Extrablatt+++Extrablatt+++Extrablatt

Nach cirka 9 Jahren Abofallenbetrieb bekommt der als umtriebig bekannte Abofallensteller aus Rodgau, nach Ausschöpfen auch des letzten Rechtsmittels, endlich den verdienten Applaus vom BGH. Klick
 
Vielleicht wird ja auch bei ihm in Kürze eine schwere Krankheit diagnostiziert und er bleibt draußen wie Schweinchen Nepperle. Letzterer bezeichnet sich inzwischen ja als "Wirtschaftsjournalist" und war trotz lebensbedrohlicher Krankheit in der Lage, seinen Wirtschaftsdienst "Wirtschaft Extrem - Fakts - Infos - News" im Netz zu platzieren. ;)
 
Soweit ich das Urteil verstanden habe gabs nur 2 Jahre auf Bewährung ? Schade...
Den "Schreihals vom Rodgau (M.B.)" hätte man besser für die 2 Jahre im "Cafe Viereck" angekettet und einige andere gleich daneben.
 
...Soweit ich das Urteil verstanden habe gabs nur 2 Jahre auf Bewährung ? Schade...

1. Fehler, der BGH gewährte 4 Monate Rabatt aufgrund der langen Verfahrensdauer = 20 Monate auf Bewährung
2. Fehler, Du darfst die verlorende Revision aus dem Osnabrücker Prozess nicht vergessen + 18 Monate auf Bewährung
macht nach Adam Riese eine Gesamtstrafe von 38 Monaten
vielleicht gibt es beim Zusammenlegen noch einen Rabatt, sagen wir mal 6 Monate
ergibt eine Gesamtstrafe von 32 Monaten

die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt, sondern zusammengefasst abgesessen werden müssen, es sei denn, der Gute würde über Nacht so sterbenskrank, dass der Strafantritt zunächst für ein halbes Jahr ausgesetzt wird. (Lach nicht, hat ein anderer Abzocker definitiv so hingelegt, weshalb unser Stacheldrahtkönig wahrscheinlich schon mal das Vorsterben in einer Röchel-Ranch trainiert)
 
BGH: Kostenpflicht wurde gezielt verschleiert
Der 2. Strafsenat hat das Rechtsmittel verworfen. Er hat ausgeführt, dass durch die auf Täuschung abzielende Gestaltung der Internetseite die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung gezielt verschleiert worden sei. Dies stelle eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB dar. Die Erkennbarkeit der Täuschung bei sorgfältiger Lektüre schließe die Strafbarkeit nicht aus, denn die Handlung sei gerade im Hinblick darauf unternommen worden, die bei einem – wenn auch nur geringeren – Teil der Benutzer vorhandene Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit auszunutzen.


Unfassbar, dass man dafür den BGH braucht. Lächerlich. Und eine Ohrfeige für jenen Celler OStA mit seinem Rumschwadronieren von "Das Strafrecht schützt nicht die Unaufmerksamen"

(hab kein quote gefunden)
 
Och Mönno, da hat der Gute so viel netten Applaus vom Gericht bekommen, was demnächst zusammengelegt werden wird, dann hat er seine Stacheldrahtfestung aufgegeben und jetzt ist sein wunderbarer Mönchsblog entschwunden. Will der Gute denn so gar nicht mehr mit uns allenfalls 30 bis 40 durchgeknallten Netzindianern kommunizieren?
 
Er hat ganz einfach seine Aufgabe erfüllt: Er hat einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz geleistet und ein wegweisendes Urteil erstritten.
 
Naja, ich persönlich kann mir interessantere Kommunikationspartner vorstellen als ausgerechnet den Stacheldrahtkönig. Irgendwelche Verlusttrauer baut sich da nicht auf. Mal ganz ehrlich: meine Freizeit ist knapp genug, und meine Arbeit gegen Abzocke und Wirtschaftskriminalität mache ich aus purem Enthusiasmus. Die Verlautbarungen irgendwelcher spätpubertierender verkokster Seifenmönche interessieren mich in dem Zusammenhang eigentlich sowas von überhaupt nicht. Das armselige Geschreibsel wird ja auch von den Betroffenen, also von denen, auf die es ankäme, gar nicht gefunden und insoweit erst gar nicht wahrgenommen. Es fehlt mir sowohl die Zeit als auch die Lust, um mich damit auch noch auseinanderzusetzen. Ohnehin kann ein normaler Mensch mit solchen Leuten wie dem Seifenmönch in punkto Merkbefreitheit zwangsläufig nicht konkurrieren. Und erst die öffentliche Diskussion schafft dem Seifenmönch genau die öffentliche Bühne, die er will, wenn auch die Diskussion in einem absoluten Nischenplatz stattfindet.
 
Burat Verurteilung1.jpg


da halfen alle Winkelzüge nicht mehr, der Stacheldrahtkönig wird nun Gitterhengst

show.php
 
Zurück
Oben