Kinder und Spielepässe etc über 0900 - war "Nun hat es uns auch Erwischt!!!"

ich habe den selben Fall.
ich bin auf Insolvenz und vor 2 Monaten habe ich die erste Rechnung und dann ein Monat später noch eine, bekommen. Meine Tochter hat die selben Internetseiten besucht ( 0900-Nummer ).
ich würde gern wissen ,welche folgen das bei Ihnen hatte und wie das geendet hat?
 
Hallo!
Bei uns ist im Moment ruhe . Im Januar hatten wir noch einmal ein Schreiben von den Anwälten Schönberger&Partner die auch einen sehr zweifelhaften Ruf haben. Allerdingst ging es jetzt nur noch um First Communication GmbH und mittlerweile die Summe von 344,70€. Sollten wir bis zum 27.01. nicht gezahlt haben werden sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.Wir haben wie bisher nichts gemacht ,einfach ignoriert.Schliesslich gab es einen Widerspruch von unserer Seite aus. Nun ist mir zu Ohren gekommen das Acoreus collection servieces Insolvenz beantragt haben und eine andere nette Firma das ganze Übernommen hat, nun einen Druck macht.
Also mal sehen ob noch was kommt.
lg
melli
 
Na ja Du weißt doch, nach Kabinett kommt Spätlese und dann die Trockenbeeren ...
... beim Inkasso ist die Qualitätsabstufung umgekehrt ...
Und es folgt dann noch ist die Notlese der schimmligen Rosinen
 
Hallo,
bin gerade auf diese Seite gestoßen, weil ich auch eine Rechnung der first Communication vor mir zu liegen habe, die ich wohl meiner Tochter zu verdanken habe. Wie ist die Geschichte ausgegangen? Bei mir handelt es sich derzeit um 121 Euro.
VG, Wolf
 
Hallo!
Wir haben seit Januar diesen Jahres von denen nichts mehr gehört.Acoreus Inkasso wollte ja das Geld eintreiben,sind nun aber in der Insolvenz so viel ich weiß.
Ich habe einfach mit einem Schreiben der Verbraucherzentrale Einspruch eingelegt ,damit war von meiner Seite aus alles getan.Nun hätten die ja Beweise liefern müssen aber ausser Drohungen das es sehr Teuer für uns wird wenn wir nicht Zahlen,und Neu-Aufrechnungen,Ratenangebote,letzte Mahnung und einem Schreiben von einem auch im Net sehr bekannten Anwalt ist nichts mehr gekommen.Man hat zwar die ganze Zeit ein ungutes Gefühl ,aber solchen Betrügern Geld in den Rachen werfen ist auch nicht Richtig.Ich finde es eine Sauerei das dies über Spielseiten für Kinder schnell mal passieren kann das man mit solchen *Unternehmen * zutun bekommt. Bei uns sind alle schlechten Rufnummern gesperrt,damit so ein Mist in Zukunft nicht mehr passsieren kann.Allerdingst war bei uns auch eine Freundin meiner Tochter nicht ganz Unschuldig an der ganzen Sache.Sie hatte irgendwann die E-Mailadresse unserer Tochter mitbekommen und hat sich damit bei verschiedenen Seiten angemeldet.Tja und meine Tochter hatte die ganze Schuld auf sich genommen weil die besagte Freundin zu Hause sonst Ärger bekommt. Echt Klasse so sozial Eingestellt zu sein,nur leider hatten wir dadurch den ganzen Stress und meine Tochter hat das ganze erst vor ein paar Wochen erzählt.:mad:
lg
melli
 
Wie sieht denn so ein prüffbericht § 45 aus würde mich interessieren

Ich habe auch von der Fa First Communikation eine rechnung erhalten Und habe es widerruffen und Den Prüffprotokol nach §45 TKG von der Telekom verlangt aber sie sagten wir machen so was nicht.
 
Laß Dich nicht abspeisen, da hast Du einen Rechtsanspruch drauf.
Fordere beide Unternehmen - schriftlich per Einschreiben/Rückschein - auf Dir dieses Prüfprotokoll zu erstellen.
 
