[melango] Vorsicht vor Melango.de, neu: JW Handelssysteme, ab 11/2013 B2B Technologies Chemnitz

Gegen die beiden Geschäftsführer, die übrigens gerade den Namen der Firma gewechselt hätten, werde bereits bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen gewerbsmäßigen Betruges (Az.: 370 Js 12319/08) ermittelt.
und das seit mittlerweile fünf Jahren...
 
Das Amtsgericht Würzburg hat jetzt zweimal gegen Melango geurteilt.
In beiden Fällen habe ich einen Gewerbetreibenden vertreten. Die genauen Gründe (und das Aktenzeichen) finden sich auf meiner Website www.reimers.de , dort Zivilrecht.
 
Jetzt sind wir wieder bei einem meiner Lieblingsthemen! Wenn einer gewerbsmäßig, ein mit Kosten verbundenes Angebot bereit stellt, bei dem nachweisslich (insbesondere dem Anbieter von Gerichten bestätigt) keine Kostenpflicht des Kunden besteht, ist das mMn die Erregung eines Irrtums. Wenn dann aber der selbe Anbieter auf diese nichtige Kostenpflicht besteht, obwohl er weiß, dass dies unrechtmäßig ist, dann macht er sich mMn höchst verdächtig, sich durch Schaden beim Kunden (in Bereicherungsabsicht) einen womöglich rechtswidrigen Vermögensvorteil erreichen zu wollen. Der Gesetzgeber nennt das im StGB auch ganz unkompliziert "Betrug". Die Tatbestandsmerkmale sind womöglich hinreichend erfüllt - aus welchem Grund das nun anscheinend bei den sächsischen Behörden in dieser Form geduldet wird, kann ich persönlich nicht nachvollziehen.
 
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2013/07/mega-einkaufsquellende-amtsgericht.html
Donnerstag, 11. Juli 2013

Mega-Einkaufsquellen.de : Amtsgericht Bremen-Blumenthal weist Zahlungsanspruch von Melango.de gegen Privatperson zurück
Nachdem schon das Amtsgericht Neuss mit Urteil vom 08.01.2013 zum Az.: 101 C 4710/12 entschieden hatte, dass der Melango.de GmbH gegenüber einer Privatperson keine auf eine Mitgliedschaft zu gründende Forderung zusteht, hat nun auch das Amtsgericht Bremen-Blumenthal mit Urteil vom 21.06.2013 zum Az.: 45 C 1233/12 einen Zahlungsanspruch für die angeblich vertragliche Nutzung der Website www.mega-einkaufsquellen.de verneint.
 
Die 10 Gebote.png


Fundstelle: Klick
 
Werben mit kostenfreien Standardzugang,nach Anmeldung erhält man eine Rechnung 292€ und bei Nichtzahlung wird mit Inkasso gedroht.

Also wer in die Falle schon getappt ist,nicht zahlen und auf einen ev. Mahnbescheid warten.

Guten Spätabend,

bin als Gewerbetreibender in 2012 selbst Opfer der Abofalle melango.de geworden,
habe der Zahlungsaufforderung per Einschreiben-Rückschein mit der Begründung widersprochen, dass ich ein Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages bestreite.
Daraufhin folgten die bekannten Mahnungen und Kulanzangebote bis letztlich hin zur Bitte um
Überweisung der angeblich angefallenen administrativen Kosten in Höhe von EUR 25,00.
Natürlich habe ich nicht mehr reagiert und auch nichts bezahlt.
Mit 1. Mahnung des dubiosen Inkassounternehmens Solvenza24 GmbH (Nachfolgerin des ebenfalls dubiosen Inkassounternehmens DIG) vom 11.07.2013 wurde ich jetzt aufgefordert, bis zum 18.07.2013 eine Forderung von insgesamt EUR 352,43 auf das Konto bei der Sparkasse Bad Kissingen zu begleichen. Dieser Aufforderung bin ich natürlich ebenfalls nicht nachgekommen und habe die Solvenza24 GmbH am 15.07.2013 aufgefordert, mir spätestens bis gestern, 29.07.2013, mitzuteilen, welche persönlichen Daten über mich gespeichert sind mit der weiteren Aufforderung, diese Daten zu löschen und mir dies zu bestätigen. Nichts ist bis heute passiert! Werde daher jetzt den Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen einschalten. Weiterhin habe ich alle mir bekannten
Banken der JW Handelssysteme GmbH und der Solvenza24 GmbH angemailt und auf die Machenschaften dieser Unternehmen hingewiesen. Fast durchweg haben mir die betreffenden Banken mitgeteilt, dass man die Geschäftsbeziehungen zu diesen Unternehmen entweder bereits beendet hat oder aber die Handlungsoptionen bereits prüft. Die Kripo, Chemnitz, habe ich ebenfalls schriftlich über die Vorgänge informiert.
Ein Tipp noch: die AGB der Mega-Einkaufsquellen bzw. Melango beinhalteten den Hinweis, dass man unmittelbar nach Registrierung bzw. Anmeldung eine Bestätigungs-Email erhielte. Diese habe ich nie erhalten und sehe schon aus diesem Grund das Nichtzustandekommen eines gebührenpflichtigen Vertrages an!
Gute Nacht!
 
