Inkassobüro Atriga

AW: Inkassobüro Atriga

Atriga schrieb:
Bezüglich Ihrer Anfrage nach Löschung Ihrer daten teilen wir Ihnen mit, daß wir nach Einstellung des Inkassoverfahrens Ihre Daten konform den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gesperrt haben.
Ein Anspruch auf Löschung besteht gemäß BDSG nicht. Die Speicherung der Daten ist hier noch zulässig, da die Beitreibung offener Forderungen (Inkassoverfahren) ein berechtigtes und überwiegendes Interesse unseres Mandanten darstellt und somit zur Speicherung und entsprechenden Verwendung der Daten berechtigt. Überdies stehen insbesondere handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen einer Löschung der Daten entgegen (vgl. §§ 28, 35 BDSG).

Nur so viel mal wieder aus dem Dschungel Datenschutz. Da macht jeder, was er will!
 
AW: Inkassobüro Atriga

@ thommy: danke für den text.

aber in der e-mail steht doch gar nix von wegen "wir setzen das durch" - hast das frei erfunden?? :-D

und ansonsten - mal allen ärger über solche inkassos beiseite - finde ich den inhalt dieser e-mail in bezug auf BDSG ok. schau doch mal ins geset zrein: wenn die deine daten tatsächlich löschen sollten, wie sollen sie dann zB ihre rechnung an den auftraggeber abwickeln etc. und wie sollten sie dann prüfen ob schonmal was gegen dich lief falls weitere fälle kommen zu dem vorgang usw. also ich persönlich halte sperren für korrekt.

@ Rüdiger Kunz: was missfällt dir konkret? wo macht jede rwas er will?
 
Folgenden Text habe ich gegoogelt und halte diesen für wichtig bezüglich ATRIGA, daher dieser Post!

"Stichworte:
sexpartnerclub .de
datebeach .de
flirtfair .de
treffpunkt18 .de
s-partnerclub .de
sexpartnerclub .de
datebeach .ch
flirtfair .ch
datebeach .at
flirtfair .at

Also offensichtlich handelt es sich bei den Firmen: Jadorra S.a.r.l, ebenso wie die Firma Billja um Briefkastenfirmen, die versuchen mit gefakten Profilen die User zu verarschen. Solange bis das "große" Abo anfängt.
Wenn man jetzt noch im Probezeitraum kündigt durch eine Email, bekommen diese die nicht oder es wird trotzdem das Abo begonnen.
Letztendlich bekommt man dann eine Mahnung per Email.
In letzter Zeit wurde jetzt ein Inkassounternehmen beauftragt aus Deutschland um seriöser zu wirken.
Das Inkassounternehmen lautet: Atriga aus 63225 Langen."

Quelle: board.protecus.de

sowie:

"Gesellschafter von Sexpartnerclub

Management:

[XXX]

Investoren und Supporter:

[XXX]

Quelle: gruenderszene.de

Es gibt leider viel zu viele Abzocker im Web und viel zu viele Menschen am PC, die unvorsichtig sind.

[modedit by Hippo: Klarnamen entfernt, aber jeder kann selbst bei der Quelle nachlesen]
 
Betreff: ATRIGA
Stichworte:
sexpartnerclub.de
datebeach.de
flirtfair.de
treffpunkt18.de
s-partnerclub.de
sexpartnerclub.de
datebeach.ch
flirtfair.ch
datebeach.at
flirtfair.at

Also offensichtlich handelt es sich bei den Firmen: Jadorra S.a.r.l, ebenso wie die Firma Billja um Briefkastenfirmen, die versuchen mit gefakten Profilen die User zu verarschen. Solange bis das "große" Abo anfängt.
Wenn man jetzt noch im Probezeitraum kündigt durch eine Email, bekommen diese die nicht oder es wird trotzdem das Abo begonnen.
Letztendlich bekommt man dann eine Mahnung per Email.
In letzter Zeit wurde jetzt ein Inkassounternehmen beauftragt aus Deutschland um seriöser zu wirken.
Das Inkassounternehmen lautet: Atriga aus 63225 Langen.
 
Hallo @lle hier,

atriga ist eines der "besch......" A.... unternehmen in der Inkassobranche! Sie verschicken Ihre erpresserischen schreiben per SMS UND per mail UND nochmal per Post. 3-fach-Pressing!

Ich hatte dem Dropshipping-Unternehmen RELEXIM im ersten Geschäftsjahr eindeutig die Geschäftsbeziehung per Mail aufgekündigt weil sie unverschämte Bedingungen anwendeten. Dieses B... Unternehmen stellt sich nun auf den Standpunkt, das sei nicht rechtswirksam gewesen und wollen für ein weiteres Jahr Gebühren einziehen. Dem widersprach ich und erklärte die Sachlage auch atriga und erklärte, dass ich mit ihnen nichts zu tun hätte und mich doch bitte RELEXIM verklagen möge, bei meinem Amtsgericht. Das stört aber atriga nicht, sie machen den 3-fachen Pressing-Terror weiter.

Ich werde sie nun bei der für sie zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zum Betrug anzeigen. ... und RELEXIM natürlich wegen Betrug.

Ciao aus dem Allgäu
 
Nur weil einer einer Forderung hat und darauf trotz Widerspruch beharrlich besteht ist das doch noch lange keine Betrug? Die Klärung, ob die Forderung zu Recht besteht, ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft sondern die eines zivilen Gerichtes. Wenn die dich nicht verklagen, was hindert dich daran, den Spieß in Form einer Feststellungsklage um zudrehen?

Und wo bei Beginn der Problematik keine Straftat vorliegt, gibt es natürlich auch keine Beihilfe dazu. Die Verantwortlichen eines Inkassounternehmen wegen so was anzeigen zu wollen, grenzt für meine Begriffe schon an das Vortäuschen einer Straftat oder falsche Verdächtigung - sorry, aber mit solchem Unsinn wird allerorten viel Manpower in den Behörden vergeudet, ohne dass überhaupt die Absicht schon im Ansatz erfolgversprechend wäre.
 
Sag mal, Reducal, Fraud-Analyst, bis du einfach nur naiv oder ein Soldschreiber dieser Inkasso B.... ????
Laut Verbraucherzentrale sind 99% der Forderungen, die diese Firmen einzutreiben versuchen, nicht gerechtfertigt.
Die Leute, die in diesen "Firmen" arbeiten und besonders die leitenden Personen dort, die wissen das !!!!!
Näher hier: http://www.vzbv.de/8264.htm
Mir unterstellt man z. Z. ich hätte mich bei eine Spiele-Plattform angemeldet. Widerspruch wird gar nicht zur Kenntnis genommen. Jetzt bin ich in einer Datenbank bei Atriga und die lassen ihr Programm ablaufen. Letzte Drohung: Schuf-Eintrag. Von mir kriegen die keinen Cent. Aber 10 bis 20 % der Angemahnten lassen sich weichkochen. Die zahlen aus Angst Geld, das sie gar nicht zahlen müssen. Von denen leben diese B.....
 
Sag mal, Reducal, Fraud-Analyst, bis du einfach nur naiv oder ein Soldschreiber dieser Inkasso B.... ????
Bevor Du solchen Unsinn schreibst, solltest Du dich lieber erst einmal mit der Frage auseinandersetzen, wie unser Rechtssystem funktioniert.
Zivilrecht und Strafrecht sind zwei paar Schuhe. Nichts anders wollte dir Reducal damit sagen.
Wenn eine Forderung unberechtigt ist, heisst das noch lange nicht, dass es auch Betrug ist.
 
Sag mal, Reducal, Fraud-Analyst, bis du einfach nur naiv oder ein Soldschreiber dieser Inkasso B.... ?
Letzteres bin ich sicher nicht, aber ich verdiene in der Tat mit der Lösung solcher Probleme meine Brötchen, siehe > HIER <. Zugegeben, hab ich selbst geschrieben, steht dort aber schon ein paar Jährchen. Ob ich naiv sei, kann ich selbst nicht beurteilen. Aber die Gedanken sind ja bekanntlich frei, insbesondere die der anders denkenden!

Laut Verbraucherzentrale sind 99% der Forderungen, die diese Firmen einzutreiben versuchen, nicht gerechtfertigt.
Eine schwache Aussage, die kaum einem Nachweis Stand hält!

Was mich wundert, was hast du außer deinem einen Beitrag hier überhaupt an Info zu bieten? ...ansonsten hat dir Sgt. Pepper ja schon Bescheid gestoßen.
 
Sag mal, Reducal, Fraud-Analyst, bis du einfach nur naiv oder ein Soldschreiber dieser Inkasso B.... ????

Jaja, Reducal der naive Forenfrischling ...
Mitglied seit:17 März 2004 Beiträge:9.508

Kugeln.gif


Mehr sog i ned ...
 
Wenn Menschen sich zusammentun um im großen Stiel Forderungen einzutreiben, von denen sie wissen, das sie nicht berechtigt sind, dann ist dies die Gründung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßiger Betrug. Hier ist Strafrecht anzuwenden.

Leider machen sich die Strafverfolgungsbehörden keine allzugroße Mühe, den Inkassob... ihre strafbaren Handlungen nachzuweisen. Sonst säßen die allen hinter Schloss und Riegel.

Dauzu die Verbaucherzentrale - Bundesverband:
"Unseriöses Inkasso ist eine bedrohliche Plage - Unseriöses Inkasso geht Hand in Hand mit Kostenfallen im Internet und unlauterer Telefonwerbung. Willkür und Phantasiegebühren treiben Inkassoforderungen in schwindelerregende Höhen. Dies belegt eine Auswertung der Verbraucherzentralen von rund 4000 Verbraucherbeschwerden. Demnach sind 99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken berechtigt."

Weiteres hier: http://www.vzbv.de/8264.htm
 
Wenn Menschen sich zusammentun um im großen Stiel Forderungen einzutreiben, von denen sie wissen, das sie nicht berechtigt sind, dann ist dies die Gründung einer kriminellen Vereinigung und gewerbsmäßiger Betrug. Hier ist Strafrecht anzuwenden.

Die Strafjuristen tun sich an dieser Stelle mit dem Nachweis der Kenntnis schwer. Ein Betrugsvorsatz bzw. die Beihilfe zum Betrug ist dem Inkassobüro nur dann anzulasten, wenn der Betreiber nachweislich Kenntnis vom Nichtbestehen der Ansprüche seines Mandanten hat oder zumindest haben müsste. Wann aber muss er Kenntnis haben? Konsequent weiter gedacht müsste er zum Beispiel dann Kenntnis haben, wenn er eine große Zahl an Widerspruchsschreiben erhält, aufgrund deren Vielzahl und aufgrund deren Darstellungen sich ihm begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ansprüche aufdrängen müssen.

Diesen Bogen wollen aber in Deutschland die Strafjuristen bei der Inkassokriminalität nicht spannen. Sie lassen die Betreiber der Inkassobüros mit der faulen Ausrede davonkommen, sie hätten im guten Glauben an die Rechtmäßigkeit der Forderung sein dürfen, weil der Mandant es ihnen so versichert habe, dass alles schon seine Richtigkeit habe.

An dieser Stelle stelle ich die weiche Rechtsprechung im Strafrecht bei Wirtschaftskriminalität immer gern der Tatsache gegenüber, dass in den Fällen der Geldwäsche durch angeworbene "Finanzagenten" die Schwelle für die Sorgfaltspflichten von den Strafrechtlern plötzlich ganz anders gesehen wird. Den naiven Arbeitslosen, Rentnern, Schülern u.s.w., die sich von einer der Betrugs-e-Mails der russischen Phishing-Mafia haben einlullen lassen, und die in der Regel nicht ahnen, dass sie dabei mithelfen, für die Phisher das Geld zu waschen, wird von den Staatsanwälten vorgehalten, dass sie "im Rahmen der Globalisierung und des allgemeinen Bildungsniveaus" (Zitat aus einem Urteil) hätten wissen müssen, dass dieser "Job" nicht mit rechten Dingen zugehen kann.

