Kein Date beim Amtsgericht, Abobetreiberin nimmt Klage zurück :AG Geldern 4 C 424/07

118xx

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Klageverfahren von Aboanbietern sind etwa so selten wie Gegenstände und Personen aus griechischen Sagen. Eines dieser absolut raren Verfahren hat vor dem Amtsgericht Geldern sein vorzeitiges Ende gefunden, da die Klage zurückgenommen wurde.
Die Klägerin betreibt einen Internetdienst bei dem sich Nutzer zu Treffen verabreden können. Zum Zeitpunkt der strittigen Anmeldung befand sich eine nicht weiter hervorgehobene Preisangabe bzw. ein Hinweis auf ein Abo in einem längeren Fliesstext. Je nach Bildschirmeinstellung waren diese nur duch Scrollen erreichbar. Wegen der vermeintlichen Forderung beantragte die Klägerin zunächst einen Mahnbescheid, und leitete nach Widerspruch ins strittige Verfahren über. Nunmehr wurde aber -noch vor Einreichen einer Klagebegründung- die Klage zurückgenommen. Damit läßt sich der Betreiber die Chance entgehen sein Geschäftsmodell überprüfen zu lassen und trägt ausserdem die Kosten des Verfahrens.
 
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Jetzt gibt es doch noch ein Date allerdings mit dem Gerichtsvollzieher.

Erstaunlich, während man den unfreiwilligen Kunden zackige Fristen zur Zahlung setzt bleiben die eigen mit gerichtlichem Beschluss festgesetzten zu erstattenden Kosten unbeachtet. Immerhin hatte man 2 Wochen Zeit.
 
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Kontopfändung mit vorläufigem Zahlungsverbot nach § 845 ZPO??

Macht immer so schöne Wellen ...
 
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Nö, ganz normale Sachpfändung bei der Ltd , wenn die erfolglos bleibt könnte man über eine Domainpfändung nachdenken (obwohl das kann bekanntlich ins Auge gehen). ;)
 
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Das ist ja lustig. Nunmehr meldet sich eine neue Rechtsanwältin aus München und möchte doch noch die Klageforderung eintreiben. Das schreit gradezu nach negativer Feststellungsklage. Erstmal aber abwarten was bei der Vollstreckung rauskommt.
 
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Was passiert eigentlich, wenn man die negative Feststellungsklage durch bekommt, die Gegenseite aber die Gerichtskosten einfach nicht zahlt (und sie auch nicht eingetrieben werden können). Ist man dann selbst dran, oder geht das dann zu Lasten der Staatskasse?
 
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Man bleibt quasi dran, denn als Kläger hat man die Gerichtskosten vorgeschossen.

Die Justiz bekommt im Zivilprozess fast immer ihr Geld, die sind so blöde nicht.
 
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Da die bisher noch nichtmals den letzten Deckel bezahlt haben wird genau aus diesem Grund noch keine negative Feststellungsklage erhoben. Immerhin kann man die Burschen in Deutschland verklagen da sie eine deutschen Zweigstelle haben.
 
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Der Gerichtsvollzieher hat die Truppe an dem im Mahnbescheid angegeben Ort nicht gefunden. Sind wohl umgezogen Fr. RAin G. aus München hat auch einer neue Adr. angegeben. Aber Katzenhai hat Recht jetzt lieber eine Kontenpfändung.
 
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Das ist ja lustig. Nunmehr meldet sich eine neue Rechtsanwältin aus München und möchte doch noch die Klageforderung eintreiben. Das schreit gradezu nach negativer Feststellungsklage.
Ja, das war auch mein erster Gedanke.
Es ist in diesen Fällen aber definitiv klüger, sich verklagen zu lassen. Es eliminiert nicht nur das Kostenrisiko, sondern gibt auch bessere PR. (So die Klage tatsächlich durchgezogen wird).
Besagte Anwältin aus München hat sich auch schon bei mir gemeldet.
In meiner Sammlung fehlt mir jetzt eigentlich nur noch der "Tanker-Olli".
Vielleicht tut er mir ja noch den Gefallen. :handreib:
 
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Negative Feststellungsklage ist eher was für Leute, die die Angelegenheit sportlich sehen und bereit sind die 170,- bis 250,- Euro Kosten zu riskieren.
Es ist in diesen Fällen aber definitiv klüger, sich verklagen zu lassen.
Auf eine Klage wartet man i.d.R. vergebens. Zwar wurde vorliegend geklagt, es sieht aber nach einem "missglückten" Versuchsballon aus dem Mahnbescheidsverfahren aus.
Ich fand es frech die Forderung weiter geltend zu machen, obwohl noch nichtmals die festgesetzten Kosten der Beklagten erstattet wurden.
 
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Ich fand es frech die Forderung weiter geltend zu machen, obwohl noch nichtmals die festgesetzten Kosten der Beklagten erstattet wurden.

Nachdem ein Teilbetrag eingetrudelt ist und bezüglich des Restes die Kontopfändung erfolgreich war möchte die Anwältin der Gegenseite nunmehr erneut die Hauptforderung haben. Mal sehen, ob wir das frisch zurückgeholte Geld in einer negativen Feststellungsklage anlegen.
 
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