Handyrechnung beträgt 99 € da angeblicher Anruf an 44444

Regenbogenbruecke

Frisch registriert
Hallo,

habe soeben einen Riesenschock bekommen, als ich meine Handyrechnung gesehen habe. Sie beträgt über 99 €, da ich angeblich am 9.8. die Nummer 44444 angrufen habe (38 min lang) und dies 64 € gekostet haben soll. Fakt ist aber, dass ich diese Nummer nicht angerufen habe und auch nicht bereit bin dieses Betrag zu zahlen. Wenn ich jedoch auf gewählte Rufnummern bei meinem Handy gehe, erscheint dort am 9.8. tatsächlich diese Nummer. Ich verstehe das nicht... ich habe zu 100%ig nicht gewählt oder dort angerufen.
Nun meine Frage: was ist zu tun? Ich kenne mich auf diesem Gebiet überhaupt nicht aus und bin für jede Antwort dankbar.

Ganz liebe Grüße
Regenbogenbruecke
 
Ich gehe davon aus daß es ein Vertragshandy und kein Prepaidhandy ist.
Als allererstes würde ich vom Provider ein "qualifiziertes Prüfprotokoll nach §45 TKG" fordern.
Das weitere Vorgehen hängt davon ab wie sehr Du von dieser Nummer abhängig bist.
Wenn Dir die Nummer pups ist würde ich den Abruf zurückholen und nur den unstrittigen Betrag unter gleichzeitiger schriftlicher Meldung an den Provider überweisen. In dem Fall kann es nämlich passieren wenn sich der Provider stur stellt daß er Dir erstmal die Nummer abklemmt.
http://forum.computerbetrug.de/rech...st-nicht-gleich-drittanbieter.html#post336140
Oft genug ist aber der Fall auch schon nach der Anforderung des Prüfprotokolls erledigt.
Des Weiteren würde ich mir sofort eine Drittanbietersperre einrichten lassen.
Was steht denn auf Deiner Rechnung welcher Anbieter das sein soll?
Technische Frage noch - wäre es theorethisch möglich daß Du mal die Tastensperre mal vergessen hast und der Anruf ev so zustandegekommen ist?
 
Hi,
vielen Dank für die Antwort.
ja also es ist ein Vertragshandy. Bin bei tchibo. Auf der Rechnung steht: Sonderrufnummern: darunter die Uhrzeit, Datum und dann die Nummer 44444. Mehr steht da nicht. Seltsamerweise ist auch gar keine Vorwahl oder sowas bei der Nummer dabei.
Ja theoretisch könnte der Anruf durch ne fehlende Tastensperre zu stande gekommen sein, weil ich sie manchmal vergesse... allerdings war ich zu der Zeit, als der Anruf war meiner Erinnerung nach zu Hause und habe gelernt und da liegt das Handy eigtl immer neben mir auf dem Schreibtisch.
 
Dann bleibt Dir erstmal nur auf das Prüfprotokoll zu warten. Fordere auch gleich die Adresse des Drittanbieters an, weil wer von mir Geld will muß sich auch identifizieren. Wie gesagt, ich selbst würde den Betrag nicht zahlen wenn ich mir sicher wäre daß ein willentlicher Anruf unmöglich ist
 
Wobei zu bedenken ist, das eine vergessene Tastatursperre und dann das wählen in der Hosentasche ein eigenes Verschulden ist und nicht dem Dienstleister angehängt werden kann. Da kann die vorgeschlagene Vorgehensweise nach hinten los gehen und erheblich teurer werden. Vor allem wenn die Tel.Nr in der eigenen Liste der gewählte Rufnummern auftaucht. Das bedeutet, sie wurde auf deinem Handy gewählt. Nichts anderes würde ein Prüfprotokoll aussagen.
Auch das "eigentlich liegt mein Telefon neben mir auf dem Tisch" sagt schon aus, das es eben doch in der Tasche gewesen sein könnte oder das evt. auch auf dem Tisch was aufs Handy gelegt wurde, was dann zum Anruf führte.

Ich würde in diesem Falle mir selbst in den Hintern beissen und die Rechnung als Lehrgeld verbuchen und nun immer daran denken, die Tastatursperre zu aktiviren.
Viele Handys können das auch schon automatisch. Meins macht nach 15 Sek die Sperre aktiv, da ich das auch öfter mal vergesse.

Frage ist nun nur noch, welche Art des Handys liegt hier vor? "Normales Handy" oder ein Smart Phone mit Android oder anderes Betriebssystem? Dann würde ich es genauer begutachten, ob ich mir evt. ein Virus oder Trojaner in Form eines Apps eingefangen habe.
 
Ja uns beiden war das klar, aber leider sind ja nicht alle so mit den Hintergründen vertraut und deswegen habe ich es etwas ausführlicher dargestellt, damit auch nicht so mit dem Thema vertraute, nicht das Falsche machen.
 
Hi,
also eigtl kann ich mir kaum nen Trojaner o. Ä. eingefangen haben, habe kein Internet und kein Bluetooth.
Weshalb kann es mich noch teurer kommen, wenn ich ein Prüfprotokoll anfordere?
Habe heute nochmals diese Nummer (44444) gewählt und es kommt, dass sie nicht einmal vergeben sei. Aus diesem Grund würde mich ein Prüfprotoll interessieren.
Wenn der Anbieter auf sturr schaltet oder behauptet ich hätte die Nummer gewählt, kann ich es ja eh nur akzeptieren.
 