Natürlich habe ich nicht mehr reagiert und auch nichts bezahlt.
Gut so, weiter so!
Werde daher jetzt den Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen einschalten.
Wozu dasss denn? Die Solvenza ist ein (wahrscheinlich) ein vom zuständigen AG-Präsidenten zugelassenes Inkassounternehmen. Die Melangonier haben eine Forderung, von der sie ausgehen dürfen, dass die womöglich berechtigt ist. Nun geben die diese Forderung mit den notwendigen Bestandsdaten an das Inkasso ab - wo soll hier der Datenschutz berührt sein?
Die Kripo, Chemnitz, habe ich ebenfalls schriftlich über die Vorgänge informiert.
Die kennen das Problem doch schon zum Säue füttern! Gerade in deinem Fall wird die StA Chemnitz wahrscheinlich auf die zivilen Belange verweisen. Du hattes angegeben, dich als Gewerbetreibender angemeldet zu haben. Die Klärung, ob die dadurch ausgelöste Forderung zu recht besteht oder nicht, ist in deinem speziellen Fall nicht die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.
bin als Gewerbetreibender in 2012 selbst Opfer der Abofalle melango.de geworden,
habe der Zahlungsaufforderung per Einschreiben-Rückschein mit der Begründung widersprochen, dass ich ein Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages bestreite.
Du bist Gewerbetreibender und hattest dich angemeldet. Pass auf, mit wem du was schreibst, denn die Melangonier klagen von sich aus anscheinend nicht wenig. Außerdem verbuchen sie tatsächlich nicht nur negative Ergebnisse, ganz im Sinne des jeweiligen Gemütszustandes eines bearbeitenden Zivilrichters.
 
Die Solvenza ist ein (wahrscheinlich) ein vom zuständigen AG-Präsidenten zugelassenes Inkassounternehmen. Die Melangonier haben eine Forderung, von der sie ausgehen dürfen, dass die womöglich berechtigt ist.
Dann waren die vielen Hundertausend Forderungen der Nutzlosbranche in den letzten 8 Jahren dann auch "womöglich" berechtigt? Sehe ich nicht so.

Diese bestimmten Inkassoklitschen gibt es doch nur wegen den Nutzlosen und das sind auch die einzigsten Kunden und wenn es welche aus dem gleichen Firmenkomplex sind.
 
...dann auch "womöglich" berechtigt? Sehe ich nicht so.
Der Insider hat das sicher bewusst zweischneidig dargestellt. Fordern kann jeder was er will, ob die Forderung aber berechtigt ist, wäre erst noch zu klären. Es gibt Gerichte, die entscheiden pro und andere in einer ähnlich gelagerten Sache contra. Die Chemnitzer nehmen für sich in Anspruch, rechtmäßig die Forderung erheben zu dürfen, nachdem sich der Gewerbetreibende W.Hecki1946 offensichtlich tatsächlich angemeldet hatte. Ob dem aber letztlich wirklich so ist, müsste erst noch festgestellt werden.

Man beachte - die meisten Leute hier im Thread sind entweder Privatpersonen oder leute, die sich sicher sind, sich eben gar nicht angemeldet haben zu wollen. Beim Hecki ist das ein bisschen anders.
 
