehen, wobei sich das Ministerium nur noch bei der einseitigen rechtlichen Begünstigung bzw. Förderung der Mobilfunkmonopolisten übertroffen hat:
europa.eu.int

Interessant sind dabei auch die Statements anderer Verbände und Institutionen aus Deutschland, die man in der TKG-Berichterstattung nicht immer so deutlich wahrnimmt.
europa.eu.int
 
Laut BMWi wirtschaftsfreundliche TK-Änderungen 2006

Anonymous schrieb:
Es geht im engeren Sinn nicht um die Beschneidung von Verbraucherrechten, sondern um die Relativierung bestimmter Verfahrensfragen, die im formalen Verbraucherrecht für den Bezug von Waren und deren Berechnung nicht mehr zur Anwendung kommen (können). Neben der Beweisbarkeit sind dies Aspekte wie Prüfung des Angebots, Kontrolle der Lieferung jeder Dienstleistung, aber auch Minderung, Wandlung und ggf. Rückabwicklung.

Auf einer öffentlichen Veranstaltung des BITKOM wird selbst vom federführenden BMWi für die Überarbeitung des TKG nicht mehr bestritten, das die neuen gesetzlichen Regelungen "wirtschaftsfreundlich", d.h. im Sinne der TK-Anbieter ausfallen sollen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/71681
Gleichzeitig sollen auch noch die Mobilfunker von den noch zwingenden Vorschriften aus dem TKG2004, wie z.B. Einzelgesprächsübersicht (weil nicht an festen Standorten), entlastet werden. Über den gleichzeitig verfolgten Rechtsdienstleistungsgesetzsentwurf wird ein Micropayment über Handys rechtlich sauber vorbereitet. Über "frei vereinbare" AGB der Mobilfunkanbieter dürften formale Verbraucherrechte bald nur noch auf dem Papier stehen. Bei einer solchen selektiven Vorgehensweise, von wegen technikneutrale TKG-Regulierung, ist es wahrscheinlich, das bestimte gesetzliche Vorgaben nur noch für die herkömmliche Leitungsvermittlung (Telefondienst) gelten, obwohl inzwischen nur noch NGN- bzw. IP-Netzwerke betrieben werden.
 
AW: Ran an den nächsten Abgeordneten, oder Klappe halten

Anonymous schrieb:
Wer also an praktikablen TKG-Änderungen interessiert ist, sollte sofort seine nächst erreichbaren, d.h. l o k a l zuständigen Abgeordneten (Wahlkreiszuordnung unter www.bundestag.de) mit Hinweis auf die dringend aufzuarbeitenden Kundenrechte im nächsten TKG kontaktieren, damit diese ihre Fachkollegen für die TK-Novellierung mit konkreten Hinweisen näher auf die Pelle rücken.

Es ist schon goldig, wie sich besonders nur die Abgeordneten der jeweiligen Opposition bemühen (ab Seite 23), mehr Licht in die dunklen Absprachen der aktuellen Regierungskoalition zu bringen.
http://dip.bundestag.de/btd/16/012/1601209.pdf
Immerhin ein ernsthafter Versuch im Parlament die Gesamtthematik, wenn auch am unvorteilhaften Einzelaspekt (asynchrone Terminierungsentgelte zu alternativen TK-Netzbetreibern), immer wieder zu hinterfragen. Wir brauchen noch viel mehr solche Aktivitäten unserer Bundestagsabgeordneten. Hier sollten verstärkt die erstrangigen MdB-Mitglieder im Wirtschaftsauschuß kontaktiert werden. http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/mitglieder.html
Mit einem regulatorisch geschützen VDSL-Netz der DT AG wird es ganz schnell mit den altenativen Wettbewerbern, weil kaputtsubventionierte Kampfpreise damit wahrscheinlich, zu Ende sein.
 
Kontaktiert eure lokalen Abgeordneten, oder Klappe halten

Der Jurist schrieb:
A John schrieb:
Jupp schrieb:
Wer also an praktikablen TKG-Änderungen interessiert ist, sollte sofort seine nächst erreichbaren l o k a l e n Abgeordneten (Adresse unter www.bundestag.de) mit Hinweis auf die dringend aufzuarbeitenden Kundenrechte kontaktieren, ...