Das Prüfprot muß der vorlegen der den Anspruch behauptet. Bei den Beträgen anderer Anbieter ist die Telekom raus, der "andere Anbieter" muß vorlegen.
 
Hallo !!!
So heute nach mehr als einem Jahr haben wir eine Mail erhalten von dem Nachfolger des Inkassoladens Acoreus .Dieses Coeo Inkasso GmbH & Co. KG möchten nun doch innerhalb von 10 Tagen das Geld haben,den die vertreten jetzt First Communication. Sie schicken es noch mal schriftlich zu wenn sich die Summe ändern sollt ( ist das nicht nett ? ).Allerdingst an meine alte Adresse von der sie nur die Strasse wohl noch wissen. Also es ist erstmal wieder eine Mahnung. Habe im Net schon gelesen das auch die eine Anwältin noch haben die auch gerne Briefe schickt.
Also geht das gernerve trotz Widerspruchsvordruck der Verbraucherzentrale weiter :(
Ach ja bei der Aufstellung der Forderung sind 3,48 € geleistete Zahlung dabei.Wer die bezahlt hat ?? Keine Ahnung !!!
Ring frei , Runde 2
lg
melli
 
Hallo an Alle die durch In-telegence abgezockt werden sollen !

Ich kann euch nur raten - dickes Fell & durchhalten. Alle daran beteiligten, ob Anwalt, oder Inkassobüro leben nur von denen die Angst bekommen und dann doch irgendwann bezahlen. Lasst euch so etwas nicht gefallen und reagiert sachlich mit dem Verweis auf die entsprechende Rechtslage !

Nach viel Schriftverkehr hin & her mit diversen Instanzen habe ich sogar einen Mahnbescheid (natürlich Einspruch eingelegt) erhalten und dann nochmal Post vom Anwalt, dass das gerichtliche Verfahren kurz bevor steht, wenn ich nicht bezahle. Habe dem Anwalt nochmals einen freundlichen Zweizeiler geschrieben und seit dem nie wieder etwas gehört. Naja, das gerichtliche Verfahren kann natürlich trotzdem noch eröffnet werden (diese zweifelhaften Forderungen verjähren ja wohl erst nach 3 Jahren). Aber ich habe mich jetzt mal entspannt zurück gelehnt und sehe das Ganze "sportlich".

Es grüßt der 2. Widerstand !
 
Und wenn dann ein Mahnbescheid in der Welt ist kommt noch mindestens ein halbes Jahr Hemmung der Verjährung ab der letzten Prozeßhandlung dazu. In-telegence ist darüber hinaus recht klagefreudig, wenn auch häufig erst kurz vor Ablauf der Verjährung.
 
Naja, dann muss ich meine Unterlagen ein paar Jahre aufheben um dann den entsprechenden Nachweis führen zu können.

Leider ist man ja nicht dagegen gefeit, dass es tatsächlich immer noch Richter gibt, die dann (nach 3 Jahren) auch noch eine Klage zulassen. Solche Machenschaften sind doch höchst suspekt und fragwürdig. Nichts desto trotz - wehren, wenn man keine Zweifel hat, dass man im Recht ist und erst recht, wenn hier durch In-telegence Verträge mit nicht geschäftsfähigen Kindern zu Lasten Dritter (nämlich der Eltern) gemacht werden.

Also immer her mit der Klage - ich freue mich schon drauf - wie gesagt ich seh' das sportlich !

Und ganz wichtig - kostenpflichtige Rufnummern beim Telekomunikationsanbieter sperren lassen - dann passiert so etwas auch nicht.

Gruss der 2. Widerstand !
 
Das Gesetz erlaubt die Klage, das hat nicht der Richter zu entscheiden.
Und wenn Du nicht die Einrede der Verjährung bringst wird er Dich ggf auch zur Zahlung verdonnern.
 
