Hilfe online ohne Rechtsberatung

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Ich

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HI,

einige kleinere Recherchen von mir ergaben,dass Rechtsberatung die Rechtsbesorgung konkreter fremder Rechtsangelegenheiten entweder durch Beratung, Fertigung von Schriftsätzen etc. dergestalt, daß die Rechtsangelegenheit einem gewissen Abschluß - sei es zwecks Rechtsgestaltung oder sei es zwecks Rechtsverwirklichung - zugeführt wird (Altenhoff/Busch/ Chemnitz, RBerG, 10. Aufl., Art. 1 § 1 Rn. 36 und 61).

oh mann....klingt erstmal wichtig ....

Frage: Ich kann mir online Formulare zusammenklicken (Mietvertrag, Widerrufe, Kündigungen ect., die ich mir jedoch selbst zusammensuchen muss und in denen ich selbstständig meine Daten eingeben muss. Ich frage mich, ob schon das bloße Einstellen der Vordrucke eine Rechtsberatung darstellen kann.

Dafür spräche, dass es indirekt eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist. Auf der anderen Seite steht der Adressat und der konkrete Rechtfall ja noch nicht fest. Zudem müssen ja auch die Daten selbst eingegeben werden und die benötigten Formulare auch selbst gesucht werden...

kennt sich da jemand aus, gibt es schon gerichtliche entscheidungen?

greetz annifreak
 
Gast schrieb:
... also hat hier wohl keiner eine antwort?....
...oder das Thema interessiert nicht (abgesehen von Katzenhai´s hinreichenden Antwort), zumal letztlich ja doch immer alles etwas anders kommt, als man denkt! ;)
 
Obwohl: Vielleicht wird es hier ja mal irgendwann ein Formular für Dialerschädigte geben ... :gruebel:

Ach nee, bis das alles juristisch geklärt ist, gibt's ja keine Dialer (und vielleicht auch kein RBerG) mehr ...
 
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