Können unberechtigte Forderungen als Nötigung ausgelegt werden

opfernicht

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Ich bin kein Jurist, aber der Vergleich interessiert mich: ich gehe in die Nachbarschaft herum, und fordere von allen Geld an, aus irgendeinem erfundenem Grund. Irgendwann ein Doofer bekommt genug Angst (weil ich die Forderung ernsthaft mache), und zahlt. Kann mich dann niemand aufhalten?
 
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Kann mich dann niemand aufhalten?
Wenn es ohne Gewaltanwendung geschieht, wer sollte es sein? Ist exakt dasselbe im WWW:
Man schätzt dass ca 30% aus Angst oder Unwissenheit zahlen. Dies ist den Strafverfolgungsbehörden
bekannt. Unternommen oder eingeschritten wird nicht, im Gegenteil Verfahren wurden eingestellt.

Kannst dich bei der STA Fulda erkundigen...

Du hast aber die Möglichkeit selber aktiv zu werden, Stichwort: negative Festellungsklage
(wie oft ist das hier schon geschrieben worden und wie wenige haben den Mumm etwas
selber zu tun, immer nach der Obrigkeit schreien, aber selber nicht aktiv werden)
 
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Wenn es ohne Gewaltanwendung geschieht, wer sollte es sein?

Nötigung muss aber nicht mit Gewaltanwendung geschehen:

"Die Nötigung ist ein "offener" Tatbestand, bei dem die Rechtswidrigkeit nicht durch die Erfüllung des Tatbestands indiziert wird, sondern gesondert festgestellt werden muss, da die Drohung mit einem empfindlichen Übel allein sozialadäquat sein kann (Beispiel: Der Gläubiger droht damit, Klage zu erheben, wenn nicht gezahlt wird). Da jegliches Verhalten, das psychischen Zwang ausgeübt, tatbestandsmäßig ist, muss zusätzlich die Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StGB festgestellt werden. Die Verwerflichkeit ist aber in der Regel schon immer dann gegeben, wenn ein körperlicher (also physischer Zwang) ausgeübt wird." (s. Wikipedia)
 
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Dein Vertrauen in die deutsche Justiz scheint ungebrochen, trotz der IMHO alles andere als
Vertrauen erweckenden Vorgehensweise der STA Fulda bei diesem Unternehmen und
der STA Frankfurt bei den Gebr.S, bei denen man sich in beiden Fällen nicht mal zu einer Anklageerhebung
wegen des vergleichsweise "harmlosen" Straftatbestandes Betrug durchringen konnte.
Ob es zu Verurteilungen gekommen wäre, steht dabei ohnehin auf einem anderen Blatt.
Wenn deine Interpretation bzg. Nötigung z.B. auf den Bereich Internetabzocke zuträfe,
müßte der ganze Verein vor Gericht gezerrt werden. Nur bin ich Realist und kein Wunschdenker.
So sehr mir das gefallen würde, so wenig sehe ich dafür Erfolgschancen. Von Politik
und Justiz im Stich gelassen, bleibt nur der Weg der Eigeniniative wie der von Girgel und Geisterfrank.
(Stichwort negative Feststellungsklage) und eben Aufklärung, bis es auch der letzte User
begriffen hat, dass es durchaus rechtsfreie Räume gibt, vor und in denen man
sich selber schützen muß.
Traurig aber brutale Realität, alles andere ist illusionäres Wunschdenken.
 
Theoriediskussion

Traurig aber brutale Realität, alles andere ist illusionäres Wunschdenken.
Ich habe hier irgendwo diesen Satz aus dem dänischen Teil der Studie zum Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern zitiert, wonach es illegal ist, bei Betroffenen den Eindruck zu erwecken, es bestünde eine Zahlungsverpflichtung, wenn dies nicht der Fall ist. Das müsste man seinem zuständigen Bundestagsabgeordneten mal zukommen lassen mit der Bitte um Stellungnahme.
siehe
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=199364&highlight=invoice#post199364
Immerhin steht das nicht irgendwo, sondern in einer vom Bundesministerium in Auftrag gegebenen Studie, in der MCMultimedia sogar als Beispiel dient (siehe link oben)

The judgment stated that it is beyond dispute that Nordic Media had billed consumers on the basis of caller ID information alone. This, however, was not sufficient to establish the identity and the age of the User of the phone sex services, and that text boxes are little useful when people can easily proceed despite being under age. No prior agreement was made between the Content Provider and the User concerning the use and terms of the services for which Nordic Media had been charging. Nordic Media had thus
acted contrary to the principles of good marketing practise, as set forth in section 1 of the Marketing Practises Act, by billing consumers without having the legal right to do so. The Court agreed that an invoice is misleading when it leaves a subscriber with the impression that he or she is obliged to pay even if this is not true.
The billing concept was thus also found in breach of section 2 of the Danish Marketing Practises Act concerning misleading advertisement.
(Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
http://www.bmelv.de/nn_760478/DE/02-Verbraucherschutz/BerichteForschungsprojekte.html__nnn=true
hier: "Dänische Vergleichsstudie: The Abuse of Premium Rate Services to the Detriment of Consumers (engl.)")
 
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Solche Studien dienen als Ersatzhandlung, Augenwischerei und fromme Rechtfertigung für Nichtstun.
Das müßtest gerade du doch am besten wissen. Meine Rede war von Realiät, nicht von Wunschdenken.

Es ist absolut kontraproduktiv hier, eine unrealistische Erwartungshaltung aufzubauen und damit die Eigeniitiative zu untergraben und zu lähmen.

Was du anbringst, kannst du deinem Bundestagsabgeordnten erzählen.Die STAs interessiert es eh nicht.
 
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Ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt, Kontaktaufnahme mit dem zuständigen MdB (der in meinem Fall sogar im passenden Ausschuß sitzt!) sehe ich nicht als "Ersatz" für den Versuch, auch auf anderer Ebene zu versuchen, dagegen vorzugehen. Aber in Dänemark wurde das gesamte Geschäftsmodell gekippt. Das in Deutschland auch anzustreben, ist nicht kontraproduktiv und unrealistisch - und läuft nur über den Gesetzgeber oder über Klagen der Verbraucherzentralen (wie in Dänemark gezeigt).
Ich sehe keinen Grund, warum es in Deutschland anders sein sollte als in unserem nachbarland. Genau die Erklärung dieses Unterschiedes würde ich mir von einer Anfrage beim MdB versprechen.
P.S.: "Unser" MdB hat Post :)
 
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