Grusskarten-Dialerskin - war: day networks

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Aka-Aka

Chaostheoretiker
Vorbemerkung: Der Vertreter der Firma DAY sagt, dass dieses im Anhang zu sehende Fenster nicht nach dem 16.3. eingesetzt wurde. Ich fand es am 30.3., der Weg dahin ist unklar. Also möge man alles folgende unter der Prämisse lesen, dass der bewusste Einsatz des Fensters nach 16.3. nicht zweifelsfrei belegbar ist. Aus Zeitgründen komme ich im Moment nicht zu einer endgültigen Klärung, Gruss, aka
Liebe Firma DAY.
Lassen wir mal alle RegTP-Regeln usw. weg. Schauen Sie sich mal Ihr [edit: wertendes Wort entfernt] Grusskartenfenster an.
Was fällt auf? Der grüne Pfeil nach rechts.
Das ist für mich aus psychologischer Sicht Irreführung. Der Pfeil lenkt die Blickrichtung nach rechts und der Preis ist unsichtbar, während man sich konzentriert, um OK einzutippen. [man hätte den Rest vielleicht gelesen, hat dann aber schon ok eingegeben, wenn auch nur "ok, ich will den Premiumbereich uneingeschränkt nutzen"]
Es ist mir egal, was die RegTP davon hält. An Ihrer unredlichen Absicht besteht (und das ist meine persönliche Auffassung) kein Zweifel. Sie könnten ab morgen Geld verschenken und blieben in meinen Augen doch für ewig a klaaner Griasler!

P.S.: Es existieren offenbar jede Menge grusskarten.exe-Dialer. Wenn man bei der RegTP die Dialernummer eingibt (und nicht die 0900), kann man sich das anschauen:
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp?dialerversion=1.2.5.19781
durchlaufend bis
http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp?dialerversion=1.2.5.19796
(090090001260, 090090001617, 090090001624, 090090001625).
(exemplarisch)
 

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Na ja, sonst postet er ja recht fleißig, der liebe Dialer-HArrY.

Aber hier dauert's wohl ein wenig mit der Antwort.
 
Übrigens ist der Text "OK" in weitaus größerer Schriftgröße dargestellt als die Preisangabe. Aber das nur nebenbei...
 
Ausserdem wundere ich mich immer wieder ob meiner bei Dialerlayouts ploetzlich auftretenden Linsentruebung, die meine Farb- und Kontrastwarmnehmung erheblich beeintraechtigt. Schliesslich ist ja eine kontrastreiche Darstellung des Preises vorgeschrieben, und wird sicherlich auch von den Beamten der RegTP konsequent bei der Registrierung eingefordert.
TSCN
 
TSCoreNinja schrieb:
kontrastreiche Darstellung des Preises vorgeschrieben, und von den Beamten der RegTP eingefordert.

Fordern können die anscheinend vieles, doch zur Umsetzung fehlt es mMn am Entscheidungswillen zu einem Owi-Verfahren. Es scheint in der Tat einen Widerspruch bei der Auslegung des Begriffes "kontrastreich" zu geben, der anscheinend bislang nicht hinreichend vom Gesetzgeber geklärt war.
Genau die von Aka gezeigte Darstellung des Preises im 3. Fenster hatte ich schon am 18.8.04 beim Gemeinschaftsprojekt DAY/ISAS/Mainpean "frankrei**.de" bemängelt und eine Analyse der RegTP zu weiteren Entscheidungen in eigener Zuständigkeit übersandt - was daraus geworden ist, sieht man ja heute. :evil:
Bei einem Telefonat mit DAY, im vergangenen August, brachte dieser zwar eine gewisse Einsicht rüber, erklärte jedoch, dass die Darstellung von Mainpean vorgegeben und auch nur von den Berlinern ggf. zu verändern sei.
 
Nachdem der Cheffe bisher immer fix war, seine Geschäftspartner oder Mitarbeiter für das Problem verantwortlich zu machen, um selbst ein Strahlemann-Image zu pflegen, scheint er es diesmal nicht auf andere abschieben zu können. Für irgend etwas ist ja auch ein Cheffe verantwortlich.