Am Mittwoch den 17.05. soll das TKG-Änderungsgesetz 2006 vom Bundeskabinett verabschiedet und damit dem Bundestag und Bundesrat finalen Zustimung (Juli 2006 ?) zugleitet werden.
Wahrscheinlich soll den Mobilfunkern vertrags- bzw. entgeltrechtlich noch mehr zu Lasten der TK-Kundentransparenz entgegen gekommen werden. Einschränkende Tarifregelungen gelten überwiegend nur für die Rufnumerngasse o900, nicht aber z.B. für 118xy (Ruf mich an). Da das OFFLINE-Billing nicht einer regelmäßigen Zertifizierung unterworfen werden soll, aber diesbezügliche Tarifkontrollen am Netzzugang (wegen fehlender Signalisierunggrundlage) technisch nicht möglich sind, müssen demnächst endgültig alle TK-Kunden diesbezügliche Angaben in Providerechnungen glauben. Damit dürfte den Abzocken eine neue Spielwiese bereitet werden.
Mit dem § 9a wird der Bundesnetzagentur ein gesetzlich unangreifbares Werkzeug in die Hand gegeben, der Telekom z.B. das Verfügungsrecht bezüglich der Leerrohre aus dem Monopolzeitalter zu belassen, damit diese in 40-50 Ballungsgebieten ihren lokalen Konkurrenten produktrelevant uneinholbar enteilen kann. Durch eine solche finanzielle Bevorzugung (keine Kosten für Verlegemaßnahmen für Glasfaser bis zum KVz) oder nicht mehr kontrollierbare Quersubventionen (für Triple-Play-Tarifkombinationen) und möglicherweise Rückbau bzw. Betriebsaufgabe des heutigen Kupferdoppeladernzuführungsnetzes (faktischer Wegfall der Vorleistungsgrundlage) wird der verbleibende Wettbewerb massiv benachteiligt bzw. geschäftlich im Kern geschädigt. So entfällt dann aber jegliche betriebswirtschaftlich denkbare Wettbewerbsgrundlage für einen weiteren Infrastrukturwettbewerb in der Fläche.
Hier hat die Führung der Bundesnetzagentur seit 9 Jahren durch Verneblung in Verbindung mit aktivem Liegenlassen auch nichts erreichen wollen. Entgegen des Grundgesetzauftrages wird ohne Not das flache Land von der weiteren TK-Entwicklung abgehängt oder muss sich bis auf weiteres mit dem einzig verbleibenden Netzinfrastrukturanbieter begnügen. Einen schönen Gruß an zukünftige Gewerbeparks der Kommunen oder der Industrieansiedlungspolitik der Landräte!
leider kann sich die Bundespolitik bzw. die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses darauf berufen, das sich immer nur Einzelvertreter melden. Das reicht nicht um bei den Regierungsparteien wirklichen Druck zu erzeugen.
 
TKG-Novellierung 2006 im Bundeskabinett verabschiedet

sascha schrieb:
Die Bundesregierung hat jetzt endlich konkrete Schritte unternommen, um Verbraucher künftig besser vor dem Missbrauch von SMS, Abo-Diensten und dubiosen Dialern im Internet besser zu schützen.

Lieber Sascha,
es ist als unglücklich zu bezeichnen, dass aus deinem Einwand
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=40549
http://www.computerbetrug.de/news/060518_01.php
nicht unmittelbar ersichtlich wird, das die Textformulierung im wesentlichen einer Heise Meldung entspricht:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/73250
selbst wenn der Author identisch wäre.
Der Meldungsinhalt erzeugt beim "unwissenden" Leser möglicherweise durch die ersten Sätze den unvollständigen Eindruck, dass hier die Bundesregierung endlich die einseitige Bevorzugung der TK-Anbieter aufgegeben hat. Dies ist Mitnichten der Fall. Es wurde nach etlichen Monaten und Jahren nur den besonders dreisten Fehlentwicklungen entgegengetreten, wobei ein Kabinettsentwurf sicherlich noch kein endgültiges Gesetz darstellt. Hier werden die Verbandsvertreter auf der Anbieterseite sicherlich noch "arbeiten"! Einem Redakteur (ssu) mag man solche plakativen Formulierungen noch nachsehen. Nicht aber einer Hauptschlagzeile in einem einschlägigen Anwenderforum.

