Hilfe - Gewinnspielabzocker bucht Geld ab, obwohl ich nichts bestellt habe! Was jetzt

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Hilfe - Gewinnspielabzocker bucht Geld ab, obwohl ich nichts bestellt habe! Was jetzt?

Hier eine Infosammlung für alle, die am Telefon eindeutig eine Teilnahme an einem Gewinnspiel oder einer Lotterie abgelehnt haben (bzw. lediglich Infomaterial angefordert oder unverbindlich ihre Kontonummer preisgegeben haben), und dann trotzdem eine Teilnahmebestätigung bzw. Geldabbuchungen bekommen.
Wenn Sie eventuell doch einer Spielteilnahme zugestimmt haben könnten, lesen Sie >hier< weiter.
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Wichtig ist es, dass man sich sicher ist, dass man keinen Vertrag eingegangen ist. Ist dies nicht der Fall, dann braucht man eigentlich nichts zu machen.
Bei einer unberechtigten Forderung gibt es keine Rechtspflicht, in irgendeiner Form sich an die Gegenpartei äußern zu müssen.
Abgebuchte Geldbeträge lässt man von seiner Bank wieder zurückbuchen. Das kostet einen selbst nichts, jedoch den Abbucher Rücklastschriftgebühr (ca. 3-15 Euro pro Vorgang). Sollte man bis dahin noch keine Post vom Gewinnspielbetreiber haben, so wird der spätestens jetzt herumnölen und Geld haben wollen. Und zwar gleichgültig, ob Sie den Widerruf erklärt bzw. widersprochen haben, oder nicht: sie müssen sich auf einige Droh- und Mahnbriefe einstellen. Tatsächlich schläft die Sache aber nach einigen Mahnschreiben plötzlich sang- und klanglos ein.
Ob man daher überhaupt mit einem Schreiben reagiert oder nicht, ist immer ein Stück weit Geschmacksfrage.
Es ist auch so: je unseriöser das Unternehmen ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass der Widerspruch nicht respektiert wird, sondern dass trotzdem weitere Mahnungen kommen. Das gilt insbesondere bei sogenannten Briefkastenfirmen, wenn Sie also lediglich eine Postfachanschrift oder eine ausländische Deckadresse auf den britischen Jungfraueninseln bekommen.

Vor Gericht trauen sich diese Klabautermänner allerdings nur extremst selten - bei der typischen Gewinnspielabzocke ist uns tatsächlich noch bisher nicht ein einziger Prozess bekanntgeworden.

Wenn Sie trotzdem meinen, dass Sie sich mit einem Widerspruchsschreiben sicherer fühlen, so sollten Sie dies so knapp wie möglich halten.
Dies ist wichtig, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass es am besten ist, so wenig wie möglich mitzuteilen.
Sollte also solch ein Vertragsschluss von einer Firma behauptet werden, dann sollte man diesem einfach "widersprechen".
>>>So geht's.<<<
Der "Widerspruch" sollte so abgegeben werden, dass man die Versendung später beweisen kann. Das heißt: per Einschreiben mit Rückschein.
Sollte die Kontonummer ohne Abbuchungseinwilligung genannt worden sein, dann im Widerspruch auf die fehlende Einwilligung hinweisen.

Bitte auch beachten:
Telefonische "Abbestellungen" oder "Stornierungen" bei der "Service-Hotline" des Unternehmens dienen mehr oder weniger Ihrem Privatvergnügen, haben aber im Streitfall in punkto Beweiswert etwa den Stellenwert wie ein Zwiegespräch mit einer Parkuhr!
Bedenken Sie, dass Ihnen am Telefon alles und nichts "bestätigt" oder "zugesichert"
werden kann.
Ein Nachweis darüber ist Ihnen jedoch leider im Streitfall regelmäßig unmöglich!
Tatsächlich werden solche mündlich getroffenen Absprachen/Zusicherungen seitens der beteiligten Unternehmen später nicht selten einfach bestritten.
Jegliche Kommunikation mit diesen Unternehmen sollte ausschließlich schriftlich per Einschreiben geführt werden!

Ich habe bei einem Telefongespräch zugestimmt, dass mir Informationsunterlagen zugeschickt werden. Jetzt erhalte ich trotzdem eine Ware/Dienstleistung, und es wird Geld abgebucht. Ist das rechtens?

Das ist auf keinen Fall rechtens. In einem solchen Fall liegt von Ihrer Seite keine Willenserklärung vor, es ist kein wirksamer Vertrag zustandegekommen.

