Inkassopost bekommen nachbarschaft24

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Die Banken besitzen den Schlüssel:

PRESSEMITTEILUNGEN - Für Abkassierer kein Konto mehr in Leipzig - Deutsche, Inkassostelle, Sparkasse, Dittrich, Leipzig, Verbraucherzentrale, Sachsen, Forderungen, Insbesondere, GmbH, Eschborn, Bettina, Oberlandesgericht, Vorgehen, Fällen, Kontokü
"Viele Betroffene beschwerten sich nicht nur bei uns, sondern auch bei der Sparkasse Leipzig, bei der die DIS ein Geschäftskonto unterhielt", sagt B. D. von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Diese Kontoverbindung kündigte die Sparkasse. "Das entschiedene Vorgehen der Sparkasse gegen dieses Inkassounternehmen, das nach eigener Aussage monatlich 30.000 bis 50.000 Inkassoaufträge versende, begrüßen wir sehr", betont D..

Dagegen hatte sich die Deutsche Inkassostelle gerichtlich zur Wehr gesetzt und schließlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden, bei dem in 2. Instanz am 25.02.2009 verhandelt wurde, klein beigegeben.
 
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Die Vorgeschichte:
23.02.2009 - Termintipp: Sparkassen: Pflicht zur Kontenführung für jedermann?

Die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig soll per einstweiliger Verfügung zur Weiterführung eines Girokontenvertrags verpflichtet werden, den sie im Mai 2008 nach Beschwerden über unseriöse Geschäftspraktiken der Kontoinhaberin gekündigt hatte.

Zum Sachverhalt:
Die Antragstellerin ist ein Inkassounternehmen, das Forderungen für Dritte einzieht. Bei diesen handelt es sich vorwiegend um Firmen, die kostenpflichtige Dienstleistungen im Internet anbieten. Kurz nach Beginn der Geschäftsbeziehung im April 2008 gingen bei der Sparkasse Beschwerden und Hinweise auf unseriöse Praktiken der Antragstellerin und der Internet-Anbieter ein. Auch in den Medien (Presse, Fernsehen) gab es eine entsprechende Negativberichterstattung. Die Sparkasse kündigte daraufhin die Geschäftsbeziehung zunächst ordentlich, später auch aus wichtigem Grund und räumte der Antragstellerin eine Frist zur Abwicklung des Kontos bis 10.10.2008 ein.

Das Inkassounternehmen hat mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht, auf die Bankverbindung zur Weiterführung ihrer Geschäfte angewiesen zu sein. Ihr sei es bislang nicht gelungen, eine andere kontoführende Bank zu finden.
Das Landgericht Leipzig hat der Antragstellerin Recht gegeben. Sparkassen obliege im Bereich staatlicher Daseinsfürsorge die Aufgabe, die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen. Aufgrund der insoweit bestehenden Grundrechtsbindung bedürfe es zur Kündigung einer Kontoverbindung eines sachlichen Grundes, der im vorliegenden Falle nicht gegeben sei. Der Umstand, dass bei der Sparkasse eine Vielzahl von Hinweisen eingegangen sei, die vor der Antragstellerin warnen oder ihr betrügerische Geschäftspraktiken vorwerfen, rechtfertige die Kündigung nicht. Befürchtungen der Antragsgegnerin, ihr Leumund könne bei Fortführung des Kontos leiden, hat das Landgericht nicht als ausreichend erachtet. Dass die Antragstellerin strafbare Handlungen begangen oder gegen die guten Sitten verstoßen habe, sei nicht ausreichend glaubhaft gemacht.

Gegen den Erlass der einstweiligen Verfügung hat die Sparkasse Berufung eingelegt.

OLG Dresden
Termin: 25.02.2009, 15:00 Uhr; Az.: 8 U 1818/08
Oberlandesgericht Dresden
 
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Achtung! Neuer Trick von Nachbarschaft24. Schicken Newsletter mit sogenannten neuen Kontakten. Man solle sich einloggen und die Kontakte werden angeblich angezeigt. Weiter unten vom Newsletter steht " Newsletter nicht mehr erhalten!". Wenn man dort anklickt, um den Newsletter nicht mehr zu erhalten, kommt man nicht zum Abbestellmodus, sondern in den Kontaktbereich mit eigenem Usernamen. Also nichts machen, nicht klicken, nur löschen. Grüsse Rannie
 
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Gerade in letzter Zeit häuft sich die Berichterstattung über Abofallen im Internet. Dabei sind Preisangaben meistens tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar in kleiner Schrift nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken. Wenn aber Abonnements versteckt auf Internetseiten enthalten sind, dann sind sie unwirksam. Das unterstreicht auch die aktuelle Rechtsprechung. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen distanzierte sich klar von der Einziehung unberechtigter Forderungen.
Ob der Minister verstanden hat?

