Intexus

dvill schrieb:
Was oder wem nützt das jetzt? Ich finde es recht ärgerlich, wenn hier Betroffene ohne Grundlage zu etwas gedrängt werden sollen.
Vielleicht dem Fragesteller, der anscheinend noch nie mit so einer Sache zu tun hatte? Und was das Drängen betrifft, so erledigt das bereits die T-Com und das wird hier wohl kaum zu verhindern sein.
dvill schrieb:
Was strittig oder unstrittig ist, können und wollen wir hier nicht entscheiden. Außerdem würde es eine Rolle spielen, ob es zu einem Vertrag gekommen ist. Dazu wissen wir nichts.
Eben - der Fragesteller wollte Informationen um sich zu orientieren. Wenn er mehr zu seiner Gegenwehr wissen will, so möge er
dvill schrieb:
mal lesen und die Empfehlungen/Erfahrungen daraus später mit zu seinem Anwalt nehmen, falls er selbst nicht in der Lage ist, das Forderungsmanagement über die T-Com abzuwenden.

Dietmar, wir beide wissen, dass die T-Com nicht locker lassen wird und dass es neben der zivilen Auseinandersetzung auch noch den verkürzten Weg über Intexus gibt. Zumindest wüsste der Fragesteller dadurch, mit welchem Projekt er es zu tun hatte und ob Intexus an der Forderung festhält oder ihn aus Kulanz schadlos stellt, wenn gar kein Inhalt konsumiert worden ist (die Einwahl allein auf der Telefonrechnung gibt darüber keine Auskunft).

Es ist zum einen Schade, dass wir den genauen, einfachen Widerspruchsweg über die Berliner nicht schildern dürfen und zum anderen wir beide hier wohl dauernd zwar eine ähnliche Meinung aber dennoch eine unterschiedliche Ausdrucksweise vertreten.
 
Ich versuche, es ganz einfach zu machen.

Das Auftauchen eines Abrechnungspostens auf der Telefonrechnung wird mit einem faktischen Einwahlvorgang verbunden sein. Restrisiken hieran beseitigt das Prüfprotokoll, welches der Verbraucher anfordern kann.

Ob die faktische Einwahl mit einer bewussten Entscheidung des Verbrauchers zu tun hat, wissen wir nicht und das wäre entscheidend. Insofern ist aus einer faktisch unstrittigen Einwahl genau nichts abzuleiten. Es kommt auf Umstände an, die wir im geschilderten Fall nicht kennen.

Entscheidungen müssen Betroffene selbst treffen, aufgrund eigener Überlegungen oder Beratung durch Verbraucherberatungen oder Anwälte.

Es gibt in diesem Forum keinerlei Hinweise, dass eine Anfrage beim Zahlungsanbieter nützlich sein könnte, sondern genau das Gegenteil wurde verkündet.

Ich halte es für rechtlich unzulässig sowie mit den Forumszielen unvereinbar, wenn hier Betroffene zu etwas gedrängt werden, und seien es Kontaktaufnahmen, wobei der Sinn unklar bleibt und die Motivation des Tippgebers.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Es gibt in diesem Forum keinerlei Hinweise, dass eine Anfrage beim Zahlungsanbieter nützlich sein könnte, sondern genau das Gegenteil wurde verkündet.

Ich habe mich in einem höflichen Brief an Intexus gewandt. Dies war das Resultat:

Sehr geehrter Herr D***,

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens, in dem Sie Teile Ihrer Telefonrechnung beanstanden.
Wir sind Ihrem Problem nachgegangen und haben festgestellt, dass Sie sich an dem in Ihrer Rechnung aufgeführten Datum, im kostenpflichtigen Bereich folgender Seite befunden haben:

www.liebesbri***.**.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir für den Inhalt der oben genannten Seite nicht verantwortlich sind, sondern lediglich das Zugangstool zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus wird jedes Log-in registriert, so dass wir jederzeit in der Lage sind nachzuweisen, wann die oben genannte Seite von Ihnen besucht wurde.
Die Kontaktdaten des Seitenbetreibers erhalten Sie kostenlos auf der Startseite unter Kontakt/Impressum.