Bei den unklaren Entgeltermittlungsvorschriften stehen nicht die preisgüstigen Verbindungsentgelte, sondern die zunehmende Abwicklung von Dienstleistungen und Abrechnungen für TK-fremde Vorgänge im Vordergrund, die mit Beträgen (von rechtlich Dritten) von weit über 100 Euro pro Einzelvorgang (!) in der etablierten Telefonrechnung auftauchen dürfen. Trotz eines neutralen TKG-Ansatzes muss weiterhin eine weitere rechtliche Bevorzugung der nur vier Mobilfunknetzbetreiber festgestellt werden, für die formal immer mehr Ausnahmetatbestände vorgesehen sind, die heute noch geltende Praxis sind.
Allen TK-Anbietern im Festnetz und Mobilfunk ist gemeinsam, das mit der beabsichtigten TKG-Änderung von geschäftlichen oder privaten TK-Kunden jede monatlich vorgelegte Rechnungsforderung zu glauben ist. Bei virtuellen Abläufen, ohne separate Vorgangsbelege oder technisch eigenständige Erfassungsoptionen wie früher (TEKF, D-Kanal-Zählticks), haben die zur Zahlung herangezogenen Teilnehmervertragspartner keine eigene Möglichkeit mehr, besonders höherpreisige Entgeltforderungen inhaltlich wirklich unabhängig nachprüfen zu können. Ersatzweise Abhilfe würde eine gesetzlich zwingende, zeitlich wiederkehrende Zertifizierungsverpflichtung für alle abrechnenden TK-Anbietern schaffen, die aber im Entwurf nicht auf sogenannte Mehrwertdienstoptionen (weil keine reinen Verbindungsvorgänge!) aller Art anwendbar ist. Ähnlich eingeführte "Eichvorgaben" bzw. akzeptierte Grundlagen gelten z.B. für Tanksäulen, Taxameter, gewerblich genutzte Waagen, wobei zahlende Kunden derartiger "Zählgrundlagen" auch noch unmittelbar selbst einsehen könnten.
Formell eingeräumte Netzüberprüfungen nach vorgetragenen Entgeltbeanstandungen beziehen sich nur auf leitungsvermittelnde Sprachdienste (weil Verbindungsentgelte), wobei eine echte Tatsachenfeststellung bei involvierten Netzbetreibern durch plakative Ermittlungsvorgaben (Die zuständige Bundesnetzagentur verweist auf einen gesetzlich konkreterAuftrag) nur über gerichtlichen Instanzen erzwungen werden könnte, der für Betroffene mit erheblichen Beweisproblemen und beachtlichen Vorleistungsaufwendungen verbunden wäre. Bei Volumentarifierungen soll jetzt auch noch das BSI mit einbezogen werden. Nichts gegen das BSI, aber die beabsichtigte Zersplitterung der Verantwortung hat doch Methode. Viel besser wäre z.B. eine Unterstellung der nachrichtentechnischen Fachabteilung, übrwiegend aus dem ehemaligen BAPT in Mainz, direkt unter das Physikalisch Technische Bundesamt (PTB), welches ähnliche Kundengrundlagen im Strom, Wasser- und Gas-Sektor schon bearbeitet. Fatal entwickelt sich im sogenannten OFFLINE-Billing das der anzuwendenden Tarif erst während der Verbindung zu einem völlig unbestimmbaren Zeitpunkt und in einer vorher nicht bekannten Höhe festgelegt werden darf. Eine reine Ansage hilft hier nicht, wenn z.B. ein anderer Tarif in der späteren Rechnung verwendet wurde oder der Grund der Abrechnung nicht nachvollziehbar ausgedruckt wird. Es soll schon vorgekommen sein, dass der Tarif erst nach einnigen Minuten angesagt wurde, aber der gesamte Verbindungszeitraum, also rückwirkend in voller Länge berechnet wurde. Gesetzliche Tarifhöchstgrenzen sollen zudem nur auf eine einzige Rufnummerngasse (Premium-Services 0900) beschänkt werden, die in der Zukunft (!) durch die Bundesnetzagentur in eigener Verantwortung noch weiter nach oben veränderbar würde. Leider sind im Gesetzentwurf nur sehr vage Einzelverpflichtungen (mit wolkigen Ausnahmegründen) enthalten, damit sich TK-Kunden alternativ durch auf Antrag einrichtbare Netzzugangsfilter direkt von Anfang an vor Abrechnungsfehlern, Abzockversuchen bzw. präventiv nicht gewollten Ausgaben schützen können.
 