Bundesverb. Dt. Inkasso-Unternehmen BDIU - Rheinland-pfälzischer Justizminister Bamberger spricht mit Bundesverband Inkasso - Mehr Rechtssicherheit bei Inkassodienstleistungen | PresseEcho.de
 
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Die einzig logische Konsequenz wäre ein Update des unsäglichen RDG im Sinne eines vernünftigen Inkassorechts, wie es fast überall sonst zumindest in der westlichen Welt existiert. Aber bevor das in Deutschland passiert, fallen Weihnachten und Ostern auf einen Tag.
 
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Doch was nützt den Usern die Distanzierung des Bundesverbandes, wenn sich weiterhin Inkassos mit Forderungen von .... finden.

So hilft nur kühlen Kopf bewahren und seine Kohle festhalten.
 
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Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen distanzierte sich klar von der Einziehung unberechtigter Forderungen.
Wenn das ernst gemeint wäre könnten die den Worten Taten folgen lassen und als erstes die Abofalleneintreiber aus den Reihen des eigenen Verbandes entfernen (oder wenigstens bremsen). Etliche der einschlägigen Eintreiber sind ja Mitglied im Verband.
Wenn der eigene Laden dann sauber ist könnte der Verband dann wettbewerbsrechtlich gegen die "schwarzen" Schafe der Branche vorgehen.

So wie zum Beispiel die FST (Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste) es eindrucksvoll vorgemacht hat:scherzkeks:
 
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Wenn die mehr als nur platte Sprüche ablassen wollten, könnten die das Wettbewerbsrecht nutzen und wettbewerbswidriges Verhalten abmahnen.

Die wollen aber nur schöne Meldungen in der Presse ...
 
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War's das jetzt?

"Adresse nicht gefunden Der Server unter [noparse]www.nachbarschaft24.net[/noparse] konnte nicht gefunden werden."
 
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[noparse]nachbarschaft24.com [/noparse] reagiert ebenfalls nicht.

Ob das wirklich das Ende ist, wissen nur die Nutzlosbetreiber. Zumindest war es
schon seit Wochen schon sehr ruhig geworden und so gut wie keine Meldungen
mehr hier. Auch die Aufrufe der Threads zu dem Thema hier im Forum sind nur noch vereinzelt.
 
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Was u.U. daran liegen könnte, dass der Hauptverantwortliche inzwischen z.T. auf den Bereich "telefonische Gewinnspielklingelei" umgesattelt hat.
 
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Die DIS existiert ja immer noch! War da nicht was? :unzufrieden:

Impressum Stand 14.05.2009:
Aufsichtsbehörde:
DIS Deutsche Inkassostelle GmbH ist Träger der Inkassoerlaubnis des Präsidenten des Amtsgerichts Frankfurt a.M.: Gerichtsstr. 2, 60313 Frankfurt am Main
 
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Die können gut und gern im Impressum so stehen. Das kann ja auch als Information für die "Altfälle" gedacht sein.
Maßgeblich ist, dass die kein Inkasso für neue Fälle mehr führen dürfen.
 
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Netsolution FZE lebt wieder?!

Hallo,

habe heute ein Schreiben von der Anwaltskanzlei F. M. in Potsdam erhalten. Darin wird mal wieder mein Fall in Bezug auf Netsolution FZE (nachbarschaft24) aufgekrämpelt. ( Ich bin Opfer vom 8.12.2007!) ... Die lassen wohl nie locker.
Neueste Masche: Sie geben irgendwelche rechtskräftigen Urteile (vom 22.10.2008?) an, in denen die Reingefallenen den Rechtsstreit verloren haben.
Anscheinend weiß "der Rechtsanwalt" aber auch nicht bescheid, weil ich bereits der Forderung damals wiedersprochen habe ( Einschreiben-Rückschein) und er davon nicht ausgeht.
Also ich werde hier wieder das tun, was ich bisher immer getan habe...nichts. Ich habe ja bereits beim Unternehmen wiedersprochen - dann brauch ich ja nicht bei ihm mich rechtfertigen.
(Das lustigste ist, er legt gleich schon einen Überweisungsträger bei, damit ich Ihm das Geld überweisen kann)
Mal ne andere Frage, wie lange dauert das, bis die Forderung verjährt ist? 2 Jahre, oder 3 Jahre?

