missbrauch der primarschule durch pornodialer

schweiz

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liebe leute, guten tag im forum hier

auf der suche nach einer geeigneten antwort, bin ich nun hier gelandet, es scheint der wohl beste ort zu sein, um mit meinen fragen weiter zukommen.

im zuge einer recherche in der schweiz, bin ich auf die internetseite:
hausaufgaben.primarschule-pratteln.?? gestossen.

dazu gilt es zu sagen:
a.) Die Primarschule Pratteln gibt es.
b.) Pratteln ist eine Stadt in der Schweiz
d.) die domain wurde vor einem jahr gelöscht von der schule und gleich von d.... neu gegistriert.

unter hausaufgaben.primarschule-pratteln.ch bietet der herr m... d... einen porno dialer an. (unter anderen subdomain andere sites)

kommt dazu, dass die seite auf hausaufgaben, prüfungen, akad etc suma optimiert ist.

hier wird einmal mehr auf kosten der jüngsten, abgezockt!
die site hatte laut etracker 39714484 besucher bisher gehabt.

wage nicht an den umsatz zu denken, den er damit generiert.

auf jeden fall habe ich mich mit dem rektor der schule in verbindung gesetzt, um diese zu informieren. das rektorat war sehr erstaunt und genervt, zumal mal d... vor monaten untersagt wurde, die domain zu verwenden. scheinbar habe er die domain anfangs vom netz genommen, macht jetzt aber wieder im selben stil weiter.

nun fragt mich die schule, was sie den machen können, welches der wohl beste rechtsweg ist um:

a.) die domain so schnell als möglich zurück zu erthalten?
b.) gegen d... vorzugehen?

1.) gütliche einigung mit d... > unmöglich
2.) schlichtungsverfahren bei der VIPO schau ich als ungünstig an, da dieses von d... angefechtet werden kann und somit switch an dem domainübertrag zurück an die schule gehindert werden kann,
3.) rechtweg, aber welchen ?

kann hierzu jemand evtl. tipps liefern, wie in diesem falle am besten vorgegangen werden soll?

über eure erfahrungen bin ich dankbar.

grüsse der schweizer

[Bitte die NUBs beachten, keine Namen posten. (bh)]
 
Die Domain steht derzeit zum Verkauf und war gerade eben ohne Inhalt. Die Schule hat wahrscheinlich nicht energisch genug ihren Bedarf an der Domain durchgesetzt, weshalb sie immer noch bei MD verblieb. Die Schule hat die Domain (aus welchem Grund auch immer) frei gegeben und wo steht geschrieben, dass diese dann nicht von einem xbelibigen genutzt werden kann? Diese Rechte wegen der Wortschöpfung oder dem konkreten Interesse am Bedarf müsste die Schule mEn zivilrechtlich, mit geeigneten Mitteln, gegen den jetzigen Inhaber durchsetzen - oder, die Domain einfach von ihm kaufen (ist wahrscheinlich günstiger, als einen RA zu beschäftigen, der letzlich wohl auch nichts anderes erreicht) - MD wartet offensichtlich auf eine entsprechende E-Mail von der Seite aus.
Der Wert der Domain richtet sich zuerst nach Angebot und der Nachfrage - außer Acht lassen sollte man aber nicht die Berechnung durch einen unabhängigen Domainbewerter, z. B. hier klicken!. Wenn mir das passieren würde, würde ich jedoch auf die Domain eher verzichten und mir eine neue zu legen - die, um die es hier geht, ist mEn eh ungünsig lang.

Die Sache mit dem Schlichtungsverfahren hat sicher zumindest einen Haken - MD ist für die Schweiz im Ausland - ist so ein Verfahren überhaupt durchführbar? Hat die VIPO hier überhaupt Möglichkeiten? Dann die Bestimmung des Streitwertes, schon allein wegen der Kostennote eines Anwaltes - lohnt das überhaupt?

Was den Zähler betrifft, so lass Dich nicht veräppeln - das sind die gesamten Visits auf allen Seiten von MD und das schon seit mehreren Jahren. Am 26.06.2003, 13:52, lag diese Zahl z. B. bei 6350910.
 