Klar erlaubt das Gesetz die Klage, aber ein Richter kann doch die Eröffnung des Verfahrens ablehnen, bzw. verweigern, oder nicht ? Mir geht's nur darum, dass solchen schwindeligen Machenschaften eigentlich keine Bühne geboten werden dürfte.

Wenn's doch noch vor Gericht gehen sollte geht's ja eh nicht ohne Anwalt. Und der sollte dann natürlich den Punkt Einrede der Verjährung ganz oben auf der Liste haben.
 
Nein, kann er in dem Fall nicht.
Das könnte er ggf wenn der Beklagte die Einrede der Verjährung bereits in einem Schriftsatz bringt. Dann könnte er einen "richterlichen Hinweis" geben wie er zu entscheiden gedenkt. Wenn der Kläger dem nicht folgt wird das Verfahren eröffnet
 
ok, Danke - wieder was dazu gelernt.

PS : Würde mich interessieren, wenn sich hier jemand zu Wort meldet, der tatsächlich verklagt worden ist und etwas dazu beitragen kann.
 
erst recht, wenn hier durch In-telegence Verträge mit nicht geschäftsfähigen Kindern zu Lasten Dritter (nämlich der Eltern) gemacht werden
Die Zurechnung an den Anschlußinhaber über Anscheins und Duldungsvollmacht ist ja leider -zumindest bei normalen 0900er Nummern- herrschende Rechtsprechung. Nur für den Sonderfall des Erwerbs von "Spielwährung" gibt es abweichende Rechtsprechung z.B. hier http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20110142
 
Das ist eine merkwürdige Rechtsprechung, oder nicht ?

Nehmen wir an mein Kind (nicht geschäftsfähig) geht in ein Geschäft und kauft etwas im Wert von EUR 100. Ich bin als Erziehungsberechtigter mit dem Kauf nicht einverstanden und wusste davon auch nichts, ergo habe ich dafür auch keine Erlaubnis erteilt. Nun habe ich die Möglichkeit nachträglich den Kauf zu genehmigen, dann ist der Vertrag rechtskräftig, oder aber dem zu widersprechen, dann habe ich Anspruch auf Rückzahlung.

Warum sollte das bei einer Telekommunikationsdienstleistung anders sein. Auch hier habe ich dem Vertrag nicht zugestimmt, auch nicht nachträglich. Also zahle ich nicht.

Zumal die Leistung, die aus dem Vertrag herrührt hier gar nicht erbracht wurde (kostenlose Handyaufladung wurde versprochen, wenn eine kostenpflichtige Rufnummer gewählt wird und das Gespräch mehrere Minuten aufrecht erhalten wird - und Überraschung : kurz vor Ende der Mindestgesprächsdauer wird die Verbindung unterbrochen).

Das Kinder auf so etwas anspringen und es auch durchaus nochmal versuchen, da ist die Versuchung schon groß. Für mich ist das Abzocke hoch drei, da muss man mich schon verklagen.

So, jetzt habe ich mich aber genug aufgeregt.
 
Die armen Anbieter wissen ja nicht wer anruft und sind deshalb angeblich schutzwürdig. Die dürfen daran glauben, dass jeder der Zugang zum Telefon hat beliebige Verträge mit Wirkung für den Anschlußinhaber abschließen darf. So funzt die Anscheinsvollmacht.
Ich werde demnächst an Wohnungstüren klingeln. Öffnet ein Minderjähriger verkaufe ich dem ein 24 bändiges Lexikon mit Goldschnitt. Bezahlen muß der Mieter der Wohnung da ich bei Wohnungen darauf vertrauen darf dass nur vom Mieter bevollmächtigte Personen öffnen.

In Deinem Fall sind ja noch deliktische Einwendungen aus dem Grundverhältnis möglich. Die können seit ein paar Jahren auch der kassierenden Telefongesellschaft entgegengehalten werden. Die werden zwar behaupten "hier zahlen, meckern beim Dienstanbieter"
darauf mauß man sich aber nicht einlassen.
 
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