Ich habe bei einem Telefongespräch leider meine Kontonummer preisgegeben, aber weder eine Genehmigung zur Abbuchung gegeben noch eine Teilnahme am Gewinnspiel zugesagt. Habe ich jetzt eine vertragliche Verpflichtung?

Eindeutig: nein.
Eine Preisgabe der Kontonummer ist nicht schon als Zustimmung in eine Teilnahme zum Gewinnspiel auszulegen, auch, wenn manche Betreiber das gern anders sehen.
Wenn Sie nicht eindeutig der Spielteilnahme zugestimmt haben, ist kein wirksamer Vertrag zustandegekommen.
Der Veranstalter wird Ihnen im Streitfall nicht das Gegenteil beweisen können.

Die buchen mir einfach Geld ab, obwohl ich nie irgendeiner Teilnahme zugestimmt habe. Was mache ich jetzt?

Dann lässt man das Geld von seiner Bank wieder zurückbuchen.
Basta, fertig, aus.
Das kostet einen selbst nichts, kostet aber den "Anbieter" jedesmal 3-15 Euro Rücklastschriftgebühr. Daher wird der dieses Spielchen meistens auch nur einmal versuchen, allenfalls zwei-/dreimal, ansonsten wäre er wirklich merkbefreit und hätte sich auch eine Unterlassungsklage von Ihrem Anwalt verdient.

Illegale Abbuchungen von Ihrem Konto müssen und sollten Sie sich nicht bieten lassen.

Sie können in solchen Fällen auch richtig unangenehm werden:

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, von welcher Bank und welchem Konto die Abbuchung erfolgt ist.
  • Richten Sie an diese Bank eine Beschwerde mit Auskunftsersuchen über die Daten des Kontoinhabers.
  • Wenn Sie die Daten des Abbuchers haben: erstatten Sie Strafanzeige wegen versuchten Betrugs.
  • Wenn das abbuchende Unternehmen ein dubioser Zahlungsdienstleister ist, der die Beträge angeblich weiterleitet: erstatten Sie Beschwerde an die BAFIN wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen und Verdachts auf Geldwäsche.
  • Zusätzlich können Sie ggf. der zuständigen Finanzdirektion am Ort des Abbuchers eine Meldung über möglicherweise im Raum stehende Steuerstraftaten machen.
;)


Weitere Infos zu dem Problem findet man hier:

Wann habe ich einen Vertrag am Telefon abgeschlossen?
Telefonisch abgeschlossene Verträge - Antispam Wiki

Warum "Widerruf"? Eine Info über verschiedenen Begriffe.
Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung - Antispam Wiki

Alles rund um das Widerrufsrecht
Widerrufsrecht - Antispam Wiki

Wie stelle ich sicher, dass ein Brief auch beweisbar ankommt?
Zustellmöglichkeiten - Antispam Wiki

Bitte auch beachten:
Telefonische "Abbestellungen" oder "Stornierungen" bei der "Service-Hotline" des Unternehmens dienen mehr oder weniger Ihrem Privatvergnügen, haben aber im Streitfall in punkto Beweiswert etwa den Stellenwert wie ein Zwiegespräch mit einer Parkuhr!
Bedenken Sie, dass Ihnen am Telefon alles und nichts "bestätigt" oder "zugesichert" werden kann.
Ein Nachweis darüber ist Ihnen jedoch leider im Streitfall regelmäßig unmöglich!
Tatsächlich werden solche mündlich getroffenen Absprachen/Zusicherungen seitens der beteiligten Unternehmen später nicht selten einfach bestritten.
Jegliche Kommunikation mit diesen Unternehmen (sofern man sich überhaupt dazu entschließt) sollte ausschließlich schriftlich per Einschreiben geführt werden!

Was kann noch so passieren?
Beliebt ist es, den Druck durch Schreiben von Inkassobüros zu erhöhen.
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide der Abzocker - so funktioniert das Drohtheater:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln

In sehr seltenen Fällen ist es denkbar, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Allerdings ist das bei den typischen Gewinnspielabzockern bisher nie bekannt geworden - trotz aller Drohungen. Wenn doch wider Erwarten so ein Mahnbescheid kommt, bedeutet das aber nicht, dass die Forderung tatsächlich zurecht besteht! Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit einer Forderung nicht. Was man dann machen sollte, erfährt man hier:
Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Wichtig ist dann nur, dass man dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen widerspricht, Rücksendung ans Gericht per Einschreiben.

Wie kann man sich gegen lästige Werbeanrufe wehren?
Abwehr von Cold Calls - Antispam Wiki
 
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