Ber Bitkom macht sich Sorgen

Anonymous schrieb:
Auf einer öffentlichen Veranstaltung des BITKOM wird selbst vom federführenden BMWi für die Überarbeitung des TKG nicht mehr bestritten, das die neuen gesetzlichen Regelungen "wirtschaftsfreundlich", d.h. im Sinne der TK-Anbieter ausfallen sollen.

Die wirtschaftsfreundliche Tendenz der TKG-Novellierung reicht dem BITKOM als hauptsächlichem Interessenvertreter der Telekom (die anderen sind im VATM aktiv, die externen Dienstleister überwiegend im fst) immer noch nicht.
Unter dem Deckmantel moderner Geschäftsmodelle oder vermeintlicher Kundenbevormundungen möchte der BITKOM im TKG-Novellierungsansatz alle Transparenzregeln für zivilrechtlich unverzichtbare Vertragsgrundlagen gestrichen sehen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75132
Hierbei wird vorsetzlich verdrängt, dass für eine vertrauensvolle Kundenbeziehung ja das separate Legitimierungsverfahren durchaus eine praktikable Alternative darstellt. Aber darum geht es ja gar nicht, sondern um möglichst einfache Vertriebsformen für virtuelle Services, die von anonymen Kunden weder vor Leistungserbringung qualitativ bewertet, naturgemäß nicht rückabgewickelt werden können (wie z.B. beim Kauf einer mangelhaften CD und dementsprechendem Beleg) und bei denen die anfallenden entgelte der Einfachheit halber über die etablierte Telefonrechnung eingezogen werden können.
Das zahlungspflichtige Teilnehmervertragspartner die Rechnungsdetails gerade im OFFLINE-Billing überhaupt nicht mehr nachprüfen können und somit die Beweispflicht umgedreht wird, hat natürlich nur Vorteile für die Anbieter. Es geht hier nicht um die Abrechnung von Cent-Bruchteilen für Verbindungsentgelte (mit einem deutlichen Trend zu FLAT-Tarifen), sondern um nahmhafte Eurobeträge für Einzelvorgänge, deren Zertifizierung bzw. allgemeine Offenbarungsverpflichtung bei der fallbezogenen Entgeltermittlung von allen TK-Anbietern als zu teuer bezeichnet wird.
Wer vor dem Hintergrund einer NGN-Entwicklung und einem angestrebtem Micropayment über TK-Endgeräte (ohne Belege versteht sich!) die Kunden über relativierende AGB-Verpflichtungen von legitimen Rechtsgrundsätzen "befreien" will, sollte sich nicht über Widerstände in der Politik wundern. Insofern scheint ja hier ein gewisses TKG-Engagement im Sinne der betroffenen Bevölkerung erfolgreich zu sein. Hier darf nicht nachgelassen werden.
 
Das TKG kippt zum Vorteil der Anbieter und zum Nachteil des Wettbewerbs in der Fläche

TK-Insider schrieb:
Die wirtschaftsfreundliche Tendenz der TKG-Novellierung reicht dem BITKOM als hauptsächlichem Interessenvertreter der Telekom (die anderen sind im VATM aktiv, die externen Dienstleister überwiegend im fst) immer noch nicht.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75132

Leider hat sich der Bundesrat bzw. die diversen Fachausschüsse nicht ausreichend mit dem Thema befasst. Dmit verbleibt es bei unzureichenden regelungen für TK-Kunden und für einen weiteren Wildwuchs bei den Abzockermethoden. Wenn virtuelle Betrugsversuche besser beweisbar wären, sehe die Sache schon anders aus.
http://www.bundesrat.de/cln_051/Sha...d=raw,property=publicationFile.pdf/359-06.pdf
Weiterhin soll für die DT AG über den §9a TKG-Entwurf eine regulatorische Sonderbehandlung für ihren VDSL-Ansatz zuteil werden, die juristisch kaum mehr zu fassen ist. Damit kann die Bundesnetzagentur hier Prioritäten setzen, leider in die falsche Richtung, ohne sich dafür verantworten zu müssen.
 
Aushungern kleinerer und mittlerer TK-Anbieter ?