Der Insider hat das sicher bewusst zweischneidig dargestellt. Fordern kann jeder was er will, ob die Forderung aber berechtigt ist, wäre erst noch zu klären. Es gibt Gerichte, die entscheiden pro und andere in einer ähnlich gelagerten Sache contra. Die Chemnitzer nehmen für sich in Anspruch, rechtmäßig die Forderung erheben zu dürfen, nachdem sich der Gewerbetreibende W.Hecki1946 offensichtlich tatsächlich angemeldet hatte. Ob dem aber letztlich wirklich so ist, müsste erst noch festgestellt werden.

Man beachte - die meisten Leute hier im Thread sind entweder Privatpersonen oder leute, die sich sicher sind, sich eben gar nicht angemeldet haben zu wollen. Beim Hecki ist das ein bisschen anders.

Nur noch soviel dazu:
das Amtsgericht Mönchengladbach in einer Feststellungsklage eines Verbraucher am 16.07.13 unter (Az. 4 C 476/12) geurteilt, dass selbst bei angemeldeten Unternehmern kein
Vertrag zustande gekommen wäre. Im Übrigen nochmals der Hinweis auf die AGB § 2(Vertragsabschluss und Lieferung) der Mega-Einkaufsquellen.de, wonach die Anbieterin den Nutzer unverzüglich über die Annahme des Angebotes per E-Mail informiert. Da ich diese Bestätigungsmail niemals erhalten habe, kann m.E. auch kein Vertrag zustande gekommen sein.
Weiterhin zur Kenntnis: die Kripo Chemnitz teilte mir heute telefonisch mit, dass man meine Darstellungen über die Machenschaften der Mega-Einkaufsquellen.de, jetzt J.W. Handelssysteme GmbH, als Anzeige eines Offizialdeliktes angenommen hat und man mir das in den nächsten Tagen schriftlich bestätigen wird.
Nur Mut Jungs!
 
Dann waren die vielen Hundertausend Forderungen der Nutzlosbranche in den letzten 8 Jahren dann auch "womöglich" berechtigt? Sehe ich nicht so.

Diese bestimmten Inkassoklitschen gibt es doch nur wegen den Nutzlosen und das sind auch die einzigsten Kunden und wenn es welche aus dem gleichen Firmenkomplex sind.

Bei der Solvenza24 GmbH handelt es sich nach meinen Recherchen um ein vor einigen Monaten gegründetes Nachfolgeunternehmen des inzwischen liquidierten "Inkassounternehmens" DIG Deutsche Internetinkasso, dessen ehemaliger "Prokurist" Michael Burat, nach meinen Recherchen in den entsprechenden Foren, bereits zweimal wegen teilweise schweren Internetbetruges rechtmäßig verurteilt wurde.
Lasst Euch doch nicht verrückt machen!
 
Hecki, WIR lassen uns bestimmt nicht verrückt machen. Nur unser Kenntnisstand was schon alles passiert ist dürfte etwas umfangreicher als Deiner sein. Und aufgrund dessen erfolgen unsere Warnungen auch wenn die einem Neuling nicht immer gleich eingängig sind.
Z.b. die Urteile die Du zitierst sind allesamt Amtsgerichtsurteile die absolut nicht bindend sind. Eine Stadt weiter kanns grad anders aussehen. Erst ab OLG tritt eine gewisse Bindungswirkung für andere OLGs ein.
Insofern - Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
 
Hecki, WIR lassen uns bestimmt nicht verrückt machen. Nur unser Kenntnisstand was schon alles passiert ist dürfte etwas umfangreicher als Deiner sein. Und aufgrund dessen erfolgen unsere Warnungen auch wenn die einem Neuling nicht immer gleich eingängig sind.
Z.b. die Urteile die Du zitierst sind allesamt Amtsgerichtsurteile die absolut nicht bindend sind. Eine Stadt weiter kanns grad anders aussehen. Erst ab OLG tritt eine gewisse Bindungswirkung für andere OLGs ein.
Insofern - Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Ooch Leute,
bin schon lange Kaufmann, habe gewisse Kenntnisse über Vertragsabschlüsse und bin, muss ich gestehen, dennoch reingefallen.
Aber, wenn ein Unternehmen die eigenen AGB (§2 VERTRAGSABSCHLUSS UND LEISTUNG), die ja Grundlage des Geschäftes und damit der angeblichen Verträge sind, nicht erfüllt,
ist es allein aus diesem Grund nicht zu einem rechtsgültigen Vertragsabschluss gekommen; der Abschluss fehlt!
Da bin ich ganz cool!
 
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