Dietmar Vill
 
@Phänomenologe: Ja - und deshalb soll das hier auch nicht als Brandmarkung der Firma "Day Networks" verstanden werden - sondern vielmehr aufzeigen, dass die RegTP ihren Auftrag nicht ernst (genug) nimmt. Mein kleiner Hinweis auf die Psychologie war sehr ernst gemeint, immerhin kenne ich mich da besser aus als mit javascripts, vbs und hta...

Und es ist eine meines Erachtens offensichtlich und nicht sinnvoll bestreitbar, dass
1. Die Ok-Eingabe oberhalb der zu bestätigenden Information ein Witz ist. Angenommen, man hat einen schriftlichen Vertrag, unterschreibt - und sieht erst dann das Kleingedruckte, dann kann man die Unterschrift (die nicht zum Spass Unterschrift heisst) zurück nehmen ("Haustürgeschäfte").
2. Der Pfeil bewusst und aktiv verhindert, die relevante Information (Preis) zur Kenntnis zu nehmen. Wenn zwar eine Preisangabe vorhanden ist, aber gleichzeitig in vollster Absicht layouttechnisch davon abgelenkt wird, hat das den gleichen Effekt, als wenn keine da wäre. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemand anders sieht. Wenn die RegTP diesen Schund durchgehen lässt, zeigt sie ihr wahres Gesicht: Sie reguliert am Verbraucherschutz vorbei und unterstützt die Anbieter.

Wenn Day mit mainpean arbeitet und die haben solche Fenster, ist er als Geschäftsmann dafür verantwortlich. Rausreden hilft nicht.

In der Summe: Day Networks ist [auch hier zu ergänzen: nach meiner Verbrauchermeinung] eine Firma, die unter Auslotung aller Möglichkeiten versucht, halbwegs im legalen Rahmen (der dank RegTP kaugummiweich gesteckt ist) und unter Aufbietung aller zur Verfügung stehenden Kniffe versucht, in großem Stile und organisiert die Leute übers Ohr zu hauen.

Was mich am meisten ärgert, ist, wie wenig sich seit letztem Jahr für die Verbraucher verbessert hat (im Anhang drei unterschiedliche Fenster, die alle etwa ein Jahr alt sind - und bei denen meines Wissens allen Dialern die Registrierung entzogen worden ist. Aus Gründen, die - ebenfalls afaik - nichts mit dem zu tun hatten, was für die Verbraucher doch bei "legalen Dialern" das Wichtigste ist: Mit der Irreführung durch die Fenster! [Gründe waren meines Wissens die Integration mehrerer Rufnummern im selben Dialer bzw. in einem Fall wurde die Registrierung von Questnet selbst zurück gezogen])

links zu den Dialern:
090090000986 (Questnet zieht Reg. zurück)
090090000082 RegTP kassiert Dialer (u.a. mehrere Nummern im Dialer)
Der dritte Dialer (mp3-legal) war ein Intexus, Schicksal: wie gehabt
Ich habe noch diverse solcher Fenster und frage mich, seit ich sie kenne, was es da eigentlich zu debattieren gibt. Ist eines dieser Fenster jemals Inhalt einer zivilrechtlichen Entscheidung darüber geworden, ob damit ein Vertragsschluß zustande kommt? Ich glaube nicht, oder?

(Nachtrag: Na klar, das sind zum Teil nicht die Einwählfenster, das liegt daran, dass ich nicht immer so weit gekommen bin ;) )
 

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Ich habe das
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=99281#99281
erst nach dem letzten posting gelesen... Für mich geht es in diesem thread um die Fragen:
1. Warum gibt's immer noch Layouts, die klar auf Irreführung ausgelegt sind?
2. Können diese Layouts Grundlage eines Vertrages sein (unabhängig von Entscheidungen der RegTP bzw. deutlicher: ungeachtet der Tatsache, ob wegen dieser layouts oder aus anderen Gründen den Dialern die Registrierung entzogen wird
3. Ist die RegTP glaubwürdig, wenn sie, seit es die Dialerregistrierung gibt, nur ständig den Anbietern hinterheragiert (Rufnummern stilllegt, nachdem sie umgestellt sind, Layouts nur "bemängelt", Selbstderegistrierungen akzeptiert obwohl es Gründe für eine Aktivderegistrierung gibt, usw. usf. etc.)
und natürlich ist der Threadtitel nicht zufällig:
4. Wie glaubhaft ist der Versuch der "day networks", Verantwortung abzuwälzen, gerade auch im Hinblick auf wiederholte Andeutungen einer "none-dialer-Zukunft"
(Die Ouvertüre des Wieners hier klang für mich bisher eher nach la gazza ladra als nach schöner blauer Donau)

Nachtrag:
@day: Ich hätte noch eine kleine Bitte zur Verbesserung Ihres layouts... Es macht sich nicht gut, Osterbräuche und Grusskarten zu vermarkten und auf dem Dialerfenster den download einer Datei "girlscam.exe" anzukündigen. Sicher nur für sehr gute Beobachter festzustellen, aber das gilt ja auch für Ihre Preisangabe. Also: Bitte nicht Porno draufschreiben, wenn Grusskarten rauskommen ;) (ist schwer zu erkennen, ich geb's zu...)

...daher noch ein Nachtrag: das "echte" girlscam-Fenster... das gibt auch einen schönen Überblick über die Historie Ihres Geschäftspartners mainpean - aber das ist eine andere Geschichte und soll ein andermal erzählt werden...
 

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@ Aka

sehr schöne Zusammenfassung der gesamten OK-Dialer Misere! Das sind exakt die Fragen, die zu stellen sind.


Aka-Aka schrieb:
Ist eines dieser Fenster jemals Inhalt einer zivilrechtlichen Entscheidung darüber geworden, ob damit ein Vertragsschluß zustande kommt? Ich glaube nicht, oder?
Das ist der Punkt, auf den ich auch immer wieder mal hingewiesen habe. Ob registriert und RegTP-konform, - die Frage, ob rechtlich durch das OK ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, ist damit noch nicht beantwortet. M.W. gibt´s da noch kein Urteil, aber das LG Mannheim hat sich vor einem Jahr damit beschäftigt, mit eindeutigem Ergebnis, immer wieder zitierenswert:

LG Mannheim schrieb:
... Die Art und Weise, in der der Beklagte sein Angebot im Internet präsentiert, verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb, § 1 UWG. Sie ist geeignet, geschäftlich unerfahrene Teile des Verkehrs über die mit der Inanspruchnahme der "Leistungen" des Beklagten verbundenen erheblichen Kosten zu täuschen. .....

Wer als Unternehmer entgeltliche Leistungen über das Internet anbietet, darf den Verkehr nicht über den gewerblichen Charakter seines Angebots im Unklaren lassen. Er ist verpflichtet, die Interessenten über die Entgeltlichkeit und über die Höhe der entstehenden Kosten in geeigneter Weise zu informieren. ....

Und schließlich ist eine Aufklärung über den gewerblichen Charakter eines Angebots im Internet entgegen der Auffassung des Beklagten nicht etwa generell entbehrlich. Der Beklagte stützt seine Ansicht auf die Behauptung, das Internet könne (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nur entgeltpflichtig benutzt werden. Schon dieser Ausgangspunkt ist, wie die Kammer, deren Mitglieder zu den Benutzern des Internet gehören, aufgrund eigener Erfahrung weiß, unzutreffend. [Oha ;) ]
....

Den strengen Anforderungen an die Klarheit und Deutlichkeit der Information über die Entgeltlichkeit des Angebots und die Mühe der entstehenden Kosten wird der von der Klägerin beanstandete Internetauftritt nicht gerecht.
Vielmehr ist er durch die Art seiner Ausgestaltung geeignet, die Nutzer darüber hinwegzutäuschen, dass eine Inanspruchnahme der "Leistungen" des Beklagten zu hohen Kosten führt, die - wenn sie diese Kosten selber tragen müssten - häufig in keinem angemessenen Verhältnis zu ihren finanziellen Mitteln stehen würden. Weder auf der Eingangsseite des Internetauftritts noch in dem Fenster, das sich nach dem Anklicken eines der Stichworte auf der Eingangsseite öffnet, erhält der Nutzer in hinreichend deutlicher Form Informationen über den entgeltlichen Charakter des Angebots und über die Höhe der Kosten, die anfallen können.