Grundsätzlich genießt eine deutsche Schule für die Domain Namensrechte - da gäbe es nicht viel entgegen zu halten. Ob das für Schweizer Schulen auch gilt, weiß ich nicht.

P.S.: ich habe die "Schule" mit zwei nackten Brüsten auf dem Screen, keine Neutralseite ...
 
Es gibt nicht nur "hausaufgaben", sondern auch "spiele", "anime" "medien" und vielleicht noch mehr. Widerlich.

Ich denke, die Schule sollte die übergeordneten Behörden informieren (Dienstweg) und die sollen rechtliche Schritte einleiten. Denn jener MD kann sich theoretisch alles mögliche domainmäßig unten den Nagel reißen. Wenn es nicht mehr diese Schule ist, dann eine andere. Viele kleinere Schulen wollen oder können sich keine eigene Domain leisten, speziell kleinere Volks-, Grund- oder Primarschulen bzw. verzichten auf einen Webauftritt.
 
Wembley schrieb:
... die übergeordneten Behörden informieren (Dienstweg) ...
Und Du meinst, die haben eine Ahnung, worum es hier tatsächlich geht und vor allem, mit welcher Handhabe soll man gegen ein im Ausland ansässiges Unternehmen vorgehen?
 
Reducal schrieb:
Wembley schrieb:
... die übergeordneten Behörden informieren (Dienstweg) ...
Und Du meinst, die haben eine Ahnung, worum es hier tatsächlich geht und vor allem, mit welcher Handhabe soll man gegen ein im Ausland ansässiges Unternehmen vorgehen?

Da liegst du sicherlich nicht ganz falsch. Aber zumindest gibt es da irgendwo eine Rechtsabteilung. Mit dem Argument, dass es jede Schule treffen könnte, werden die Behörde bzw. die Rechtsexperten sicher hellhörig. Denn rein theoretisch könnte MD oder ein anderer auch so vorgehen: Irgendeine Domain registrieren, und seine Unterseiten nach allen möglichen Schulen benennen. Da die meisten Schulseiten wenig suchmaschinenoptimiert sind (wenn es überhaupt einen Webauftritt gibt), erscheint MD mit seiner (Unter-)Seite in Google auf Platz 1, wenn man gezielt nach einer Schule sucht. Mit diesen Schreckensszenarien könnte man, glaube ich, die Schulbehörden motivieren, hier voll dagegen zu halten.

Die Medien würde das sicher auch interessieren....
 
Mit diesen Schreckensszenarien könnte man, glaube ich, die Schulbehörden motivieren, hier voll dagegen zu halten.
Man müsste damit wohl an die Kultusmisterien herantreten. Ich glaube jedoch dass es dort der Eine auf den Anderen weiterschieben wird. Bis man dann den richtigen hat, vergeht ganz viel Zeeeeiiiiiiiit.
Aber vielleicht kann auch dieser Link weiterhelfen.
www.domain-recht.de (oder ist der kommerziell?)

Dort findet man auch schweizer RAe zu diesem Thema.
 
leute ich bedank mich erstmals, für die reichlichen antworten.

bin gespannt, welchen weg die schule unternimmt, der jurist der gemeinde sei jedenfalls informiert.

ich werde hier weiter informieren.

grüsse schweizer

PS: habe mal einen KK auf die domain gemacht ;)
 
AW: missbrauch der primarschule durch pornodialer

Anonymous schrieb:
bin gespannt, welchen weg die schule unternimmt, der jurist der gemeinde sei jedenfalls informiert.
da sich der Poster nicht mehr gemeldet hat:
http://www.pratteln.ch/de/toolbar/newsarchiv/welcome.php?action=showinfo&info_id=23027
die Domain existiert nicht mehr
dies war die letzte orginale Seite , danach Müll, danach abgeschaltet
http://web.archive.org/web/20040920190858/http://www.primarschule-pratteln.ch/
(webarchive hat oft Probleme...)

j.
 
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