Jupp schrieb:
Leider hat sich der Bundesrat bzw. die diversen Fachausschüsse nicht ausreichend mit dem Thema befasst.
Weiterhin soll für die DT AG über den §9a TKG-Entwurf eine regulatorische Sonderbehandlung für ihren VDSL-Ansatz zuteil werden, die juristisch kaum mehr zu fassen ist. Damit kann die Bundesnetzagentur hier Prioritäten setzen, leider in die falsche Richtung, ohne sich dafür verantworten zu müssen.
Langsam entsteht der Eindruck, das die inzwischen erkennbare Vorgehensweise bzw. entstehende Entwicklung in Richtung neuartiger Breitbandtechnologien bzw. NGN-Basiskonzeption auf Basis des neuen TKG-Novellierungsansatzes einer gewissen Logik folgt. Allerdings zum Nachteil sämtlicher kleinerer und mittlerer Netzbetreiber und wobei dadurch ein Oligopol zwangsläufig wird, welches nicht im Interesse der deutschen TK-Kunden sein kann (vgl. dazu auch: http://www.kein-dsl.de/forum/thread.php?postid=12899#post12899). Das haben sich die Strippenzieher im Hintergrund fein ausgedacht und die Führung der BnetzA macht hier auch noch bereitwillig mit! Oder sie hat immer noch keinen Plan wie der Wettbewerb wirklich abäuft, bzw. von den Strippenziehern gestaltet wird.
 
TKG 2006 jetzt im Bundestag; kontaktiert Abgeordnete oder Klappe halten

Wahrscheinlich soll den Mobilfunkern vertrags- bzw. entgeltrechtlich noch mehr zu Lasten der TK-Kundentransparenz entgegen gekommen werden. Einschränkende Tarifregelungen gelten hauptsächlich nur für die Rufnumerngasse o900, nicht aber z.B. für 118xy (Ruf mich an). Da zusätzlich das OFFLINE-Billing nicht einer regelmäßigen Zertifizierung unterworfen werden soll, aber diesbezügliche Tarifkontrollen am Netzzugang (wegen fehlender Signalisierunggrundlage) technisch nicht möglich sind, müssen demnächst endgültig alle TK-Kunden alle Angaben in Providerechnungen glauben. Damit dürfte den Abzockern eine neue Spielwiese zur Verfügung stehen.
Nachdem die Regulierungsverfügung zum entbündelten Breitbandanschluß nunmehr veröffentlicht wurde, verdrängt trotzdem die weitere Diskussion zur endgültigen Formulierung des §9a die eigentlich unverzichtbare inhaltliche Erörterung von verbleibenden Kundenrechten in einer virtuellen Betriebsumgebung. Jedenfalls beschränkt sich im aktuellen Gesetzentwurf im Bundestages einige Regeln nur auf Premiumdienste (0900), allerdings mit tückischen Ausnahmeregelungen. Hier sollte z.B. über Abgeordnete und Ländervertreter noch mehr persönlicher Druck erzeugt werden.
http://dip.bundestag.de/btd/16/025/1602581.pdf
Argumentationshilfen sind ausreichend auf diesen Seiten zu finden!
Parallel angelaufene Aktivitäten auf EU-Ebene zur Stabilisierung zukünftiger Kundeninteressen oder gar Verbesserung formaler Anschluß- oder Netzzugangsbedingungen, als verbindliche Rechtsvorgaben für nationale TKG-Novellierungen, sehen auch nicht besonders vertrauenserweckend aus.
http://ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/tomorrow/roadmap/index_en.htm
Problematisch ist und bleibt eine praktikable Rechnungsprüfung aller vorgelegter Forderungen (auch SMS/MMS), die echten Möglichkeiten zur tatsächlichen Überprüfung aller entgeltpflichtigen Mehrwertdienstleistungen bis hin zum Micropayment, das eigentverantwortliche Erkennen von Abrechnungsfehlern (beileibe keine Ausnahmefälle) oder formal eingeräumte Nachprüfungsverpflichtungen bei den verschiedensten Anbieterkonstellationen sowie der Schutz vor vorsätzlichem oder provoziertem Abzocken (gerade bei immer höheren Entgeltgrenzen von 30 - 50 Euro pro Verbindung oder mehreren hundert Euro bei zukünftiger Kontaktierung eines Offline-Portals).
 
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