Klageverfahren von Aboanbietern sind etwa so selten wie Gegenstände und Personen aus griechischen Sagen. Eines dieser absolut raren Verfahren hat vor dem Amtsgericht Geldern sein vorzeitiges Ende gefunden, da die Klage zurückgenommen wurde.
Die Klägerin betreibt einen Internetdienst bei dem sich Nutzer zu Treffen verabreden können. Zum Zeitpunkt der strittigen Anmeldung befand sich eine nicht weiter hervorgehobene Preisangabe bzw. ein Hinweis auf ein Abo in einem längeren Fliesstext. Je nach Bildschirmeinstellung waren diese nur duch Scrollen erreichbar. Wegen der vermeintlichen Forderung beantragte die Klägerin zunächst einen Mahnbescheid, und leitete nach Widerspruch ins strittige Verfahren über. Nunmehr wurde aber -noch vor Einreichen einer Klagebegründung- die Klage zurückgenommen. Damit läßt sich der Betreiber die Chance entgehen sein Geschäftsmodell überprüfen zu lassen und trägt ausserdem die Kosten des Verfahrens.
Die Klägerin betreibt einen Internetdienst bei dem sich Nutzer zu Treffen verabreden können. Zum Zeitpunkt der strittigen Anmeldung befand sich eine nicht weiter hervorgehobene Preisangabe bzw. ein Hinweis auf ein Abo in einem längeren Fliesstext. Je nach Bildschirmeinstellung waren diese nur duch Scrollen erreichbar. Wegen der vermeintlichen Forderung beantragte die Klägerin zunächst einen Mahnbescheid, und leitete nach Widerspruch ins strittige Verfahren über. Nunmehr wurde aber -noch vor Einreichen einer Klagebegründung- die Klage zurückgenommen. Damit läßt sich der Betreiber die Chance entgehen sein Geschäftsmodell überprüfen zu lassen und trägt ausserdem die Kosten des Verfahrens.