Viele Grüße,

vacare
 
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Wohl mal wieder ein netter Versuch, Kohle zu ernötigen. Auch in anderen Foren wird über den Versuch des Hasimaus-Anwalts berichtet, sich ein weiteres Standbein zu kreieren:
gestern Schreiben vom Anwalt F. M. aus Potsdam. Ein weiterer Versuch Zahlungen zu erhalten. Beigefügt ein Ausdruck der Hompepage mit Angabe der Kosten von N24... und eine Aufstellung, was es alles Kosten würde wenn man den Prozess verliert
Bei den angeführten Urteilen handelt es sich vermutlich um willkürlich gegen Bezahlung erwirkte Entscheidungen, die einzig und allein den Zahlungsfluss wieder anregen sollen. ;)
 
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Wenn das Kasperletheater jetzt seit Dezember 2007 geht und immer noch nicht geklagt wurde, dann spricht nichts dafür, dass die Kasperbude jetzt Ernst macht

Selbst, wenn: dann nimmt man sich halt einen Anwalt und verweist auf das Urteil des Amtsgeriichts Berlin Mitte.
AG Berlin Mitte, vom 05.11.2008, Az. 17 C 298/08
Urteil: Keine Zahlungspflicht bei nachbarschaft24.net: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Der Richter fand auf nachbarschaft24.net gleich eine ganze Reihe von Gründen, warum die Frau - trotz ihrer Anmeldung - nicht bezahlen müsse. Das begann mit der Frage, wofür die neun Euro pro Monat eigentlich fällig werden sollten.
...
Außerdem, so das Gericht weiter, sei die Frau "nicht in ausreichender Weise" über ihr Widerrufsrecht belehrt worden. "Allein der unscheinbare Hinweis in der Fußzeile der Startseite reicht nicht aus, um eine Einbeziehung der AGB anzunehmen. Gemäß § 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB hätte ein ausdrücklicher Hinweis auf die Einbeziehung der BGB erfolgen müssen." Auch der Hinweis auf der Startseite von nachbarschaft24.net, dass die Teilnahme kostenlose sei, sei kein Hinweis auf ein Widerrufsrecht.

So sieht nämlich tatsächlich die Rechtslage aus.

Der M. kann sich seine Anerkenntnisurteile, die er da momentan breittritt, an den Hut (oder sonstwohin) stecken.

Diese Urteile scheinen nichtssagend und wertlos zu sein. So präsentiert er selbst in einer Pressemeldung unter
h t t p://pressemitteilung.ws/node/181497
folgendes Urteil:
Das Amtsgericht Freising entschied unter dem AZ 7 C 1488/08 folgerichtig, der Beklagte habe an die Klägerin 54,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5% zu zahlen. Dazu kamen die Kosten des Rechtsstreits. Zusatzkosten, die der Beklagte sich durchaus hätte sparen können, wenn er von Anfang an seine Rechnungen ordentlich bezahlt hätte!

In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem

„Die zulässige Klage ist begründet. Da sich der Beklagt trotz Aufforderung durch das Gericht unter
Hinweise auf die Folgen einer unterbliebenen Klageerwiderung zum Sachverhalt nicht geäußert hat, gilt der klägerische Vortrag gem. § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden. Danach schuldet der Beklagt der
Klägerin 54 Euro aus einem Dienstleistungsvertrag. (…)“

Wie deppert muss man sein, um auf eine Klage gar nicht zu reagieren? Natürlich: wenn man sich zur Sache gar nicht äußert, hat man in einem Prozess gleich verloren. Das weiß aber auch jedes Kind. Das kann aber auch in so einem Fall nur bedeuten, dass kein Anwalt mit der Klageabwehr beauftragt wurde. Das wiederum kann nur extremste Dummheit oder Absicht bedeuten.

Und dann schreibt der RA M. auch noch:

So und in ähnlicher Weise lesen sich die Begründungen aller Urteile der verschiedenen Amtsgerichte.

Na, wenn das alles ist... dann können wir ja beruhigt sein. :D
Wenn nach seiner eigenen Aussage alle Urteile zugunsten von Nachtwächter24 so aussehen, dann haben die also alle keine Anwälte gehabt und haben alle nicht auf die Klage reagiert. Das besagt dann vom rechtlichen Standpunkt her natürlich gar nichts, jedenfalls wird hier nichts darüber ausgesagt, dass überhaupt ein Vertrag bestanden habe, dass der Widerruf nicht mehr erklärt werden könne etc.

Von so etwas sollte man sich nicht bluffen lassen.
 
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