"Lotto"abzocke per Telefon

AW: "Lotto"abzocke per Telefon

Nein die Infos mit der AGB's hab ich ausm internet, die haben da ein schreiben und da steht es drinn

Ist trotzdem Unfug

weil nachher buchen die was ab und es heißt ja sie sind ja einen vertrag eingegangen etc

Ein ungültiger Vertrag wird auch durch Zahlen nicht gültig

Ich mein, es fängt ja schon da an, dass gelogen wurde im Sinne von "Im Auftrag von Otto" etc. Das stimmte ja schon nicht

Warum hat dein Vater nicht einfach aufgelegt statt sich mit diesen Quatschköppen zu unterhalten ?
 
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Naja er ging davon aus, er hätte eben von Otto nen Gutschein bekommen und wollte den eben dann für meine Mum auch haben ^^.

Und nem geschenktem Gaul schaut man nicht ins Maul....
 
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Warum sollte ein Versandhaus was verschenken ? Spätestens da sollte man hellhörig werden

Kann man bei 1&1 überhaupt über die Telefonrechnung bezahlen. Geht das nicht nur bei der T-Com ? War das Handy oder Festnetz ?
 
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Wieso nicht? Treue Geschenk. Find ich nicht unbedingt was ungewöhnliches.

Ähm ich hab keine Ahnung. Das war ja auch so meine Frage, ich habe nur gelesen bei Vodafone sei das möglich.

Also meinst du einfach nichts mache und warten was passiert?
 
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Hier sehe ich das nächste Problem. Bei der Telekom kann man diesem Posten problemlos widersprechen, aber andere Anbieter stellen sich da meines Wissens nach quer. Die bestehen darauf, dass man die Rechnung insgesamt bezahlt und man dann selbst zusehen muss, wie man sein Geld wiederbekommt.
 
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Wenn es echte Beträge anderer Anbieter sind gibt es auch bei anderen Netzbetreibern keine Probleme. Völlig anders ist das aber im Mobilfunkbereich, da werden aber auch keine echten Beträge anderer Anbieter sondern aufgekaufte Drittanbieterforderungen eingefordert.
 
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....im Mobilfunkbereich, da werden aber auch keine echten Beträge anderer Anbieter sondern aufgekaufte Drittanbieterforderungen eingefordert.
Wie vereinbart sich das dann eigentlich damit, dass z. B. O2 Drittanbieterforderungen nicht von vornherein auf Kundenwunsch blockiert?

@ all, unter welchem §-Hinweis kann man eigentlich die Zahlung für Buchungen von Drittanbietern verweigern? Was sagen TKG & Co. dazu? Hat da jemand eine Fundstelle parat?
 
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Passt doch wunderbar. Die Mobilfunker sind durch nichts als die eigene Gier gezwungen für sog. "Drittanbieter" Beträge einzufordern. Weil Mobilfunker den Mist vorfinanzieren (indem sie die Forderungen aufkaufen) beharren sie auch auf Zahlung um den eigenen Einsatz und den eigenen Beuteanteil wieder reinzuholen. Wenn dann der Müll vorher geblockt werden könnte machen die sich doch das Geschäft kaputt.
 
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Halle - Saale | HallAnzeiger - Verbraucherschutz
Gesetzgeberische Eile ist mit Blick auf die Fälle auch noch aus einem weiteren Grund dringend geboten: Werber und ihre Auftraggeber im Hintergrund sind nicht nur skrupellos, sondern auch sehr erfinderisch, um arglosen Menschen mit Hilfe des Telefons das Geld aus der Tasche zu ziehen. So rechnet beispielsweise die Firma "Telomax GmbH" 9,90 Euro pro Woche per Telefonrechnung ab. Dabei beruft sich die Firma darauf, dass die Angerufenen einem fernmündlichen Vertragsschluss zugestimmt hätten und die wöchentliche Geldabbuchung somit rechtens sei. "Eine Pflicht zur nachträglichen Bestätigung des Angerufenen würde diesem Gebaren sehr schnell ein Ende setzen, weil ein Unternehmen wie Telomax diese Zustimmung als Beweis für den Vertragsabschluss vorweisen müsste", erläutert die Verbraucherschützerin.

Bis sich das rechtlich durchgesetzt hat, reicht es nicht mehr aus, nur vorsorglich private Kontoauszüge auf eventuelle Abbuchungen hin zu überprüfen. Auch die Telefonrechnungen müssen sorgfältig gecheckt und im Zweifelsfall reklamiert werden.
 
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Zeitung Westfalen-Blatt : Startseite
Da 40 Prozent der Lastschriften von Kontoinhabern für ungültig erklärt und somit zurückgebucht wurden, beendete die Sparkasse Paderborn im Mai 2009 die Geschäftsbeziehung.

Danach wechselte das Trio zum Bankverein Werther. Da der Bankverein trotz der hohen Quote von 40 Prozent Rückbuchungen die Geschäfte weiter abwickelte, gerieten auch Verantwortliche der Bank in Verdacht. Gegen mehrere Verantwortliche des Bankvereins Werther werde wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug ermittelt, sagte P.
 