Ne, man kann sich durchaus wehren. Vor allem wenn Du die Meldung bekommst daß diese Nummer gar nicht vergeben ist.
Und was Tigger meinte war, daß wenn Du meinem Rat folgst und die Zahlung verweigerst, dann aber festgestellt wird daß Du doch (und wenns per vergessener Tastensperre war) angerufen hast daßDu dann die ganzen Mahnkosten mit an der Backe hast.
Das Prüfprotokoll ist üblicherweise kostenlos
 
achso... na ja gezahlt wird das eh, weil das heute abgebucht wurde. (Ich zahle per Lastschrift)... Ich könnte zwar jetzt zur Bank laufen und gleich alles rückbuchen lassen, habe aber beschlossen erst mal die Überprüfung abzuwarten bevor das Geld zig mal hin und her wandert. Weil auf noch mehr zusätzliche Kosten habe ich echt keine Lust!
Danke für alle Antworten! :)
 
Na ja, wenn der Anruf NICHT getätigt wurde käme aber die 13-Monatsregel zumTragen.
Aber Regenbogenbrücke muß wissen was sie mit unseren Infos tut ...
 
Bist du sicher?
Ich habe bei meinem Provider dafür unterschreiben müssen, dass er die gestellte Rechnung einziehen darf. Nicht dafür, das er nur von mir getätigte Anrufe in Rechnung stellen und einziehen darf. Denn es handelt sich ja nur um die Erlaubniss, eine Lastschrift von meinem Konto zu tätigen. Da der Provider also eine Einzugsermächtigung von mir hat, darf er sogar seine Betriebsfeier von meinem Konto einziehen und mir bleiben dann 6 Wochen Zeit, diese Abbuchung zu widerufen, da sie nichts mit dem von mir genehmigten aktivitäten zu tun hat. Danach ist das dann mein Problem, wie ich das Geld zurück bekomme aber nicht das meiner Bank.
Ich würde also lieber auf Nummer sicher gehen, wenn ich eine Lastschriftabbuchungserlaubnis unterschrieben habe und innerhalb der 6 Wochen den Betrag zurückbuchen, als auf die 13 Monatsklausel vertrauen. Je nach Bank und deren Sturköpfe kann das daneben gehen, wenn ich zu lange warte. Du weist doch, was ich sicher in der Tasche habe, gebe ich so schnell nicht wieder her...:)

PS. Bei der Betriebsfeierkostenabbuchung :eek: wäre natürlich sofort der Abbuchungserlaubnis ein Widerruf gefolgt, da das Vertrauen somit nicht mehr gegeben ist. :mad:
 
Gut, ich hätte das Geld sowieso nach der hippo´schen Sofortabzugsregel zurückgebucht. Keine Leistung keine Kohle!
M.w. gilt aber nach Treu und Glauben eine Lastschrifterlaubnis immer nur für berechtigte Forderungen. Das steht in irgendeiner Form sogar in den Abrufgenehmigungen drin.

Aber Du hast von der Seite her auf jeden Fall Recht ...
Du weist doch, was ich sicher in der Tasche habe, gebe ich so schnell nicht wieder her...:)
... insofern gleich holen - aber wenn sie denn nicht mag (siehe das Posting über meinem) sollte sie diese Regel zumindest kennen.
 
http://premiumdienste.eplus.de/kodex.asp
Premium-Dienste Verhaltenskodex
Um einen Standard für Verbraucher- und Jugendschutz sowie bestmögliche Kosten- und Anbieter-Transparenz zu erreichen, haben Mobilfunk- und Inhalteanbieter ein verbindliches Regelwerk für Premium-Dienste entworfen.
Diesen Verhaltenskodex für das Angebot von Premium SMS/Mobilen Diensten und webbasierten Diensten können Sie sich hier als PDF herunterladen.
Hier sehen Sie eine Liste aller Unternehmen, die den Verhaltenskodex derzeit unterzeichnet haben:
Anbieterliste
Arvato mobile GmbH
Kehrwieder 8
20457 Hamburg
Zynismus pur
 
... insofern gleich holen - aber wenn sie denn nicht mag (siehe das Posting über meinem) sollte sie diese Regel zumindest kennen.
Sehe ich auch so, aber eben auch wissend, das sich nach 6 Wochen vielleicht nicht mehr so leicht das Geld zurückholen lässt und sie dann von Uns das Geld wieder haben möchte ;)

Es wurde ihr ja geraten das Geld gleich zu holen, wollte sie ja nicht ...

Und ich wollte nur verhindern, das man ihr glauben macht, wenn sie es jetzt nicht holt kann sie es noch in 12 Monaten tun. Sprich, wenn nicht jetzt dann Geld wech.
 
Es wurde ihr ja geraten das Geld gleich zu holen, wollte sie ja nicht ...

achso... na ja gezahlt wird das eh, weil das heute abgebucht wurde. (Ich zahle per Lastschrift)... Ich könnte zwar jetzt zur Bank laufen und gleich alles rückbuchen lassen, habe aber beschlossen erst mal die Überprüfung abzuwarten bevor das Geld zig mal hin und her wandert. Weil auf noch mehr zusätzliche Kosten habe ich echt keine Lust!
 
Nach eingehender Mod-Diskussion,die zwar kein 100%-Ergebnis gebracht hat, aber ein deutliches halten wir fest daß in diesem Fall eher davon auszugehen ist daß die 13-Monatsregel NICHT anwendbar ist
 
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