Ein automatisches Einschalten des Systems ist ebenso wie auch ein unkontrolliertes Weiterlaufen nach dem Abschalten technisch nicht möglich.
Es ist ebenso nicht möglich, kostenpflichtige Inhalte im Netz anzuschauen, ohne dass Sie zuvor vergegenwärtigt haben, eine Software aktiviert zu haben, die die Verbindung zu einer kostenpflichtigen Rufnummer herstellt. Damit Sie im Nachhinein nachvollziehen können, welche Schritte Sie gegangen sind, haben wir eine Erklärungsseite ins Netz gestellt. Unter der Adresse: www.rechtskonf***.** finden Sie kostenlose Informationen zum Einwahlverfahren und Ablauf.

Wir gehen davon aus, dass unser Schreiben die von Ihnen aufgeworfenen Fragen ausreichend erklärt haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Intexus GmbH

i. A. P***
Dr. P*** K***

-----------------------
J*** P***
Rechtsabteilung
Intexus GmbH
Scharnweberstr. 69
D-12587 Berlin
Fon: +49 (30) 76 76 33 84
Fax: +49 (30) 76 76 32 69
Mail: jp***@intexus.**
------------------------


Meine Frage, welchen Dienst ich durch die Verbindungen in Anspruch genommen haben soll, wurde beantwortet.
Auf die vorgebrachten Argumente Einwahl durch minderjährige Kinder und keine Leistung in Anspruch genommen (wegen der Kürze der Verbindung nachvollziehbar) wurde überhaupt nicht eingegangen. Auch mein Vorschlag einer Rückerstattung aus Kulanzgründen wurde einfach ignoriert. :cry:
Ein enttäuschendes Ergebnis. Scheint sich um Musterschreiben zu handeln, in das schnell ein paar Daten eingeflickt werden.

D.Opfer
_________________
Mein Vorschlag für das Unwort des Jahres: Mehrwertdienste
 
Nachdem Dr. P*** K*** die Intexus als Unschuldslamm, das lediglich das Zugangstool zur Verfügung stellt, dargestellt hat und mich an den bösen Seitenbetreiber verwiesen hat …

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass wir für den Inhalt der oben genannten Seite nicht verantwortlich sind, sondern lediglich das Zugangstool zur Verfügung stellen. … Die Kontaktdaten des Seitenbetreibers erhalten Sie kostenlos auf der Startseite unter Kontakt/Impressum.

… habe ich mich an den gewandt, ihm den Fall und auch die Reaktion von Intexus geschildert und ihn aufgefordert, das Geld zurückzuerstatten, insbesondere deshalb, da ja keine Leistung in Anspruch genommen wurde. Nach „nur“ einem Monat und einem Erinnerungsschreiben bekam ich auch eine Antwort:

Hallo H. ***,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Rückerstattung der Beträge von unserer Seite nicht möglich ist.

Wir stellen zwar für dieses Programm den Kontent zur Verfügung, allerdings betreiben wir nicht die Zugangssoftware. Diese wird von der Firma Intexus GmbH zur Verfügung gestellt und der grössere Teil der erwirtschafteten Einnahmen bleibt auch bei dieser Firma.

Mit freundlichen Grüssen
D*** S***

Geschäftsführer Oel*** & Spur***

Interessant, oelspur gibt die Verantwortlichkeit an Intexus zurück, da die auch den größeren Teil der Beute bekommen hat. Wer ist denn nun mein Ansprechpartner, wenn ich mein Geld zurück haben will? Gibt es hierzu gerichtliche Entscheidungen? :eek:

D.Opfer
_________________
Mein Vorschlag für das Unwort des Jahres: Mehrwertdienste
 
Rüdiger Kunz schrieb:
Falls ja, dann über den Klageweg bei Intexus zurück fordern,...
Aber Intexus hat nie vom Anschlussinhaber gefordert. Auf der Rechnung sind die Forderungen normalerweise als eigene Forderungen der Telekom ausgewiesen. Damit bleibt sie Ansprechpartner und da diese im Regelfall monatlich wiederkehrende Forderungen hat, gibt es noch andere Alternativen.
 
