Gerichtlicher Mahnbescheid

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
S

soundso

Kommt der gerichtliche Mahnbescheid eigentlich als Einschreiben?!

Die Sache ist die: Ich habe auch unbeabsichtigt einen "Vertrag" im Internet abgeschlossen. Habe die ganzen Tipps und alles auch gelesen, wiederpsrochen und es damit gut sein lassen. Nun kam auch eine Mahnung und die neue Frist ist mittlerweile aber auch schon seit 9 Tagen abgelaufen. Nun stutze ich etwas, weil sie sich nicht mehr melden und befürchte schon, dass sie ein gerichtliches mahnschreiben beauftragen. Ist ja im Grunde auch kein Problem, man kann ja wieder sprechen.

Nur ist mein Problem, dass ich den Briefkasten den ich angegeben habe, die nächsten 6 Wochen nicht leeren kann. D.h. wenn in dieser Zeit das gerichtliche Mahnschreiben kommen würde, würde es einfach so weiter laufen und der nächste Schritt usw folgen bis es rechtsgültig ist.

Deswegen nun die Frage ob es als Einschreiben kommt, bzw. was passiert, wenn ich einfach mal 6 Wochen nicht da bin, wenn der Postbote versucht mich zu erreichen.

(Ich hoffe das Thema gibts nicht schon)
 
AW: Gerichtlicher Mahnbescheid

hm... einwurfeinschreiben ist natürlich jetzt erstmal blöd, wenn ich nicht dazu komme meinen briefkasten zu leeren.
aber danke für deine antwort!

wie wahrscheinlich ist es denn, dass bei so ner geschichte nach der ersten mahnung wirklich gleich der gerichtliche mahnbescheid kommt? kommt doch eher erstmal inkasso, was mich dann auch wieder weniger tangiert.
 
AW: Gerichtlicher Mahnbescheid

Da müsste man zuerst mal wissen:

Handelt es sich dabei um einen Nutzlosanbieter?
Wenn ja, um welchen?

Jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mahnbescheid aus dieser Branche ergeht, eher unwahrscheinlich.

Um trotzdem alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, würde es sich wohl empfehlen, dass du während deiner Abwesenheit jemandem deinen Briefkastenschlüssel überlässt und ihn bittest, deine Post durchzusehen. Sollte wirklich das Unmögliche geschehen und ein Zustellungsauftrag (gelber Umschlag mit Zustellungsvermerk des Postboten) dabei sein, lass dir diesen von deinem "Postbeauftragten" nachsenden.
 
AW: Gerichtlicher Mahnbescheid

Es handelt sich um win-loads.net... hier gibts ja auch einen thread dazu, den ich bisher immer bravverfolgt habe, leider hat dort auch noch keiner mehr als eine mahnung bekommen. Wobei ich gerade in einem anderen forum gelesen habe, dass wohl doch noch eine 2. Mahnung kommt und dann erstmal inkasso.

Ich hab hier leider niemanden, dem ich den schlüssel geben kann. Na ja muss ich eben schaun, dass ich doch mal selbst den Briefkasten leeren kann.
 
AW: Gerichtlicher Mahnbescheid

Theoretisch geht Einschreiben-Rückschein, das sehen die §§ 166, 175 ZPO ausdrücklich vor.

Aber:
Wird der Schuldner nicht angetroffen, oder verweigert er die Annahme, oder holt er das Einschreiben/RücKscheinschreiben nicht ab, geht das Schreiben zurück - eine Ersatzzustellung ist ausgeschlossen.

Da dies bei MB-Zustellungen zu heikel ist (und der Staat keine Amtshaftung riskieren will), stellt er per Zustellungsurkunde zu.

Faktisch!
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben