flirt-fever bucht einfach bei mir ab

Dieses Thema im Forum 'Allgemeines' wurde von flipper1983 gestartet, 7 März 2009.

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Heiko

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  1. Antiscammer Sehr aktiv

    AW: flirt fever, prebyte media gmbh, anwaltskanzelei thiel -> probleme =)

    Da wir hier nicht genau den Einzelfall prüfen können, und da wir keine Rechtsberatung erteilen dürfen, erfolgt an dieser Stelle der Hinweis, Rechtsberatung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt einzuholen.

    Nur einige allgemeine Anmerkungen.

    Wichtige Tatbestände zum Vertragsverhältnis, beispielsweise eine automatische Verlängerung eines Testabonnements, müssen dem Vertragspartner in transparenter, sofort ersichtlicher Weise mitgeteilt werden. Erfolgt der Hinweis auf einen derart wichtigen Umstand lediglich versteckt im Kleingedruckten sowie in den AGB, dann ist dies als überraschende Klausel im Sinne des § 305 c BGB zu werten und wird nicht Vertragsgegenstand.

    Die Tatsache, dass das Widerrufsrecht gemäß § 312 d BGB mit sofortiger Inanspruchnahme der "Dienstleistung" erlischt, muss dem Kunden vorher mitgeteilt werden. D.h., es muss dem Kunden eine wirksame Widerrufsbelehrung in Textform zugestellt werden. Der Verweis auf die AGB oder auf eine gesonderte Webseite reicht hierfür nicht.

    Alle weiteren Detailfragen zu diesem Einzelfall muss eine Rechtsberatung klären.
  2. fcukprebyte Frisch registriert

    AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

    Hallo,

    kann es sein, dass Prebyte / Flirtfever die Freischaltungsseite für die Bankverbindung geändert hat? Ich meine mich zu erinnern, dass bis vor kurzem dort nur Bankeinzug zur Auswahl stand? Auch die Auswahlmöglichkeit für die 3 Monate scheint mir neu?!
    Hat hier jemand evtl. einen Screenshot von der alten Seite?

    Ich warte derzeit auf den angedrohten "vollstreckbaren Titel" -dem ich natürlich widersprechen werde- und falls die tatsächlich klagen, hätte ich mit der alten Version bestimmt bessere Karten.

    Danke!
  3. webwatcher Forenveteran

    AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

    Wozu? Im Zivilrecht hat der Fordernde die Beweislast, nicht umgekehrt.
    Niemand muss seine "Unschuld" beweisen.
  4. jörg Frisch registriert

    flirt-fever,,,,,,auer witte thiel

    wie kann man kündigen bei dehnen reicht eine einfache email aus ?
  5. Antiscammer Sehr aktiv

    AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

    11. Gebot

    Du sollst keine e-Mails an den "Support" halbseidener Unternehmen schreiben. Du kannst später weder den Zugang der Mail noch deren Inhalt im Streitfall beweisen.

    12. Gebot

    Du sollst keine Telefonanrufe mit der "Support"-Hotline halbseidener Unternehmen tätigen. Denn: z.T. verdienen die noch dran, häufig ist das eine "Mehr"wertnummer. Und: was da "besprochen" wurde, kann hinterher im Streitfall nie bewiesen werden. => Völlig wirkungslos, wertlos und vertane Zeit.

    13. Gebot

    Was Du später im Streitfall solchen "Unternehmen" nicht schwarz auf weiß nachweisen kannst, das kannst Du vergessen.
    Daher: alles schriftlich machen, Zustellung per Einschreiben + Rückschein.
  6. Reducal Fraud-Analyst

    Nein, denn auf eMails reagieren die nicht! Die leiten ihre Sturheit aus ihren AGB ab, denn dort heißt es (insbesondere Punkt 3.8.):
  7. jörg Frisch registriert

  8. Antiscammer Sehr aktiv

    AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

    Die Entscheidung des AG Frankfurt/Main (Urteil vom 23.10.2008 – 30 C 730/08-25), wonach bei einer Kündigung per e-Mail der einfache Ausdruck der angeblich gesendeten Mail als Anscheinsbeweis für den Zugang beim Empfänger gewertet wird, ist nicht rechtskräftig. Es wurde Revision eingelegt, dazu ist aber nichts näheres bekannt.

    Ich halte das für eine sehr gewagte und einsame Entscheidung des AG Frankfurt, die sich so in der Rechtsprechung auch eher nicht wiederholen dürfte.

    Prinzipiell kann so ein "Ausdruck" von jedermann selbst erstellt und ausgedruckt werden, dazu reicht ein handelsübliches Schreibprogramm.
    Konsequent weitergedacht, wäre damit dem Mißbrauch in Form von billigen Schutzbehauptungen Tür und Tor geöffnet.
    Aber auch umgekehrt wären Vertragsunterstellungen z.B. seitens von Nutzlos-Abzockern mit derartigen Behauptungen ohne weiteres möglich.
    Das kann es nicht sein, und das wird auch nicht sein.

    Daher würde ich es niemandem empfehlen, sich auf diese gewagte Entscheidung (die überdies niccht rechtskräftig ist) zu berufen.
  9. McGyver1957 Frisch registriert

    Jetzt droht man mir

    Hallo,

    auch ich habe Ärger mit der gleichen Sache.
    Habe gerade folgende Mail bekommen:



    Was kann ich dagegen unternehmen ???


    Mc
  10. Antiscammer Sehr aktiv

  11. bleiente Frisch registriert

    AW: Jetzt droht man mir

    Reagier da doch nicht panisch!!

    Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, oder auch Vorladungen vor Gericht sind per e-mail nicht zustellbar.
    Das zustandige Amtsgericht, und nur das, kann die oben genannten Dinge veranlassen. Und weil die Amtsgerichte wissen, dass Mahnbescheide etc. per e-mail nicht zustellbar sind, machen die das auch nicht.

    Es hat bisher auch noch kein Gerichtsvollzieher versucht, bei einer e-mail Adresse zu vollstrecken.

    Was ich sagen will: Für gerichtliche Maßnahmen wird Deine Postanschrift benötigt.

    Falls die bekannt ist, kann beim Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragt werden.
    Die werden meines Wissens im gelben Umschlag zugestellt.
    [ edit]


    Wenn Du auf den Mahnbescheid richtig reagiert hast, bleibt Deinem Gegner nur "Tunix" oder der Gang vor Gericht (Tunix kann auch bedeuten, dass er Dir weitere Mahnschreiben schickt, weil er die gerichtliche Auseinandersetzung scheut).
    Vor Gericht gibt's ein Urteil, und nur wenn Du zur Zahlung verurteilt wirst, kann der Gerichtsvollzieher losgeschickt werden.

    Du siehst, das es ein weiter Weg von einer Zahlungserinnerungs-E-mail (so eine hast Du nämlich bekommen) zum Gerichtvollzieher ist.

    ---------- Artikel hinzugefügt um 23:06:18 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 23:01:14 ----------

    Anzeige würde da nichts bringen: So ne E-mail kann doch jeder verschicken.
  12. Antiscammer Sehr aktiv

    AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

    Immer vorsichtig. Manche Leute erzählen nur die Hälfte. Es kann durchaus sein, das es hier vorher schon Post-Schriftwechsel gegeben hat (das wissen wir ja nicht, anhand der dürftigen Angaben).
    Wenn natürlich den Fieber-Flirtern die Hausadresse nicht bekannt ist, kann natürlich weder ein Mahnbescheid noch ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden, das ist richtig.
    Trotzdem wäre es Nötigung (falls bisher kein Mahnbescheid erfolgt war). Es kann zwar jeder so eine Mail verschicken, aber man trotzdem nachvollziehen, woher die Mail gekommen ist (Header).
  13. bleiente Frisch registriert

    AW: Jetzt droht man mir

    Falls Du einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten hast und darauf bisher nicht reagiert hast, lies Dir folgendes durch:

    :: Vollstreckungsbescheid - Schritte der Gläubiger - Schuldenratgeber - www.meine-schulden.de - Was mache ich mit meinen Schulden? ::

    Im Gegensatz zu meiner Bemerkung oben: Ein Vollstreckungsbescheid kann schon vom Gerichtsvollzieher zugestellt werden.