Hallo
Bin auzch INTEXUS Geschädigter
Telekom will 25.86 für 58 sec. Habe Wiederspruch eingelegt.
Promt Post vom Anwalt bekommen.Das Problem ist, dass ich niemals einen Dialer installiert und auch nie mit OK bestätigt habe. deswegen habe ich auch keinen Hash-Wert und in der Rechnung steht leider nur die angewählte Nummer(090090001621), für die ca. 5000 Dialer registriert sind. D.h. ich kann nicht mal überprüfen, ob "mein" dialer zugelassen ist.
Natürlich möchte ich nicht bezahlen, kann mir jemand ein paar tipps geben !?
Danke schön!!
 
hier gilt ebenfalls:
Wenn bei einem Dialer dieser Art ein User beschreibt, dass sich der Dialer automatisch eingewählt habe, dann würde das bedeuten, dass der Dialer getürkt war. Denn ein Intexus wählt sich nicht automatisch (= ohne Aktivität des Users) ein...
(ist jedenfalls mein Erkenntnisstand)
Möglicherweise wäre eine Kontaktaufnahme mit der Berliner Firma sinnvoll, die verweisen einen dann evtl. an den Inhalteanbieter weiter [Du musst aber mit den gut bekannten Unverschämtheiten dieser Art rechnen] Wenn sich der Dialer automatisch eingewählt haben würde, müsste wohl Intexus nachforschen, ob es Unregelmässigkeiten gegeben haben könnte.
quelle
(kannst Du Dich, evtl. mit cache/History unterstützt, erinnern, was Du zu dem Zeitpunkt gemacht hast? Hatte jemand anderes Zugriff auf den PC?)

gern empfohlen, viel zu lesen...
Der Jurist schrieb:
Der Erste-Hilfe-Kasten des Forums. Einfach die blaue Schrift anklicken und einen Blick reinwerfen.
v.a., da kein Dialer mehr da ist: Das thema "Beweislastproblematik"
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4163

s.a. aktueller Artikel im Handelsblatt

Hier an dieser Stelle kannst Du übrigens gerne genauer berichten, wie das abgelaufen sein soll. Kein ok-Fenster? Nichts eingegeben? Weisst Du denn, was da wo einzugeben gewesen wäre?
"Deine" Nummer wird hier ungefähr seit hier schon behandelt. 090090001621.

Sorry, klingt etwas misstrauisch - aber an Deine Fähigkeit, zwischen den Zeilen zu lesen, habe ich ja bereits appelliert.
 
habe gleiches Problem im März diesen Jahres gehabt. Fand eine log.txt im Verzeichnis C:\ die mich 2x mit entsprechendem Anbieter verband. Habe ebnefalls kein Programm inst. bzw. mit ok irgendetwas ausgelöst.
Vielleicht hilft es ja
 
ronih schrieb:
habe gleiches Problem im März diesen Jahres gehabt. Fand eine log.txt im Verzeichnis C:\ die mich 2x mit entsprechendem Anbieter verband. Habe ebnefalls kein Programm inst. bzw. mit ok irgendetwas ausgelöst.
Vielleicht hilft es ja
Eine log.txt kann dich nicht verbinden... Was auch immer es war - wenn nicht Du, wie soll dann jemand einen Vertrag mit Dir geschlossen haben? Schreib's halt dem Anbieter, wie's nach deiner Sicht der Dinge war und dass Du leider keine Rechnungen für eine log.txt zu zahlen bereit bist. Wenn die einen anderen Vertragspartner als die log.txt zu haben vorgeben, sollen sie das doch bitte erläutern.

