Gebühren in "unbegrenzter Höhe" ??

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Dschemmel

Nachdem ich letztens im Ausland mein Handy einschalte, schickt mir O2/Telefonica eine SMS, mit "willkommen bla bla" und dann kommts: "Es können Gebühren in unbegrenzter Höhe entstehen".
Wie bitte kann das sein ? ich denke die werden automatisch auf max. ca. 60 € begrenzt, ausser ich schicke extra eine entsprechende SMS ??
Dschemmel
 
Umgekehrt.
50,- plus MwST gilt nach der EU-Roamingverordung für Datenverbindungen. Früher nur innerhalb der EU, heute weltweit. Gibt aber einen Sack Ausnahmen.
Auf Schiffen (insb. Kreuzfahrt), Fähren, Flugzeugen usw. Hatte eben eine Preisliste für Flugzeug in der Hand (33,- € pro 1000 KB).
Außerdem nicht in Ländern (bei Providern) die eine "Live"-Erfassung der Daten nicht hinbekommen (z.B Ägypten). In solchen Ländern bedarf es nur eines Hinweises wie Du ihn erhalten hast.
Mit Gesprächen ruinieren kannst Du Dich weltweit, wobei innerhalb der EU die Tarife noch oben gedeckelt sind, da kommt man nur mit stundenlangen Nutzungen zu relevanten Beträgen.
 
Um gegenzusteuern einfach eine Prepaid Karte nutzen.
Da kannst Du maxmimal das Guthaben verbraten, das auf der Karte gespeichert ist.
Falls ein Carrier im Ausland Abrechnunbgsprobleme hat und Abrechnungsdaten zeitverzögert übermittelt ist das auch kein Problem.
In diesem Fall kann sich dein Anbieter eventuelle Nachforderungen in die Haare kleistern,
dazu gibt es unterdessen Urteile
 
z.B.
http://www.handyvertrag-info.de/handy-prepaid-abrechnung-minus/
27.01.2016 Der Bundesgerichtshof hatte sich mit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auseinanderzusetzen, in der es um die verzögerte Abbuchungen bei Prepaid-Verträgen ging. Diese können zu einem Negativsaldo (Minus) auf dem Guthabenkonto führen. Für das Gericht war diese Klausel, sofern sie die Rechtslage „klar und unmissverständlich“ verdeutlicht, wirksam. Gegenstand dieser Entscheidung waren Roaming-Verbindungen, Verbindungen zu sog. „Premiumdiensten“ sowie Verbindungen in das Sprach- und Datennetz (Aktenzeichen III ZR 33/14).
ältere Urteile: Artikel vom 17.04.2013
https://www.handytarife.de/?urteile-zu-prepaid-karten-im-minus
In den AGB einiger Anbieter fand sich jedoch ein Passus, nach dem durchaus ein Negativsaldo auf dem Guthabenkonto entstehen könne, der vom Kunden unverzüglich auszugleichen sei. In Musterprozessen gegen simplytel und discotel stellten die Landgerichte München I und Frankfurt a. M. nun übereinstimmend fest, dass eine derartige Regelung den Kunden unangemessen benachteilige und daher unwirksam sei. Sie "ist mit der Eigenart und dem Zweck eines Prepaid-Vertrages nicht zu vereinbaren", meinten die Münchener Richter. Kunden müssten "weder mit der Entstehung eines Negativsaldos noch mit der unverzüglich auszugleichenden Kostenlast" rechnen. Sie dürfen vielmehr davon ausgehen, dass sie "die volle Kostenkontrolle" haben.

Eine Übersicht über die IMHO immer noch nicht klare Lage:
https://www.prepaid-deutschland.de/minusguthaben-auf-der-prepaidkarte/
 
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