Die Schizophrenie in der Rechtsprechung könnte größer nicht sein. Ein rechtskundiger Betreiber eines Inkassobüros hat offenbar keinerlei Rechts- und Sorgfaltspflichten, er muss noch nicht einmal ins schweizerische Online-Handelsregister schauen und dabei feststellen, dass es die angebliche Schweizer "Firma" seines Mandanten gar nicht gibt. Nein, er durfte im guten Glauben sein, dass alles schon rechtens sei. Das fand z.B. die Kieler Staatsanwaltschaft in Sachen "Alektum Inkasso" wegen betrügerischer Beitreibungen von Gewinnspielrechnungen alles gar nicht weiter schlimm. Aber der arbeitslose Hartz-IV-Empfänger mit prekärem Bildungshintergrund, unerfahren und in rechtlichen Dingen ohne auch nur den Schimmer einer Ahnung, hat gefälligst zu wissen, dass eine Weiterleitung von Geldern über Western Union nach Russland gemäß KWG eine genehmigungspflichtige Auslandsfakturierung ist, und er hat zu wissen, dass e-Mails auch mit gefälschtem Absender geschickt werden können und dass es die Firma in St. Petersburg nicht gibt - auch wenn es dort kein offiziell einsehbares Handeslregister im Internet gibt.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - das gilt aber nicht bei Wirtschaftskriminalität. Dort kann man sich allzu oft mit dem üblichen "Bestreiten der Kenntnis mit kreativem Nichtwissen" aus der Schlinge ziehen.
 
Atriga meldet sich nicht mehr!
5 Mahnungen von Atriga und dann ihren Anwälten.
Seit 6 Wochen ist Ruhe.
Ruhe? Nein!
Rechtsanwalt Kipke hat noch nicht bemerkt, dass Leute seines Schlages von mir keinen Cent kriegen.
Anderer Fall, anderer Datenmissbrauch, die gleiche Masche.
Wenn die Leute ihre Wische wenigstens auf Clopapier ausdrucken würden, wir könnten sie hier zuhause einer sinnvollen Verwendung zuführen.
 
Wenn die Leute ihre Wische wenigstens auf Clopapier ausdrucken würden, wir könnten sie hier zuhause einer sinnvollen Verwendung zuführen.

Eigentlich eine gute Idee, sende denen doch mal eine Rolle Klopapier mit der Bitte, zukünftige schreiben dadrauf zu drucken, damit deren schreiben dann wenigstens zu etwas zu gebrauchen sind ;)
Ob die dann wohl antworten??:D
 
AW: Inkassobüro Atriga

hmmm...hab mir grad mal die site angesehen...da steht bei anmeldung dass diese absolut kostenfrei und unverbindlich ist...also wäre das ja schon mal widerspruch nr. 1

Wenn ein Anbieter kostenlos anmelden und mitmachen schreibt, ist sowieso diese Forderung hinfällig. Selbst wenn man sich selbst anmeldet, sich Hans Wurscht da anmeldet, man ein fake da anmeldet, es interessiert rechtlich niemanden und es kann damit kein beschuldigten geben. Vielleicht liegt hier auch ein Werbevorteil gegenüber der Konkurrenz vor?
Man kann nicht so mit einem Werbevorteil werben und hinterher kosten, Coins oder ähnliches verlangen. Nur als Beispiel, aber das alles ist so hohl, dass man
solche Dinge ignorieren sollte und sollte der Terror anhalten, einfach eine Feststellungsklage und schon ist Ruhe.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Inkassobüro Atriga

Das Problem ist mMn folgendes: ...die Anmeldung an sich ist kostenlos und das machen nicht wenige auch mit falschen oder fremden Daten. Wenn man aber die Inhalte (z. B. Videos) betrachten will, dann muss man s. g. Coins einsetzten und die muss man zuvor bezahlen.

Mag sein, aber das macht das werben kostenlos anmelden und mitmachen zur arglistigen Täuschung. Entsprechend ist es mehr oder weniger eine freiwillige Zahlung ohne rechtliche Gültigkeit etwas einzufordern. Feststellungsklage ist oft mies, weil es meist Briefkastenfirmen im Ausland sind. Die können nur mit Anwalt, Polizei, inkasso drohen......und hoffen auf Zahlung der Verweigerer.
 
Zurück
Oben