Hohe Handyrechnung

Wenn eine Datenschockrechnung kommt ist noch nicht aller Tage Abend. Es wird unter Juristen durchaus diskutiert ob und unter welchen Voraussetzungen den Provider eine nebenvertragliche Schutzpflicht trifft hohe Schäden durch offensichtlich nicht gewollte Datennutzungen abzuwehren. Da gab es Urteile vom LG Bonn, Kleve, Münster und Arnsberg zu, mußte mal suchen.

Mach keine Pferde scheu beim Anbieter und warte die Rechnung ab. Möglicherweise machst Du durch unbedachte Äußerungen/Zugeständnisse Verteidigungsansätze zunichte, insbesondere technische Einwendungen. Wenn die Rechnung tatsächlich hoch ist (kann ja bei 29,- Euro pro MB!gut sein), ab zum Anwalt oder Verbraucherzentrale.
 
Ich frage mich seit längerem, ob bei solchen Rechnungen nicht der Tatbestand des Wuches, §138 BGB, greift?

- Ausnützung der Unerfahrenheit eines Vertragspartners
- Verkauf der Ware oder Dienstleistung deutlich über dem marktüblichen Preis (Euro/MB ?)
- Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander
- Vorsatz seitens des Mobilfnkanbieters, (bzw. der Mobilfunkanbieter in Zusammenarbeit mit den Herstellern der Mobiltelefone, womit dann gleich noch die Bildung einer kriminellen Vereinigung ins Spiel käme). Den Vorsatz würde ich annehmen, da die Problematik den Mobilfunkanbietern mehr als hinreichend bekannt ist und durch einfache technische Massnahmen abgestellt werden könnte.

Hat diesen Klageweg mal jemand beschritten?

Ich bin nicht selber betroffen sondern habe eine Nachbarin (bzw. die 13 -jährige Tochter) die jetzt vor dem Problem steht. Der Rechnung wurde nicht belegbar widersprochen, die Bitte um Kulanz seitens des Anbieters abgeblockt, und jetzt steht die Vollstreckung an bzw. IPrivatnsolvenz da die Zahlung aus deren eigenen Mitteln schlicht unmöglich ist (eben die übliche Vogel-Strauss Taktik juristisch unbedarfter Menschen)

Bei mir selber war es übrigens mal so, dass Nokia Kartenmaterial aktualisiert hat, dies aber nicht über die aktive WLan-Verbindung, sondern über der Provider. 80 Euro, nichs wofür ich klagen würde, und genau darauf spekulieren Provider und Hersteller wohl. Das Teil (N97)wählt sich auch nachts ein und ist davon nicht abzubringen.

Bin ich eigentlich der einzge der "leichte" Problem hat diese CAPTCHA Verifizierung zu entziffern? 4 Reloads
 
Wucher greift nicht, da keine Notsituation ausgenutzt wurde. Hinsichtlich der 13jährigen ist festzustellen, dass sie nicht die Vertragspartnerin sein kann, auch wenn sie das Handy mit der SIM-Card nutzt, dass z. B. auf ein Elternteil registriert worden ist. Wenn das Kind den Dienst nutzt (auch wenn kein brauchbares Ergebnis erzielt wird), dann ist das nicht das Problem der beteiligten Provider sondern der Prepaid- oder Rechnungszahler.
 
und jetzt steht die Vollstreckung an
Liegt ein rechtskräftiger Titel vor?

Wucher greift nicht, da keine Notsituation ausgenutzt wurde
Not ist nicht nötig:
§138 BGB schrieb:
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
 
Liegt ein rechtskräftiger Titel vor?
:

yep (ich weiss, ich komme zu spät). Ich denke es wird zur Privatinsolvenz kommen.

Ich danke Euch beiden für die ersten Einschätzungen.

Ich bin der Meinung, dass insbesondere der Vorsatz erfüllt ist:

- Die Provider wissen, dass die Mobiltelefone überwiegend von Jugendlichen und Kindern genutzt werden
- sie wissen, dass weder die Eltern noch die Jugendlichen richtig durchblicken
- es sind Fallen eingebaut, wie bei meinem N97, das sich um Mitternacht verbindet egal ob ich "nur nach Bestätigung" aktiv habe oder nicht, und welches für manche Applikationen ein bestehendes WLan ignoriert.
- sie wissen, dass gerade bei Neuverträgen mit Smartphones und beim Erwerb neuer Handys/Umstellung auf Smartphones die Kunden fast immer in eine Kostenfalle laufen wenn nicht gleichzeitig die Internetoption zugebucht wird.


Da ausserdem - und das wissen die Provider genau - die eigentlichen Nutzer nicht die Vertragspartner sind sondern deren Kinder, wäre mal in einer ersten Instanz zu probieren ob nicht ersatzweise die Unerfahrenheit der Nutzer ausreicht um die strafrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Ich werde die Situation meiner Nachbarin mal verfolgen (und noch ein bisschen recherchieren ob vielleicht schon welche mit der Strategie gescheitert sind und mit welcher Begründung der Gerichts)
 
Wenns tituliert ist sind alle Messen gesungen.
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Klar wissen die Provider Bescheid. Datenschockrechnung ist das häufigste Problem zwischen Verbraucher und Mobilfunker (danach kommen Handyabos). Weil der Datenkram im Einkauf nix kostet (5 GB gibts für 10,-) lassen die die Rechnung ins Unendliche laufen, 5-stellige Rechnungen sind keine Seltenheit.
Opfer sind aber nicht nur Kinder. Den wenigsten Nutzern ist klar dass ein MB zwischen 6-29 Euro kostet.
 
Gibt es diese Masche eigentlich immernoch und kann man nicht einfach die Nummer sperren, wenn es immer wieder dieselbe ist ?
 
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