    Wenn Du also auf einen Mahnbescheid bisher nicht reagiert hast und nicht bezahlen willst, solltest Du am besten noch heute mit der Sache zum Anwalt gehen.
  14. McGyver1957 Frisch registriert

    AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab


    Nein es hat noch keinen Postschriftwechsel gegeben.
  15. Reducal Fraud-Analyst

    AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

    Die kam von den Anwälten A_W_T in München.
  16. Antiscammer Sehr aktiv

    AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

    Aha.
    Da wäre m.E. eine Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer gerechtfertigt.
    Der kann nicht einfach mit irgendetwas drohen, was er beim Stand des Verfahrens niemals wahrmachen könnte.
    Damit nutzt er gezielt die Rechtsunkenntnis der Laien aus und will sie damit zur Zahlung möglicherweise unberechtigter Forderungen nötigen.
  17. JohnDoe Frisch registriert

    AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

    Hi erstmal, da bin ich ja nicht der einzige der sich veräppelt vorkommt.
    Zur Mahnung kam es bei mir nicht, allerdings zur zweiten Abbuchnung. Da ich den Service nicht aktiv nutze (Hab nur Spam bekommen), habe ich nun eine Kündigung aufgesetzt.
    Ich freue mich über Feedback. Falls ein oder mehrere Formfehler darin sind bitte ich diese anzusprechen.

    LG, Sebastian (so heisse ich wirklich John Doe is ein Fake:-D)
  18. bleiente Frisch registriert

    AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

    Was Du formuliert hast, ist eine fristgemäße Kündigung zum Laufzeitende des Vertrages (Du willst allerdings nicht mehr per Lastschrift zahlen)
    Außderdem erkennst Du mit der Kündigung an, einen Vertrag überhaup abgeschlossen zu haben.

    Willst Du das so?????

    Wenn die nur Deine E-mail Adresse haben, empfiehlt sich Schriftverkehr sowieso nicht. Dann kommen die Mahnungen nämlich demnächst per Post.
    Denk auch darüber nach, dass Mahnbescheide nur per Post zugestellt werden können, nicht per E-mail.

    Wenn Deine Postanschrift bekannt ist, kannst Du ein Musterschreiben schicken.

    Tipps für Opfer von Abofallen im Internet: computerbetrug.de und dialerschutz.de

    In diesen Musterschreiben kündigst Du nicht, sondern bestreitest (das überhaupt ein Vertrag besteht), fechtest an (wegen arlistiger Täuschung oder Irrtum), oder widerufst (wenn Du nicht auf dein Widerrufsrecht hingewiesen wurdest).
  19. JohnDoe Frisch registriert

    AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

    Dank Dir für Die Anmerkung. Werde es dann So machen.
  20. schachtscheisser Frisch registriert

    AW: flirt-fever bucht einfach bei mir ab

    Hallo!
    auch ich habe mich vor jahren bei flirt fever angemeldet,und aus neugier (posteingaenge) mal den testaccount gekauft.das das abo nach 2 wochen in den basic tarif uebergeht,hab ich nicht gelesen,ich wollte nur schnell die maisl lesen.was ich da vorgefunden hab entspricht dem meiner vorschreiber.ich hab mich wieder ausgeloggt und gedacht:naja,2 euro verschwendet fuer nichts!
    das war ungefaehr mitte juni.gestern hab ich mich wieder einloggen wollen um zu sehen ob evtl jemand geschrieben hat und der testzugang schon abgelaufen ist.ich hab FF gegooglet und bin auf ein forum gestossen indem jemand geschrieben hat das FF von ihm Geld abbuchen will trotz Kuendigung in der testphase von 2 wochen.
    ich bin gleich mal zur bank und hab gesehen das prebyte mir 69 euro abgebucht hat!mist!
    ich muss den vertrag schriftlich per einschreiben kuendigen,mit allen erdenklichen angaben,wie name,adresse,emailadresse usw.nun hab ich aber damals bei der anmeldung einen vollkommen anderen namen und anschrift genannt,die email adresse die ich benutzt habe lauft auch auf einen anderen namen.das einzige woran man mich erkenn koennte waeren eben die ip's und die bankverbindung.
    ich wuerde jetzt den vertrag kuendigen per einschreiben,ich muss natuerlich die adresse angeben mit der ich bei FF gemeldet bin.
    das gestaltet sich alles recht schwierig.
    ich kann auch einfach das geld zurueckbuchen(koennen die von der bank meiner richtige adresse rausbekommen?ich bin inzwischen vor wenigen wochen wieder umgezogen,die bank hat meine aktuelle adresse noch nicht,oder eben ueber die ip an mich rankommen.)und hoffen das es unter den tisch faellt.
    kann mir jemand da weiterhelfen?
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