Beitrag enthält Ironie...
ansonsten drehen wir uns mit diesen postings mit recht wenig Infos irgendwie im Kreis.

Autodialer sind Betrug und sind verboten. Intexusdialer sind von Haus aus keine Autodialer...
 
Inzwischen liegt mir auch eine Antwort der RegTP vor. Da diese Ausführungen den noch von alten Dialern (vor dem Kehraustag 17.06.05) betroffenen Opfern helfen könnten, stelle ich sie hier ein.

Sehr geehrter Herr D***,

die zahlreichen Vorteile, die das Internet und neuartige Telefonmehrwertdienste eröffnet haben, besitzen leider auch eine Schattenseite, die sich immer dann zeigt, wenn unseriöse Anbieter mit Tricks und Täuschungen versuchen, davon zu profitieren. Die 0190er und die 0900er Rufnummern sind davon in besonderem Maße betroffen. Bei diesen sogenannten Mehrwertdiensterufnummern werden neben den Telefonverbindungsgebühren auch Dienstleistungen abgerechnet. Für Nutzer ist die schnelle Erreichbarkeit des Dienstes und die bequeme Abrechnung über die Telefonrechnung jedoch nicht nur von Vorteil. Um Verbraucher vor den Tricks und Täuschungen unseriöser Anbieter besser zu schützen gilt seit dem 15.08.2003 das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern (MWD-Gesetz ). Das MWD-Gesetz, das neue Regelungen in das Telekommunikationsgesetz (TKG) einfügt, und die Bedingungen für die Nutzung von 0190er- oder 0900er- Mehrwertdiensterufnummern (Amtsblatt-Verfügung Nr. 54/2003) sowie weitere aktuelle Informationen sind im Internet für Sie abrufbar:

http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html

Dem TKG entsprechend dürfen Anwählprogramme nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden und die von ihr vorgegebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.

Die von den Anwählprogrammen zu erfüllenden Mindestanforderungen und die Einzelheiten zum Registrierungsverfahren und sind im Amtsblatt Nr. 24 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 03.12.2003 mit der Verfügung Nr. 54/2003 geregelt:

Die Dokumentation der Registrierung erfolgt bei der Reg TP mit Hilfe einer Datenbank.
Die Registrierdaten werden der Öffentlichkeit auf den Web-Seiten der Reg TP zur Verfügung gestellt.
Stellt sich nach erfolgter Registrierung heraus, dass ein registriertes Anwählprogramm die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht eingehalten hat, wird die Registrierung aufgehoben und die Dokumentation auf der Web-Seite aktualisiert.

Für die von Ihnen angegebene Rufnummer liegen derzeit 5 329 gültige Registrierungen vor.

Die Registrierung von Dialern bei der RegTP stellt kein Gütesiegel dar. Mit der Registrierung erhalten Sie jedoch Informationen über die registrierten Dialer und wer sich dahinter verbirgt.

Die Registrierung von mehreren Dialern unter einer Zielrufnummer ist derzeit allgemeine Praxis und verstößt nicht gegen die Bedingungen des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er-/(0)900er-Mehrwertdiensterufnummern.

Die eindeutige Zuordnung ist in der Dialer-Datenbank durch unterschiedliche Registriernummern dokumentiert und für den Nutzer ist der entsprechende Dialer bei der Anwendung auf seinem Computer u. a. durch unterschiedliche Dialer-Versionen und unterschiedliche Hash-Werte verifizierbar. Diese Daten können als weiteres Suchkriterium in die Dialer-Datenbank eingegeben werden um den Dialer eindeutig zu bestimmen.

Neben der Registrierungsverpflichtung müssen Dialer jedoch auch die anderen Bedingungen des TKG einhalten. Einzelheiten hierzu wurden im Amtsblatt Nr. 24 der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mit der Verfügung Nr. 54/2003 unter Punkt B. "Mindestanforderungen an Anwählprogramme" veröffentlicht und sind im Internet abrufbar:

http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/in_12-02-01-00-00_m/index.html

Nicht registrierte oder nicht die Mindestanforderungen erfüllende Dialer sind illegal. Für rechtswidrige Dialer besteht nach Rechtauffassung der RegTP keine Zahlungspflicht.