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Dann ist der Weg zur Afendis Payment Solutions AG ja nicht mehr weit! Kann es sein, dass da jmd. deren Beteiligung nicht erkannt oder vergessen hat zu erwähnen?
 
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Gewinnspielmafia: Volksbank Remscheid-Solingen zahlt Brigitte D. als Erbin knapp 4.000 EUR zurück | Gewinnspiele
Die Volksbank Remdscheid-Solingen zahlte im Herbst 2010 nach Einschaltung der Kanzlei Richter Berlin der Erbin eines langjährigen Kunden sämtliche seit Jahren von diversen Gewinnspielfirmen per Lastschrift abgebuchten Beträge zurück.

[...]

Sämtliche unberechtigte Lastschriften wurden zurückgegeben und auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten weitgehend ausgeglichen.
 
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Schulden durch Telefonabzocke
Ich bin Bankkaufmann und habe bei meiner Bank gerade den Lastschrifteingang stichprobenartig nach einschlägig bekannten Gewinnspielfirmen durchsucht. Bei insgesamt 13 Konten bin ich fündig geworden. Jetzt nehmen wir Kontakt mit den betroffenen Kunden auf, um von Ihnen einen Auftrag zur Rückbuchung der unberechtigten Lastschriften zu erhalten.
Mehr davon.
 
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Vorbildlich, leider aber eine der ganz seltenen Ausnahmen. Wir kennen Fälle, wo die Banken den geplünderten Senioren dann auch noch "einen günstigen Kredit" empfiehlt, damit auch ja das Girokono wieder gedeckt ist und die Abzocke weitergehen kann. Auf die Idee, den merkwürdigen Abbuchuingen bei dem alten Menschen einmal auf den Grund zu gehen, kommen die so überhaupt nicht.
 
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Kanzlei Richter schrieb:
Nun, das Landgericht Bonn wird vermutlich bald darüber zu entscheiden haben, ob die Mitteilung solch hochpräziser Angaben zur Person eines Lastschrifteinreichers gegenüber dem Kunden wie etwa das Kürzel "PRO-MEDIA" oder "OGS 200" oder "TOP3 GEWINN" im Sinne der bankrechtlichen Informationspflichten wirklich hinreichend ist. Hier bestehen jedenfalls ganz grundsätzliche Zweifel, dass ein Bankkunde allein mit derartigen Fantasienamen und eventuell beigefügten Telefonnummern oder Internetadressen abgespeist werden darf, zumal manche Banken in der Vergangenheit selbst solch dreiste Angaben zum Auftraggeber wie "Fehlender Auftraggebername" durchgewinkt und gebucht haben.
Passend dazu die Frage nach OGS 200? Was soll das sein? Tante Google hilft da weiter, z. B. hier: OGS-200
Walbeck bei Antispam schrieb:
Wieder ein Schreiben von einem der üblichen Gewinnspieleintragungsdienste, der sich in einem Mail Boxes Etc.-Postfach in Berlin versteckt.

OGS-200
Rosa-Luxemburg-Str. 15
Unit 233
10178 Berlin
Tel: 018053675840
Fax: 018053675849
(0,14€/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise ggf. abweichend)

Veranstalter:
Protell Media Ltd.
GF E.Y.
Karanfil Sok.No 42 Kat:3
06421 Kizilay/Ankara

Da fallen Kontoauszüge auf, wo auch die passende Domain der türkischen PROTELL MEDIA Ltd. Sti genannt wird: ogs-200.com.

Und wer zieht von den Konten der Betroffenen ein? Natürlich ein gelegentlich verdächtiges Münchener Unternehemen in der Marsstraße über ihren Werther Bankverein! Bleibt zu hoffen, dass die StA Bielefeld den Tümpel irgend wann mal austrocknet, denn wenn die es nicht tun, machts womöglich keiner!

Wenn nun hier jemand maulen sollte, sollte er sich erst einmal die Frage gefallen lassen, warum man diesem Geschäft (angeblich) ausländischer CallCenter bei hilft. Seriös ist was anderes!
 

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http://www.verein-vpt.at/index.php/AT/27_27/News.html?pg=5&detail=69
Jetzt bekommen auch österreichische Konsumenten ein Schreiben eines in Deutschland ansässigen Rechtsanwalt M. B.,

der für eine Firma Global Factoring Inc. (Global Factoring Inc., per Adresse 9 Pelican Drive, Road Town, Tortola VG 1110, British Virgin Islands ) eine Forderung einzutreiben versucht, weil angeblich eine Lastschrift von der Bank der Konsument_innen nicht durchgeführt wurde.

In dem Schreiben wird behauptet, dass im Jahr 2009 oder 2010 eine telefonische Zusage über die Teilnahme an einer Lotto-Spielgemeinschaft erfolgt ist. Für die Bezahlung des monatlichen Spielbeitrages von 79 Euro wäre dabei die Abbuchung vom Konto vereinbart worden.

Mehr zum Anwalt: http://www.verein-vpt.at/index.php/AT/27_27/News.html?pg=0&detail=77
 
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