Nach der ersten Eingabe der Buchstabenkombination "OK" wird er in einem weiteren Fenster ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm "durch die Aktivierung" keine Kosten entstehen. Das wird ein erheblicher Teil der Leser dahin verstehen, dass er die vom Beklagten angebotenen Informationen unentgeltlich erhält. Einen anderen Sinn werden allenfalls Experten dem Hinweis auf die Unentgeltlichkeit der "Aktivierung" entnehmen können. Auf das Verständnis von Fachleuten kommt es aber bei einem Angebot, das sich hauptsächlich an Kinder und Jugendliche wendet, gerade nicht an. Einen erster Hinweis auf Kosten enthält erst das dritte Fenster, das sich nach der zweiten Eingabe von "OK" öffnet. Auch hier erschöpft sich die Aufklärung indes in der Nennung einer Telefonnummer und der nicht näher erläuterten Angabe "1,99 EUR/min".

Diese Informationen sind zudem räumlich unter dem Feld mit der Aufforderung "Tippen Sie "OK" ein" angeordnet und werden von einem großen Teil der Nutzer frühestens nach der Eingabe bemerkt. In diesem Zusammenhang kommt dem Umstand Bedeutung zu, dass der Nutzer, bevor er zu dem Fenster mit der Preisangabe gelangt, schon zweimal aufgefordert worden ist, die Buchstaben "OK" einzugeben, ohne dass ihm in diesem Zusammenhang relevante Informationen vermittelt worden sind. Hierdurch wird zumindest ein Teil der Verbraucher davon abgehalten, sich vor der wiederholten Eingabe dieser Buchstabenkombination näher mit dem weiteren Inhalt des betreffenden Fensters zu befassen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass die Interessenten in der Eingabe eine bloße, ohne erkennbaren Sinn mehrfach zu wiederholende Formelle sehen, die es möglichst schnell hinter sich zu bringen gilt. [=> präzise Beschreibung des Tunneleffekts!]

Das gilt in besonderem Maß für Kinder und Jugendliche. Im Ergebnis wird deshalb die Warnfunktion, die grundsätzlich mit der Notwendigkeit einer mehrfachen Eingabe eines bestimmten Befehls verbunden sein mag, durch die vom Beklagten gewählte Ausgestaltung entwertet und sogar ins Gegenteil verkehrt, weil das Publikum von der erst ganz am Ende erscheinenden Preisinformation abgelenkt wird. Wirksam könnte der Schutz gegen Übereilung, dem der Zwang zu mehrfacher Eingabe von "OK" an sich dient, nur sein, wenn der Nutzer von Anfang an über die maßgeblichen Umstände aufgeklärt würde. Da dies im Rahmen des beanstandeten Internetauftritts nicht in ausreichendem Umfang geschieht, ist ein Verstoß gegen § 1 UWG zu bejahen.

Eine anderen rechtliche Beurteilung ergibt sich nicht daraus, dass der Dialer des Beklagten den Mindestanforderungen an Anwählprogramme entsprechen mag, die sich aus der auf der Grundlage von § 43 b Abs. 5 TKG erlassenen Vfg. Nr. 37/2003 ergeben. Daraus folgt nicht, dass die Verwendung des Dialers unabhängig von den weiteren Einzelheiten der Gestaltung und der Art seines Einsatzes einer Beurteilung nach den Vorschriften des UWG entzogen Ist.
Im Hinblick auf die erhebliche Irreführungsgefahr, die durch den beanstandeten Internetauftritt des Beklagten begründet wird, betrifft der festgestellte Verstoß eine Handlung, durch die wesentliche Belange der Verbraucher berührt werden, § 13 Abs. 2 Nr. 4 UWG.
 
Qoppa schrieb:
immer wieder zitierenswert:
LG Mannheim schrieb:
... Die Art und Weise, in der der Beklagte sein Angebot im Internet präsentiert, verstößt gegen die guten Sitten im Wettbewerb, [.....]
Solche Urteile sind zwar Balsam auf die Seelen der Dialeropfer, gelten de facto aber nur für den jeweiligen Einzelfall.
Die Drückerszene weiß natürlich, dass die Gerichte willkürlich entscheiden und man sich halt so lange durch die Instanzen klagen muss, bis man einen passenden Richter findet.
Die Konsequenz eines solchen Urteils dürfte also nicht die Änderung des Geschäftsgebarens sein, sondern die künftige Meidung des LG Mannheim.
Die Tatsache, dass man durch juristische Tricks und Winkelzüge selbst übelste Abzockermaschen über viele Jahre am leben erhalten kann, macht diese so attraktiv.
Der schlagzeilenträchtige Terror berüchtigter Abmahn-Anwälte, die Kaffeefahrt- Adressbuch- Dialer- Gewinnspiel- und andere Abzocker zeigen sehr anschaulich, wie es geht.

Gruß A. John
 
A John schrieb:
Solche Urteile sind zwar Balsam auf die Seelen der Dialeropfer, gelten de facto aber nur für den jeweiligen Einzelfall.
schon richtig, - aber es ist vermutlich das einzige Urteil, das sich konkret - und sehr ausführlich - mit derartigen "rechtskonformen" Angeboten auseinandersetzt.

Ich zitiere das immer wieder, weil es eine vorzügliche Grundlage darstellt, wenn ein Dialeropfer mal nicht nur Seelenbalsam will, - sondern Recht. Natürlich können andere Gerichte anders urteilen, aber ich denke schon, daß das die Linie ist, die sich durchsetzen wird (... würde, wenn´s denn zu Prozessen kommt :roll: ).
 
A John schrieb:
Die Konsequenz eines solchen Urteils dürfte also nicht die Änderung des Geschäftsgebarens sein, sondern die künftige Meidung des LG Mannheim.

Zum Glück können sich die Telkos nicht aussuchen wo sie den (vermeintlichen) Kunden verklagen. Gerichtsstand ist der Wohnort des Anschlussinhabers.

Von einem aktiven Klageverfahren gegen einen Verbraucher bezüglich eines "Fenster-Dialer" hab ich noch nix gehört, nach dem Mahnbescheid bzw. Widerspruch war bisher immer Schluss. Kann sich natürlich noch ändern wenn die Verjährungsfristen bis zum Ende ausgereizt werden.
 
Macht es Sinn, dass Urteil des LG Mannheim neben der üblichen und erfolgreichen Argumentation hilfsweise in eine Klagerwiderung einzubauen?

Vielleicht geht ein fleißiger Richter mal darauf ein.

Gruß wibu
 
LG Mannheim war eine einstweilige Verfügung gegen refer*.ag - aber die Argumentation ist klasse! Danke @qoppa
@sascha: nettes Foto ;)
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/26/0,3672,2111002,00.html

aber diese Fotos sind der Sache noch dienlicher (nicht als Du, aber als Dein Foto *lach*)
http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID1085890,00.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/44856
und natürlich (danke@dialerwatch *lol*)
http://www.mainpean.de/wochennews/archiv/2004/kw09/

Wer einen Mainpean-Dialer einsetzt, kann davon ausgehen, dass alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. In erster Linie sind dies die drei OK Eingabefenster mit den entsprechenden Informationen in den jeweiligen Eingabefenstern, also auch der Angabe des Preises für den Inhalt. Überdies sind unsere Dialer bei der RegTP registriert.
Nein, das muss man schon deutlicher herausstellen:
Wer einen Mainpean-Dialer einsetzt, kann davon ausgehen, dass alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind

Damit entlastet mainpean also doch "day networks"?
;)

Die Abmahnung der Berliner Verbraucherschützer ist verwerflich, weil sie versucht, bestehendes Recht als Unrecht zu markieren.
Da macht sich einer zum Richter, der das nun einmal nicht ist ;)
________

Bin noch nicht fertig für heute:
Im inzwischen geschlossenen thread wurde über die Klickrate philosophiert. Dazu möchte ich folgende Aussage zitieren:
Sie erhalten eine Standardvergütung von 65% pro Minute. Das entspricht 0,83€ Netto je Minute. Beispiel Sie schicken täglich auf rauch**.de 100 Besucher. Davon wählen sich 10 Besucher durschnittlich 5 Minuten ein. Sie verdienen pro Tag also :
10 Besucher * 5 Minuten * 0,83€
= 41,50€ Netto
Quelle:
http://www.rauc***.de/partner/webmaster/?pid=rauchen