Damit die Regulierungsbehörde gegen rechtswidrig eingesetzte Dialer vorgehen kann, muss der entsprechende Verbindungsaufbau vollständig nachvollzogen werden oder anhand von vorliegenden Beweismitteln lückenlos nachgebildet werden können. Hierzu benötigen wir u. a. neben der kompletten Mehrwertdiensterufnummer auch den ungekürzten Einzelverbindungsnachweis und insbesondere die Ursprungs-Web-Seite, von der aus der Dialer geladen wurde, die Programm.exe-Datei und möglichst auch die dazugehörigen Bildsschirmausdrucke (Screenshots). Dabei müssen u.a. die Dateien des Rechners mit den Einwahldaten aus der Telefonrechnung - insbesondere in Bezug auf die Einwahlnummer und das Einwahldatum - übereinstimmen.

Ihre Hinweise reichen leider für weitere Prüfungen nicht aus (die Ursprungs-Web-Seite ist nicht angegeben, die Programm.exe-Datei und die dazugehörigen Bildsschirmausdrucke fehlen).

Hat die Regulierungsbehörde sich gesicherte Kenntnis von einem Sachverhalt verschafft, ergreift sie nach pflichtgemäßer Ermessensausübung Maßnahmen wie beispielsweise:
Abmahnungen
Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln
Untersagung der Rechnungslegung
Untersagung der Inkassierung
Abschaltung von Rufnummern
Entzug von Rufnummern
Widerruf oder Rücknahme von Registrierbescheiden
Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren

Die Maßnahmen der Regulierungsbehörde ergehen in Form von sofort vollziehbaren Verwaltungsakten.
Informationen über abgeschlossene Maßnahmen werden von der Reg TP im Internet in der Dialer-Datenbank

http://dialer.regtp.de

und in der Liste eingeleiteter Maßnahmen

http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/18/index.html

sowie in allgemeinen Presseveröffentlichungen bekannt gemacht.

Die Regulierungsbehörde ist bei der Auskunftserteilung an das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) gebunden. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) eröffnet nicht die Möglichkeit, Verbraucher bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Es können daher nur Fragen beantwortet werden, die innerhalb des Zuständigkeitsbereiches, also dem Telekommunikationsrecht, liegen. Darüber hinaus ist eine konkrete Beratung hinsichtlich von Angelegenheiten, die ausschließlich nach privatrechtlichen Vorschriften zu beurteilen sind, nicht möglich. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die von der Reg TP ggf. eingeleiteten Maßnahmen nicht zwangsläufig zu einer Lösung Ihres zivilrechtlichen Einzelfalles führen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Martin G***
mailto: [email protected]
http://www.regtp.de
fon 0291/9955-206
fax 01805/734870-9008

D.Opfer
_________________
Mein Vorschlag für das Unwort des Jahres: Mehrwertdienste
 
090090001613

Hallo zusammen

Ich hatte noch nie ein Dialerproblem und versuche hinter das Problem einer Bekannten zu kommen, die gemäss ihrer Rechnung 2 mal die o.g. Nummer angerufen haben soll, bzw. sich dort eingewählt haben soll, was sie definitiv nicht getan hat - auch sonst niemand, der theoretischen Zugang zum PC hätte - am selben Tag wurde um 17:42:03 für die Zeit von 2min 25 sek und um 17:44:49 für 23 sek angeblich 2mal eingewählt - Kosten jeweils 25,819 Euro -

Was kann man denn da machen?

Die Telekom hat höflich aber bestimmt eine Zurücknahme der Entgeldforderung abgelehnt und auf INTEXUS verwisen.

Mal abgsehen davon, dass die 50 Euro schmerzen, frage ich mich natürlich, wenn das einmal geschehen ist, kann es dann wieder passieren? Wie kann sich meine Bekannte schützen, damit das nicht mehr vorkommt?

Sie hat eine DSL FLat bei der Telekom und bislang keinerlei Probleme gehabt. Kostenpflichtige Seiten wie Erotik und so nutzt sie nie. Auch würde sie niemal ein Einwahlprogramm mit OK bestätigen, da sie viel zu grosse Angst hat - aus Versehen - mal bei einem Erotikanbieter zu gelangen. Ich kenne ihr Surfverhalten und bin 1000% sicher, dass sie sich weder absichtlich noch aus Versehen da eingewählt hat. Wie kann denn sowas zustande kommen?
Die Telekom schreibt ihr, dass ein unbemerktes Zustandekommen von solchen Verbindungen auszuschliessen sei.... aber wie ging es dann?

Vielen Dank für eine sachdienliche Antwort und liebe Grüsse

summertime
 
Summertime, and the living is easy, fish are jumping, and the cotton is high...
Sorry, überkam mich gerade...

Ansonsten: Wir drehen uns im Kreis, heute drehe ich wieder am Intexusrad und lande...
hier
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=108334#108334

oder besser hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=107768#107768

Es gibt inzwischen belegbare Fälle, dass Dialer manipulierbar sind, aber es wäre unfair der Firma Intexus gegenüber, ihr etwas in dieser Art unterstellen zu wollen...
Wenn jemand sagt, er habe "ok" geklickt, weil er irregeführt worden ist, kriegt er meine Unterstützung - aber bei Aussagen wie "da war nix, nein, nie geklickt" - da bin ich persönlich vorläufig öffentlich zurückhaltender als draussen. Oder so ;)
 

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Re: 090090001613

summertime schrieb:
Wie kann sich meine Bekannte schützen, damit das nicht mehr vorkommt?
Sie nutzt DSL, also zusammengefasst ---> keine Telefonverbindung zum Computer zulassen (Stecker raus!) und 0190/0900er Nummern beim Telefonnetzbetreiber (z. B. T-Com) sperren lassen. Letzters ist kostenlos und tut nicht weh, über die Nummer 08003301000. Ansonsten > HIER < nachlesen!
 
@Aka-Aka

Warum postest Du ein altes Dialerskin von mir das schon lange nicht mehr aktiv ist ? Die schwarz/rote Homepage kommt mir gar nicht bekannt vor. Verwendet vielleicht jemand anderer mein altes Dialerskin (wir haben nur die Grafik erstellt nicht den Dialer !) für sein/ ein anderes Partnerprogramm ?

DAY
 
DAY.DE schrieb:
@Aka-Aka
Warum postest Du ein altes Dialerskin von mir das schon lange nicht mehr aktiv ist ? Die schwarz/rote Homepage kommt mir gar nicht bekannt vor. Verwendet vielleicht jemand anderer mein altes Dialerskin (wir haben nur die Grafik erstellt nicht den Dialer !) für sein/ ein anderes Partnerprogramm ?
DAY
weil hier die Nummer 090090001613 gepostet wurde und dort solche Dialerskins Verwendung gefunden haben. Nicht noch einmal das Theater, ok?
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=9792
Das Bild stammt von einem screenvideo vom 22.5.05
http://dialer.regtp.de/DialerAlleDaten.aspx?regdialer_id=1666133

Nachtrag: Es ging dabei darum,
Wenn jemand sagt, er habe "ok" geklickt, weil er irregeführt worden ist, kriegt er meine Unterstützung
zu untermauern. Der Schmi*dialer war der einzige, den mein Schnipselsucher auf die Schnelle zur erwähnten 090090001613 ausgespuckt hat. Ich weiß, dass ich noch ein paar andere zu dieser Nummer in meinem Archiv habe (hochzeit/Diablo zB), aber da müsste ich Stunden suchen... is mir zu doof...

Noch ein edit: Den fand ich noch, ist etwas fairer...
http://dialer.regtp.de/DialerAlleDaten.aspx?regdialer_id=1665815
 

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