Da ist sie wieder, die magische Einwahlrate 1:10 ;)
Mal was anderes: Ein Nutzer bringt demnach 4,50 Euro - dann macht ein webmaster also Profit, wenn er für weniger als 4,50 Euro so viele Leute auf die Seite bringt, dass sich einer einwählt. Du lieber Himmel, was müssen Autodialer für eine Gewinnspanne haben... Da reicht's ja, genügend Leute mit entsprechenden Sicherheitslücken herzukarren...
 
Teleton schrieb:
Zum Glück können sich die Telkos nicht aussuchen wo sie den (vermeintlichen) Kunden verklagen. Gerichtsstand ist der Wohnort des Anschlussinhabers.
Das ist richtig. Aber geprellte Kunden die aufmucken, gibt es überall.
Wenn das für die Telcos in Mannheim nicht läuft, haben die Mannheimer halt Glück gehabt und werden fürderhin verschont. Andere Stadt, andere Richter.

wibu schrieb:
Macht es Sinn, dass Urteil des LG Mannheim neben der üblichen und erfolgreichen Argumentation hilfsweise in eine Klagerwiderung einzubauen?
Im Normalfall schon, es kann IMO aber auch schaden, wenn man all zu sehr darauf abstellt.
Nicht wenige Richter sind eitle und selbstgefällige Ignoranten. Die könnten sich gegängelt fühlen und aus purem Trotz exakt gegenteilig entscheiden.
Ein Anwalt sagte mir mal, dass das durchaus vorkommt.

Allerdings meine ich schon, dass steter Tropfen auch eine schwerfällige Justiz höhlt und im Laufe der Jahre zur Akzeptanz der Lebenswirklichkeit bringt.

Gruß A. John
 
Sorry, habe jetzt erst gesehen daß extra ein neuer Thread angelegt wurde. Es wurden ALLE Dialerskins noch vor dem 16.3 umgestellt. Das angeführte Dialerskin für grus*kart*n*.com ist deshalb seit diesem Zeitpunkt nicht mehr von dieser URL ladbar.

Ich habe jetzt nochmals einen Test gemacht, und da ist alles rechtskonform.

Es könnte aber sein, daß dieser Dialer noch am PC installiert ist und deshalb dieses alte Dialerskin erscheint. Aber wie gesagt, ich habe alles auf die neuen Dialerskins VOR dem 16.3 umstellen lassen und diese sind auch aufrufbar (zumindest wenn man ihn NEU bezieht)


Lieber Aka-Aka, ich würde Dich deshalb hier in aller Öffentlichkeit ersuchen diese hier aufgestellten Behauptungen SOFORT zurückzunehmen da sie nicht der Wahrheit entsprechen !


DAY
 
Das ich noch immer nicht rechtskonforme Dialerskins verwende. Wie gesagt, ALLE unsere Dialerskins wurden vor dem 16.3 umgestellt und dieses hier von Dir angeführte Dialerskin ist ein ALTES Dialerskin das nicht mehr geladen werden kann !

Geändert wurde das große "OK" auf ein sehr kleines "OK", der grüne Pfeil wurde sehr klein gemacht, die Schrift wurde auch verkleinert und der Preis wird nun einheitlich auch in Schwarz angezeigt.

Also bitte hier keine falschen Behauptungen aufstellen !

DAY
 
DAY.DE schrieb:
.....dieses hier von Dir angeführte Dialerskin ist ein ALTES Dialerskin das nicht mehr geladen werden kann!

Wenn der Dialer noch aus den Vorzeiten am Rechner ist, dann ist er Bestandteil des zu entstehenden Vertrages - sollte der dann noch funzen, und parallel zum neuen Skin den Content aufrufen, dann sollte mEn der für die Technologie verantwortliche Sorge dafür tragen, dass das alte Skin unbrauchbar wird.

Kann man da nicht eine (eigentlich unerlaubte) Datenveränderung am Rechner des Users per Script vornehmen? :gruebel:
 
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